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AS 2013 2037

Rahmenübereikommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Rahmenübereikommen vom 9. Mai 1992 der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

SR 0.814.01; AS 1994 1052

Änderung der Anlage I des Übereinkommens

Angenommen an der 17. Vertragsparteienkonferenz am 11. Dezember 20111 In Kraft getreten für die Schweiz am 9. Januar 2013

Übersetzung2

Die Vertragsparteienkonferenz, Unter Hinweis auf Artikel 15 und 16 des Übereinkommens, in Anbetracht des Vorschlages von Zypern und der Europäischen Union, die Anla- ge I des Übereinkommens zu ändern, indem der Name Zypern hinzugefügt wird3,

1. beschliesst, die Anlage I des Übereinkommens zu ändern in dem der Name

von Zypern hinzugefügt wird;

2. hält fest, dass in Übereinstimmung mit Artikel 16 Absatz 4, das Verfahren

für das Inkrafttreten dieser Änderung der Anlage I des Übereinkommens das gleiche Verfahren ist, wie für das Inkrafttreten von Anlagen des Überein- kommens gemäss Artikel 16 Absatz 3 des Übereinkommens;

3. bittet das Sekretariat, die Änderung der Anlage I dem Depositar frühestens

am 1. Juli 2012 mitzuteilen, damit die Änderung am 1. Januar 2013 oder zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten kann.

1 10/CP.17.

2 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2013 2037).

3 FCCC/CP/2011/3.

2013-1310 2037

Rahmenübereikommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen AS 2013

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