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AS 2010 4013

Verordnung über die Zulassung zur Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne

Verordnung über die Zulassung zur Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne

Änderung vom 5. Juli 2010

Die Schulleitung der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL) verordnet:

I Die Verordnung vom 8. Mai 19951 über die Zulassung zur Eidgenössischen Techni- schen Hochschule Lausanne wird wie folgt geändert:

Art. 18 Abs. 1 dritter Satz

1 … Die Aufnahmeprüfungen finden einmal pro Jahr statt.

Art. 25 Abs. 2 und 3

2 Kandidatinnen und Kandidaten, die die Abschlussprüfung der Kurse für Spezielle

Mathematik bestanden haben, sind von den Aufnahmeprüfungen in den mathema- tisch-naturwissenschaftlichen Fächern befreit.

3 Der Abbruch oder das Nichtbestehen der Kurse für Spezielle Mathematik gilt als

nicht bestandene Aufnahmeprüfung.

II Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.

5. Juli 2010 Im Namen der Schulleitung der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne Der Präsident: Patrick Aebischer Der Vizepräsident für akademische Angelegenheiten: Philippe Gillet

1 SR 414.110.422.3

2010-1931 4013

Zulassung zur ETHL AS 2010

4014