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AS 2012 5797

Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Berichtigung

Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV)

Änderung vom 29. November 1995 (AS 1996 668; SR 831.101) Betrifft nur den italienischen Text.

Änderung vom 24. September 2004 (AS 2005 4361; SR 831.101)

Art. 51 Abs. 2 statt:

2 Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Jahreseinkommens werden die dem Ver-

sicherten gemäss Artikel 52b zusätzlich angerechneten Beitragsjahre und die gemäss Artikel 52c herangezogenen Beitragszeiten mit den entsprechenden Erwerbsein- kommen mitgezählt.

muss es heissen:

2 Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Jahreseinkommens werden die dem Ver-

sicherten gemäss Artikel 52d zusätzlich angerechneten Beitragsjahre und die gemäss Artikel 52b herangezogenen Beitragszeiten mit den entsprechenden Erwerbsein- kommen mitgezählt.

30. Oktober 2012 Bundeskanzlei

2012-2634 5797

Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Berichtigung AS 2012

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