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AS 2011 4489

Verordnung des BVET über den Tierschutz beim Schlachten

Berichtigung

Verordnung des BVET über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS)

vom 12. August 2010 (AS 2010 4245; SR 455.110.2)

Anhang 3 Ziff. 2.6

statt: Erfolgt die Entblutung nicht innerhalb von 10 Sek. nach Beginn der elektrischen Durchströmung, so muss die elektrische Durchströmung einen funktionellen Herz- stillstand nach Ziffer 2.7 bewirken.

muss es heissen: Erfolgt die Entblutung nicht innerhalb von 10 Sek. nach Ende der elektrischen Durchströmung, so muss die elektrische Durchströmung einen funktionellen Herz- stillstand nach Ziffer 2.7 bewirken.

4. Oktober 2011 Bundeskanzlei

2011-2097 4489

Tierschutz beim Schlachten. Berichtigung AS 2011

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