AS 2013 245
Verordnung über die Amtshilfe bei Gruppenersuchen nach internationalen Steuerabkommen
Verordnung über die Amtshilfe bei Gruppenersuchen nach internationalen Steuerabkommen
vom 16. Januar 2013
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Steueramtshilfegesetz vom 28. September 20121, verordnet:
Art. 1 Gruppenersuchen
1 Ersuchen nach internationalen Steuerabkommen, die die betroffenen Personen
anhand eines Verhaltensmusters bestimmen, sind zulässig für Informationen über Sachverhalte, welche die Zeit ab Inkrafttreten des Steueramtshilfegesetzes vom 28. September 2012 betreffen.
2 Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren
Abkommens.
Art. 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.
16. Januar 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
SR 672.51 1 SR 672.5
2013-0076 245
Amtshilfe bei Gruppenersuchen nach internationalen Steuerabkommen AS 2013