Lexipedia

AS 2012 4241

Verordnung des EDA über die Personensicherheitsprüfungen

Verordnung des EDA über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-EDA)

vom 14. August 2012

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 20111 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV), verordnet:

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung legt für die Funktionen innerhalb des EDA nach Anhang 1

PSPV die jeweilige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.

2 Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.

Art. 2 Aktualisierung des Anhangs

1 Der Bereich Sicherheit EDA prüft mindestens alle fünf Jahre die Gültigkeit des

Anhangs der vorliegenden Verordnung.

2 Bei einer Änderung von Anhang 1 PSPV beantragt der Bereich Sicherheit EDA

innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Änderung die entsprechende Änderung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. September 2012 in Kraft.

14. August 2012 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Didier Burkhalter

SR 120.424 1 SR 120.4

2012-0364 4241

Personensicherheitsprüfungen. V des EDA AS 2012

Anhang (Art. 1 Abs. 2)

Funktionen innerhalb des EDA, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

1. Generelle Funktionen innerhalb des EDA

Funktionen Prüfstufen

Generalsekretär/in und Stellvertreter/in 12 Persönliche Mitarbeiter/innen der Departementsvorsteherin / 12 des Departementsvorstehers Informationschef/in und Stellvertreter/in 12 Assistentinnen/Assistenten der Departementsvorsteherin / 12 des Departementsvorstehers Referentinnen/Referenten, Berater/innen 12 Staatssekretär/in und Stellvertreter/in 12 Direktorinnen/Direktoren und deren Stellvertreter/innen 12 Chef/in Sicherheit und Stellvertreter/in 12 Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen, für welche die 12 Kriterien nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a oder b PSPV zutreffen Verantwortliche für Informationsschutz, Informatiksicherheit und 11 Datenschutz Anwender/innen des Informationssystems Personensicherheitsprüfung 11 (SIBAD) Pressesprecher/in 11 Weibel/innen der Departementsvorsteherin / 11 des Departementsvorstehers Chauffeuse/Chauffeur der Departementsvorsteherin / 11 des Departementsvorstehers Mitglieder des Stabes für ausserordentliche Lagen 11 Mitglieder der Lenkungsgruppe Sicherheit und deren 11 ständige Stellvertreter/innen Vizedirektorinnen/Vizedirektoren und deren Stellvertreter/innen 11 Risikomanager/in des EDA 11

4242

Personensicherheitsprüfungen. V des EDA AS 2012

2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des EDA

Funktionen Prüfstufen

Missionschefinnen/Missionschefs 12 Chefinnen/Chefs der politischen Abteilungen und deren 12 Stellvertreter/innen Chef/in des Integrationsbüros und Stellvertreter/in 12 Spezialistinnen/Spezialisten IT-Betrieb 12 Chef/in des Krisenmanagementzentrums und Stellvertreter/in 12 Mitarbeiter/innen mit Zugang zu klassifizierten Informationen 11 der NATO oder der EU Mitarbeiter/innen des diplomatischen oder des konsularischen Dienstes, 12 der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammenarbeit, die laut Stellenbeschreibung regelmässigen und weitreichenden Einblick in die Regierungstätigkeit oder in wichtige sicherheitspolitische Geschäfte oder regelmässig Zugang zu Geheimnissen der inneren oder äusseren Sicherheit oder zu Informationen haben, deren Aufdeckung die Erfüllung wesentlicher Aufgaben des Bundes gefährden könnte, insbesondere Sondergesandte Mitarbeiter/innen des diplomatischen oder des konsularischen Dienstes, 11 der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammenarbeit, die laut Stellenbeschreibung regelmässig Zugang zu GEHEIM klassifizierten Informationen haben, zum Beispiel Verantwortliche oder Mitglieder von Arbeitsgruppen, die sich mit Fragen der Abrüstung und der Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen, internationalen Finanzfragen oder Entführungen von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland befassen, Mitarbeiter/innen, die laufend mit Dossiers zu diesen Themen beauftragt sind, Mitarbeiter/innen, die die Schweiz regelmässig bei heiklen Verhandlungen vertreten, und Mitarbeiter/innen, die regelmässig Zugang zu Bundesrats- und Parlamentsgeschäften haben Mitarbeiter/innen des diplomatischen und des konsularischen Dienstes, 10 der allgemeinen Dienste oder der Entwicklungszusammenarbeit, die laut Stellenbeschreibung regelmässig Zugang zu VERTRAULICH klassifizierten Informationen haben

4243

Personensicherheitsprüfungen. V des EDA AS 2012

4244

Verordnung des EDA über die Personensicherheitsprüfungen | Lexipedia | Lexipedia