Lexipedia

AS 2013 1057

Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung

Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung

Änderung vom 26. März 2013

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) verordnet:

I Die Verordnung des WBF vom 21. April 20111 über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 1 Bst. i und j

1 Die Bestimmungen gelten für folgende berufliche Grundbildungen:

i. Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ (Basis-Grundbildung und erweiterte Grund- bildung) in der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Hotel-Gastro-Tourismus; j. Systemgastronomiefachfrau EFZ/Systemgastronomiefachmann EFZ.

Art. 6 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2 Einleitungssatz und Abs. 3 Einleitungssatz

1 Die Bestimmungen gelten für folgende berufliche Grundbildungen:

a. Lebensmitteltechnologin EFZ/Lebensmitteltechnologe EFZ;

2 Für den Einsatz von Lernenden des Schwerpunkts Backwaren in der Nacht gelten

folgende Bestimmungen:

3 Für den Einsatz von Lernenden der übrigen Schwerpunkte in der Nacht gelten

folgende Bestimmungen:

Art. 7 Einleitungssatz Für den Einsatz von Lernenden in der beruflichen Grundbildung Anlagenführerin EFZ/Anlagenführer EFZ gelten folgende Bestimmungen:

Art. 10 Abs. 1 Bst. c Aufgehoben

1 SR 822.115.4

2013-0574 1057

Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der AS 2013 beruflichen Grundbildung

II Diese Änderung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.

26. März 2013 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Johann N. Schneider-Ammann

1058

Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung | Lexipedia | Lexipedia