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AS 2010 2201

Verordnung des EVD über gefährliche Arbeiten für Jugendliche

Berichtigung

Verordnung des EVD über gefährliche Arbeiten für Jugendliche

vom 4. Dezember 2007 (AS 2007 6831; SR 822.115.2)

Art. 1 Bst. f Ziff. 8

statt: Folgende Arbeiten gelten für Jugendliche als gefährlich: f. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden chemischen Agenzien, die mit einem der folgenden R-Sätze nach der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 versehen sind:

8. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen (R61);

muss es heissen: Folgende Arbeiten gelten für Jugendliche als gefährlich: f. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden chemischen Agenzien, die mit einem der folgenden R-Sätze nach der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 versehen sind:

8. Kann das Kind im Mutterleib schädigen (R61);

1. Juni 2010 Bundeskanzlei

2010-1308 2201

Gefährliche Arbeiten für Jugendliche. Berichtigung AS 2010

2202

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