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AS 2012 6535

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)

Änderung vom 31. Oktober 2012

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 29. November 20021 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf die Artikel 30 Absatz 4, 103 und 106 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19582 sowie auf Artikel 48a Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19973,

Art. 5 Abs. 3

3 Eskann mit zuständigen Behörden anderer ADR-Vertragsparteien zeitweilige

Abweichungen nach Abschnitt 1.5.1 ADR vereinbaren.

Art. 8 Abs. 1

1 Die kantonalen Behörden organisieren die vorgeschriebene Ausbildung der Fahr-

zeugführer, die Transporte mit gefährlichen Gütern ausführen, und die entsprechen- den Prüfungen.