AS 2012 6535
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
Änderung vom 31. Oktober 2012
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 29. November 20021 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse wird wie folgt geändert:
Ingress gestützt auf die Artikel 30 Absatz 4, 103 und 106 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19582 sowie auf Artikel 48a Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19973,
Art. 5 Abs. 3
3 Eskann mit zuständigen Behörden anderer ADR-Vertragsparteien zeitweilige
Abweichungen nach Abschnitt 1.5.1 ADR vereinbaren.
Art. 8 Abs. 1
1 Die kantonalen Behörden organisieren die vorgeschriebene Ausbildung der Fahr-
zeugführer, die Transporte mit gefährlichen Gütern ausführen, und die entsprechen- den Prüfungen.