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AS 2010 33

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Volksrepublik Bangladesch

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Volksrepublik Bangladesch

vom 23. September 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Januar 20092, beschliesst:

Art. 1

1 Das am 10. Dezember 20073 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweize-

rischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 10. März 2009 Nationalrat, 23. September 2009 Der Präsident: Alain Berset Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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