AS 2014 4169
Verordnung über Fernmeldeanlagen
Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV)
Änderung vom 5. November 2014
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 14. Juni 20021 über Fernmeldeanlagen wird wie folgt geän- dert:
Art. 2 Abs. 5 Betrifft nur den französischen Text.
Art. 10 Abs. 1
1 Wer eine Fernmeldeanlage anbietet oder in Verkehr bringt, muss ihr eine Erklä-
rung über die Konformität mit den grundlegenden Anforderungen beilegen. Er oder sie hat die Wahl, eine Konformitätserklärung in ihrer vollständigen Form nach Artikel 10a oder in ihrer vereinfachten Form nach Artikel 10b beizulegen.
Art. 11 Abs. 2
2 Artikel 10 Absatz 5 gilt sinngemäss.
Art. 12 Abs. 4
4 Artikel 10 Absatz 5 gilt sinngemäss.
Art. 19 Anbieten von Funkanlagen, deren Betrieb Einschränkungen unterliegt oder verboten ist Jedes Angebot von Funkanlagen ohne physisches Vorhandensein eines Musters insbesondere im Internet und in Prospekten, deren Betrieb Einschränkungen unter- liegt oder verboten ist, muss deutlich auf diese Einschränkungen oder dieses Verbot hinweisen.
1 SR 784.101.2
2014-1746 4169
Fernmeldeanlagen. V AS 2014
Gliederungstitel vor Art. 19a Abschnitt 2a: Inbetriebnahme von Fernmeldeanlagen
Art. 19a
1 Bei der Inbetriebnahme einer Fernmeldeanlage müssen die Anweisungen des
Herstellers respektiert werden.
2 Nimmt ein Dienstleistungserbringer eine Fernmeldeanlage in Betrieb, so muss er
die anerkannten Regeln der Technik respektieren.
Art. 24 Abs. 3 Bst. d
3 Das BAKOM kann die Bevölkerung über die technische Nichtkonformität einer
Fernmeldeanlage informieren, insbesondere wenn es nicht möglich ist, alle für das Inverkehrbringen verantwortlichen Personen zu identifizieren oder wenn diese zu zahlreich sind. Zu diesem Zweck veröffentlicht es folgende Informationen im Inter- net oder in anderer Form: d. Fotografien der Fernmeldeanlage und deren Verpackung;
II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
5. November 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
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