AS 2010 6153
Verordnung über die Gebühren und Abgaben des Bundesamtes für Verkehr (Gebührenverordnung BAV, GebV-BAV)
Verordnung über die Gebühren und Abgaben des Bundesamtes für Verkehr (Gebührenverordnung BAV, GebV-BAV)
Änderung vom 10. Dezember 2010
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Gebührenverordnung BAV vom 25. November 19981 wird wie folgt geändert:
Art. 27a Gebühren für die Zulassung als Strassentransportunternehmen Die Gebühren für die Zulassung als Strassentransportunternehmen betragen für: Franken
a. die Erteilung der Zulassungsbewilligung 500 b. die Änderung oder Erneuerung der Zulassungsbewilligung 300 c. die Ausstellung oder Änderung des Fachausweises 50 d. den Eintrag in das Register der Fachausweisinhaber 25 e. eine beglaubigte Kopie 20
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
10. Dezember 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 742.102
2010-2840 6153
Gebührenverordnung BAV AS 2010