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AS 2015 3463

Verordnung des EDI über kosmetische Mittel

Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos)

Änderung vom 14. September 2015

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), gestützt auf Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über kosmetische Mittel (VKos), verordnet:

I Die Anhänge 3 und 4 der VKos erhalten die neuen Fassungen gemäss Beilage.

II Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 14. September 2015

1 Kosmetische Mittel, die der Änderung vom 14. September 2015 nicht entsprechen,

dürfen noch bis zum 31. Mai 2016 nach bisherigem Recht hergestellt, eingeführt, gekennzeichnet und angepriesen werden.

2 Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Kon-

sumenten abgegeben werden.

III Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.

14. September 2015 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Hans Wyss

Anhang 3 (Art. 2 Abs. 2 und 3, 3 Abs. 1 Bst. h)

Liste der antimikrobiell wirksamen Stoffe, UV-Filtersubstanzen und sonstigen Stoffe, die in kosmetischen Mitteln nur unter den angegebenen Voraussetzungen enthalten sein dürfen

Vorbemerkungen zur Tabelle: Antimikrobiell wirksame Stoffe (Konservierungsmittel) 1. Konservierungsstoffe im Sinne dieses Anhangs sind Substanzen, die kosmetischen Mitteln hauptsächlich beigefügt werden, um die Ent- wicklung von Mikroorganismen in diesen Mitteln zu hemmen. 2. Die mit dem Zeichen (+) versehenen Stoffe können kosmetischen Mitteln zu sonstigen spezifischen Zwecken, die sich aus der Auf- machung des Erzeugnisses ergeben, auch in anderen als den in diesen Listen vorgesehenen Konzentrationen zugefügt werden, z. B. als Desodorierungsmittel zu Seifen oder als Antischuppenmittel zu Shampoos. Das BLV ist entsprechend zu informieren. 3. Es können auch andere zur Herstellung kosmetischer Mittel verwendete Stoffe keimtötende Eigenschaften besitzen und daher zur Konser- vierung beitragen (z. B. viele etherische Öle und bestimmte Alkohole). Sie werden in diesem Anhang nicht aufgeführt.

4. Im Sinne dieses Anhangs sind:

– Salze: Salze der Kationen Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Ammonium und Ethanolaminen; Salze der Anionen Chlorid, Bromid, Sulfat, Acetat; – Ester: Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Isobutyl- und Phenylester. 5. Auf allen Endprodukten, die Formaldehyd enthalten oder die Stoffe dieses Anhanges enthalten, die Formaldehyd abspalten, muss der Hinweis «Enthält Formaldehyd.» angebracht werden, sofern die Formaldehyd-Konzentration im Endprodukt 0,05 Prozent überschreitet.

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UV-Filtersubstanzen 1. UV-Filtersubstanzen im Sinne dieses Anhangs sind die in kosmetischen Sonnenschutzmitteln enthaltenen Stoffe, die besonders dazu be- stimmt sind, UV-Strahlen zu filtern, um die Haut vor bestimmten schädlichen Einwirkungen dieser Strahlen zu schützen. 2. In den Grenzen und unter den Voraussetzungen dieses Anhangs können solche UV-Filtersubstanzen auch anderen kosmetischen Mitteln zugesetzt werden. 3. UV-Filtersubstanzen, die in kosmetischen Mitteln nur zum Schutz der Erzeugnisse gegen UV-Strahlen verwendet werden, sind in diesem Anhang nicht aufgeführt.

a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Abies alba cone Oel und Extrakt; Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) Abies Alba leaf Oel und Cera; Abies Alba needle Oel und Extract (CAS-Nr. 90028-76-5) Abies balsamea needle Oel und Extrakt Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 85085-34-3) Abies pectinata needle Oel und Extract Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 92128-34-2) Abies sibirica needle Oel und Extract Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 91697-89-1) 3-Acetyl-6-methyl-2,4-(3H)-pyrandion und Salze (siehe Dehydracetsäure) Acetylhexamethylindan; 1,1,2,3,3,6- a. Produkte, die auf der 2,0 % Hexamethylinan-5yl-methylketon Haut verbleiben (CAS-Nr. 15323-35-0) b. Produkte, die abgespült werden

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Acetylhexamethyltetralin; Alle kosmetischen Mittel, 1-(5,6,7,8-Tetrahydro-3,5,5,6,8,8- ausgenommen Mundpfle- hexamethyl-2-naphthyl)-ethan-1-on; gemittel: (AHTN) a. Produkte, die auf der a. 0,1 % (CAS-Nr. 21145-77-7), Haut verbleiben, (CAS-Nr. 1506-02-1) ausgenommen: a.1.:hydroalkoholische a.1. 1 % Mittel, a.2.: Parfum, a.2. 2,5 % a.3.: parfümierende a.3. 0,5 % Creme b. Produkte, die abgespült b. 0,2 % werden Acid Blue No 9 (***); nicht oxidierende 0,5 % Benzolmethanamin, N-Ethyl-N-[4-[4-[ethyl Haarfärbemittel (3- sulfonatobenzyl)]amino]-phenyl] [2-sulfophenyl)methylen]-2,5-cyclohexadien- 1-yliden]-3-sulfo, inneres Salz, Dinatriumsalz und seine Ammonium- und Aluminiumsalze (CAS-Nr. 3844-45-9); CI 42090 Acid Blue No 62 (***); nicht oxidierende 0,5 % Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- Natrium-1-amino-4-(cyclo-hexylamino)- Haarfärbemittel den Systemen verwenden. Höchstgehalt an 9,10- dihydro-9,10-dioxoanthracen- Nitrosamin: 50 μg/kg. In nitritfreien 2-sulfonat (CAS-Nr. 4368-56-3) Behältern aufbewahren CI 62045 Acid Red No 18 (***); nicht oxidierende 0,5 % Trinatrium-1-(1-naphtylazo)-2-hydroxynaph- Haarfärbemittel thalin-4’, 6, 8-trisulfonat und Aluminiumsalz; (CAS-Nr. 2611-82-7) CI 16255

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Acid Red No 33 (***); nicht oxidierende Haarfär- 0,5 % Dinatrium-5-amino-4-hydroxy- 3- bemittel (phenylazo)naphthalin- 2,7-disulfonat (CAS-Nr. 3567-66-6) CI 17200 Acid Red No 52 (***); a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,5 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der Hydrogen-3,6-bis(diethylamino)-9- (2,4- mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. disulfonatophenyl)xanthylium, Natriumsalz b. nicht oxidierende b. 0,6 % ven Bedingungen (CAS-Nr. 3520-42-1); Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere CI 45100 zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Acid Red No 92; a. Oxidationshaarfärbe- a. 2,0 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der Fluorescein, 2',4',5',7'-Tetrabrom-4,5,6,7- mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. tetrachlor-, Dinatriumsalz (CI 45410); b. nicht oxidierende b. 0,4 % ven Bedingungen (CAS-Nr. 18472-87-2 Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

Acid Yellow No 23 (***); nicht oxidierende Haarfär- 0,5 % Trinatrium-5-hydroxy-1-(4-sulfophenyl)-4- bemittel (4-sulfophenylazo)pyrazol-3-carboxylat und Aluminiumsalz; CI 19140; (CAS-Nr. 1934-21-0)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Alkalihydroxide a. Nagelhautentferner 5,0 % als NaOH a.: «Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen (KOH; NaOH) vermeiden; Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.» b. Haarentkräuselung b.1.: «Enthält Alkali Kontakt mit den

1. Allg. Verwendung 2,0 % als NaOH Augen vermeiden. Erblindungsgefahr.

Nicht in Reichweite von Kindern aufbe- wahren.»

2. Gewerbliche 4,5 % als NaOH b.2.: «Nur für die gewerbliche Verwen-

Verwendung dung. Kontakt mit den Augen vermeiden. c. Haarentfernungsmittel  pH 12,7 Erblindungsgefahr.» pH-Regulierung c.: «Nicht in Reichweite von Kindern d. übriges, pH-  pH 11 aufbewahren, Kontakt mit den Augen Regulierung vermeiden.» Alkalisulfide Haarentfernungsmittel 2,0 % als S «Darf nicht in Hände von Kindern gelan- pH  12,7 gen. Kontakt mit den Augen vermeiden.» Alkyl(C12–22)-trimethylammoniumbromid antimikrobiell wirksam 0,1 % und -chlorid; Behentrimonium chlorid (CAS-Nr. 17301- 53-0), cetrimonium bromid und chlorid (CAS-Nr. 57-09-0 und 112-02-7), laurtrimo- nium bromid und chlorid (CAS-Nr. 1119-94-

4 und 112-00-5), steartrimonium bromid und

chlorid (CAS-Nr. 1120-02-1 und 112-03-8) (C16)-Alkyltrimethylammoniumchlorid; a. Auszuspülende Haar- a. 2,5 % a., b. und c.: für a., b. und c.: Für einen anderen Zweck als Cetrimonium chloride (CAS-Nr. 112-02-7) mittel Einzelkonzentratio- die Hemmung der Vermehrung von (C18)-Alkyltrimethylammoniumchlorid; b. Haarmittel, die in den b. 1,0 % nen oder die Summe Mikroorganismen im anwendungsfertigen Steartrimonium chloride (CAS-Nr. 112-03-8) Haaren verbleiben der Einzelkonzentra- Produkt. Dieser Zweck muss aus der tionen von cetrimo- Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich c. Gesichtsmittel, die auf c. 0,5 % nium chloride und sein. der Haut verbleiben steartrimonium chloride

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

(C22)-Alkyltrimethylammoniumchlorid; a. Auszuspülende Haar- a. 5,0 % a., b. und c.: für die a., b. und c.: Für einen anderen Zweck als Behentrimonium chloride mittel Einzelkonzentration die Hemmung der Vermehrung von (CAS-Nr. 17301-53-0) von behentrimonium Mikroorganismen im anwendungsfertigen b. Haarmittel, die in den b. 3,0 % chloride oder die Haaren verbleiben Produkt. Dieser Zweck muss aus der Summe der Einzel- Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich c. Gesichtsmittel, die auf c. 3,0 % konzentrationen von sein. der Haut verbleiben cetrimonium chlori- de, steartrimonium chloride und behen- trimonium chloride bei gleichzeitiger Berücksichtigung der entsprechenden Höchstkonzentration für die Summe von cetrimonium chlori- de und steartrimoni- um chloride (siehe oben)

Allylbutyrate; 2-Propenylbutanoat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 2051-78-7) muss unter 0,1 % liegen. Allylcaproat; Allylhexanoat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 123-68-2) muss unter 0,1 % liegen. Allylcinnamate; 2-Propenyl-3-phenyl- Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester propenoat muss unter 0,1 % liegen. (CAS-Nr. 1866-31-5) Allylcyclohexylacetat; 2- Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester Propenylcyclohexan-acetat muss unter 0,1 % liegen. (CAS-Nr. 4728-82-9)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Allylcyclohexyloxyacetat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 68901-15-5) muss unter 0,1 % liegen. Allylcyclohexylpropionat; 2-Propenyl-3- Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester cyclohexanpropanoat muss unter 0,1 % liegen. (CAS-Nr. 2705-87-5) Allylheptanoat; 2-Propenylheptanoat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 142-19-8) muss unter 0,1 % liegen. Allylheptincarbonat; Allyloct-2-ynoat 0,002 % Dieser Stoff darf nicht in Kombination mit (CAS-Nr. 73157-43-4) anderen 2-Alkinsäureestern verwendet werden (z.B. Methylheptidincarbonat) Allylisoamyloxyacetat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 67634-00-8) muss unter 0,1 % liegen. Allylisovalerat; 2-Propenyl-3-methyl- Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester butanoat muss unter 0,1 % liegen. (CAS-Nr. 2835-39-4) Allyl-2-methylbutoxyacetat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 67634-01-9) muss unter 0,1 % liegen. Allylnonanoat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 7493-72-3) muss unter 0,1 % liegen. Allyloctanoat; 2-Allylcaprylat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 4230-97-1) muss unter 0,1 % liegen. Allyl phenethyl ether Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ether (CAS-Nr. 14289-65-7) muss unter 0,1 % liegen. Allylphenoxyacetat; 2- Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester Propenylphenoxyacetat muss unter 0,1 % liegen. (CAS-Nr. 7493-74-5) Allylphenylacetat; 2-Propenylbenzenacetat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 1797-74-6) muss unter 0,1 % liegen.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Allylpropionat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 2408-20-0) muss unter 0,1 % liegen. Allyl-trimethylhexanoat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 68132-80-9) muss unter 0,1 % liegen. Allyl-3,5,5-trimethylhexanoat Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester (CAS-Nr. 71500-37-3) muss unter 0,1 % liegen. Aluminium-Zirkonium-hydroxochlorid- Antiperspirant 20,0 % als wasserfreies 1. Das Verhältnis der Al- zu den Zr- hydrate AlxZr (OH)yClznH2O und ihre 5,4 % AlZr-hydroxo- Atomen muss zwischen 2 und 10 lie- Komplexe mit Glycin chlorid gen. berechnet als Zr 2. Das Verhältnis der (Al + Zr)-Atome zu den Chloratomen muss zwischen 0,9 und 2,1 liegen.

3. In Aerosolen verboten.

«Nicht auf gereizter oder verletzter Haut verwenden.» Ameisensäure und Natriumsalz antimikrobiell wirksam 0,5 % als Säure 1,6-bis(Amidino-2-bromphenoxy)-n-hexan und Salze (siehe Dibromhexamidin) Aminexil; Haarpflegemittel 1,5 % 2,4-Diaminopyrimidin-3-oxid 4-Aminobenzoesäure-ethylester, ethoxyliert (siehe PEG-25 PABA) 5-Amino-4-chlor-2- Oxidationshaarfärbemittel 1,5 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette methylphenolhydrochlorid; 5-Amino-4- unter oxidativen angegeben werden. Chloro-o-Cresol HCl Bedingungen darf (CAS-Nr. 110102-85-7) die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten:

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

werden (berechnet Dieses Produkt ist nicht für Personen unter als Hydrochlorid). 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 2-Amino-6-chlor-4-nitrophenol a. Oxidationshaarfärbe- a. 2,0 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 6358-09-4) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. b. nicht oxidierende b. 2,0 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a. und b.: « Haarfärbemittel können zentration bei der schwere allergische Reaktionen hervorru- Anwendung am fen. Haar nicht über- Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben;

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 5-Amino-6-Chloro-o-Cresol, 5-Amino-6- a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,0 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der Chloro-o-Cresol HCl; mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. 3-Amino-2-chlor-6-methylphenol, 3-Amino- b. nicht oxidierende b. 0,5 % ven Bedingungen 4-chloro-6-methylphenol HCl Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere (CAS-Nr. 84540-50-1, 80419-48-3 zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 4-Amino-m-cresol a. Oxidationshaarfärbe- a. und a. und b.: Nach dem a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 2835-99-6) mittel b.:1,5 % Mischen unter Etikette angegeben werden. b. Wimpernfärbemittel oxidativen Bedin- gungen darf die a.: « Haarfärbemittel können schwere Höchstkonzentration allergische Reaktionen hervorrufen. bei der Anwendung Bitte folgende Hinweise lesen und beach- am Haar oder auf ten:

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

den Wimpern nicht Dieses Produkt ist nicht für Personen unter überschritten wer- 16 Jahren bestimmt. den. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» b.: Nur für gewerbliche Anwendung. «Nur für gewerbliche Anwendung.» b.: Das Mischverhältnis muss auf der Etikette angegeben werden.

b.: « Dieses Produkt kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Konsument/die Konumentin: – einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat; – in der Vergangenheit schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› eine Reaktion festgestellt hat.» b.: «Sofort Augen spülen, falls das Erzeug- nis mit den Augen in Berührung ge- kommen ist.» 3-Amino-2,4-dichlorphenol a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,5 % a. Nach dem a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 61693-42-3) und sein mittel Mischen unter Etikette angegeben werden. Hydrochlorid b. nicht oxidierende b. 1,5 % (als oxidativen Be- Haarfärbemittel Hydrochlorid) dingungen darf a.: « Haarfärbemittel können schwere die Höchstkon- allergische Reaktionen hervorrufen. zentration bei der Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Anwendung am ten: Haar nicht über- Dieses Produkt ist nicht für Personen unter schritten werden. 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

2-Amino-5-Ethylphenol HCl; Oxidationshaarfärbemittel 1,0 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette Phenol, 2-Amino-5-ethyl-, Hydrochlorid unter oxidativen angegeben werden. (CAS-Nr. 149861-22-3) Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisol a. Oxidationshaarfärbe- a. und Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette (CAS-Nr. 83763-47-7) und sein Sulfatsalz mittel b.: 1,5 % unter oxidativen Be- angegeben werden. b. Wimpernfärbemittel dingungen darf die Höchstkonzentration « Haarfärbemittel können schwere bei der Anwendung allergische Reaktionen hervorrufen. am Haar oder auf Bitte folgende Hinweise lesen und beach- den Wimpern nicht ten: überschritten werden Dieses Produkt ist nicht für Personen unter (als Sulfat). 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren. b.: Nur für gewerbliche Anwendung. «Nur für gewerbliche Anwendung.» b.: Das Mischverhältnis muss auf der Etikette angegeben werden.

b.: « Dieses Produkt kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Konsument/die Konsumentin:

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; – schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat; – in der Vergangenheit schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› eine Reaktion festgestellt hat.» b.: «Sofort Augen spülen, falls das Erzeug- nis mit den Augen in Berührung gekommen ist.» 4-Amino-2-hydroxytoluol ; 5-Amino-o- a. Oxidationshaarfärbe- a. und Nach dem Mischen a.: Das Mischverhältnis muss auf der kresol mittel b.: 1,5 % unter oxidativen Etikette angegeben werden. (CAS-Nr. 2835-95-2) b. Wimpernfärbemittel Bedingungen darf die Höchstkonzent- a.: « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- oder auf den Wim- ten: pern nicht über- Dieses Produkt ist nicht für Personen unter schritten werden. 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» b.: Nur für gewerbliche Anwendung. «Nur für gewerbliche Anwendung.» b.: Das Mischverhältnis muss auf der Etikette angegeben werden.

b.: « Dieses Produkt kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Konsument/die Konsumentin: – einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; – schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat; – in der Vergangenheit schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› eine Reaktion festgestellt hat.» b.: «Sofort Augen spülen, falls das Erzeug- nis mit den Augen in Berührung gekommen ist.»

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

2-(4-Amino-3-nitroanilin)ethanol; nicht oxidierende Haarfär- 1,0 % HC Red No. 7 bemittel « Haarfärbemittel können schwere (CAS-Nr. 24905-87-1) allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

4-Amino-3-nitrophenol a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,5 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 610-81-1) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. b. nicht oxidierende b. 1,0 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a. und b.: « Haarfärbemittel können zentration bei der schwere allergische Reaktionen hervorru- Anwendung am fen. Haar nicht über- Bitte folgende Hinweise lesen und beach- schritten werden. ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» m-Aminophenol a. Oxidationshaarfärbe- a. und a. und b.: Nach dem a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 591-27-5) und seine Salze; m- mittel b.: 1,2 % Mischen unter oxi- Etikette angegeben werden. Aminophenol HCl; m-Aminophenol sulfate b. Wimpernfärbemittel dativen Bedingun- gen darf die Höchst- a.: « Haarfärbemittel können schwere konzentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar oder auf den ten: Wimpern nicht über- Dieses Produkt ist nicht für Personen schritten werden. unter 16 Jahren bestimmt.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» b.: Nur für gewerbliche Anwendung. «Nur für gewerbliche Anwendung.» b.: Das Mischverhältnis muss auf der Etikette angegeben werden.

b.: « Dieses Produkt kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Konsument/die Konsumentin: – einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seie/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

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– schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat; – in der Vergangenheit schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› eine Reaktion festgestellt hat.» b.: «Sofort Augen spülen, falls das Erzeug- nis mit den Augen in Berührung gekommen ist.» p-Aminophenol; Oxidationshaarfärbemittel 0,9 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette 4-Aminophenol unter oxidativen angegeben werden. (CAS-Nr. 123-30-8) Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht: – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

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1-(4’-Aminophenylazo)-2-methyl-4-(bis-2- nicht oxidierende Haarfär- 0,25 % hydroxyethyl)aminobenzol; bemittel HC Yellow No. 7 (CAS-Nr. 104226-21-3) 2,2'-[(4- Oxidationshaarfärbemittel 2,5 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette Aminophenyl)imino]bis(ethanol)sulfat; unter oxidativen angegeben werden. N,N-bis(2-Hydroxyethyl)-p- Bedingungen darf Phenylenediamine Sulfate die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere (CAS-Nr. 54381-16-7) ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden (berechnet Dieses Produkt ist nicht für Personen als Sulfat). unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren

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2-Aminopyridin-3-ol; Oxidationshaarfärbemittel 1,0 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette 2-Amino-3-Hydroxypyridine unter oxidativen angegeben werden. (CAS-Nr. 16867-03-1) Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Ammoniak 6,0 % als NH3 Über 2 %: «Enthält Ammoniak.» Amylcinnamal Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 122-40-7) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Amylcinnamylalcohol Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 101-85-9) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buch- stabe a angegeben werden, wenn er vor- handen ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Amylcyclopentenon; 2-Pentylcyclopent-2- 0,1 % en-1-on (CAS-Nr. 25564-22-1) Amyl-4-methoxycinnamat (siehe Isoamyl-p- methoxycinnamat, Isomerengemisch) Amylvinylcarbinylacetat; 1-Octen-3-yl-acetat a. Mundpflegemittel (CAS-Nr. 2442-10-6) b. andere Mittel b. 0,3 % Anisotriazine (siehe bis-Ethylhexyloxyphenol- methoxyphenyltriazin) Anisylalcohol Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 105-13-5) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buch- stabe a angegeben werden, wenn er vor- handen ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden.

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9,10-Anthracendion, 1,4-bis[(2,3- nicht oxidierende Haarfär- 0,3 % Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- Dihydroxypropyl)amino]-; bemittel den Systemen verwenden HC Blue No.14 Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg (CAS-Nr. 99788-75-7) In nitritfreien Behältern aufbewahren Arbutin; Arbutosid (siehe Hydrochinon- mono--D-glucopyranosid) Basic Orange No 31; a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,5 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der 2-[(4-Aminophenyl)azo]-1,3-dimethyl-1H- mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. imidazoliumchlorid b. nicht oxidierende b. 1,0 % ven Bedingungen (CAS-Nr. 97404-02-9) Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

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Basic Red No 51; a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,5 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der 2-[[4-(Dimethylamino)phenyl]azo]- 1,3- mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. dimethyl-1H- imidazoliumchlorid b. nicht oxidierende b. 1,0 % ven Bedingungen (CAS-Nr. 77061-58-6) Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Basic Red No 76; nicht oxidierende Haarfär- 2,0 % [7-Hydroxy-8-[(2-methoxyphenyl)azo]-2- bemittel naphtyl]trimethylammoniumchlorid (CAS-Nr. 68391-30-0)

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Basic Violet No 2; a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,0 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der 4-[(4-Amino-3-methylphenyl)(4-imino-3- mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. methyl-2,5-cyclohexadien-1-ylidene)methyl]- b. nicht oxidierende b. 0,5 % ven Bedingungen 2-methylphenylaminmonohydrochorid (CI Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere 42520) zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. (CAS-Nr. 3248-91-7) Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Basic Yellow No 87; a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,0 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der Methylsulfate de 1-methyl-4- mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. [(methylphenylhydrazono)methyl]- b. nicht oxidierende b. 1,0 % ven Bedingungen pyridinium Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere (CAS-Nr. 68259-00-7) zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Baummoosextrakt Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 90028-67-4) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buch- stabe a angegeben werden, wenn er vor- handen ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Benzalkoniumchlorid, -bromid, antimikrobiell wirksam 0,1 % Als Benzalkonium- «Kontakt mit den Augen vermeiden.» -saccharinat (+) chlorid Benzalkoniumchlorid, -bromid, a. Haarpflegemittel, die 3,0 % Als Benzalkonium- a. «Kontakt mit den Augen vermeiden.» -saccharinat ausgespült werden chlorid; im Endpro- dukt darf die Kon- zentration an Benzalkoniumchlo- rid, -bromid und -saccharinat mit einer Alkylketten- länge ≤ C14 0,1 % (berechnet als

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Benzalkoniumchlo- rid) nicht über- steigen. b. Andere Mittel 0,1 % Als Benzalkonium- b. «Kontakt mit den Augen vermeiden.» chlorid Benzethoniumchlorid (INCI) antimikrobiell wirksam 0,1 % a. In Mitteln, die ausgespült werden. b. In Mitteln, die auf der Haut verbleiben, ausgenommen Mittel zur oralen An- wendung. Benzoesäure (CAS-Nr. 65-85-0) antimikrobiell wirksam und ihr Natriumsalz (CAS-Nr. 532-32-1) a. Mitteln, die ausgespült a. 2,5 % als Säure a. Ausgenommen Mundpflegemittel werden b. Mundpflegemittel b. 1,7 % als Säure c. Mitteln, die auf der Haut c. 0,5 % als Säure verbleiben Andere als die unter Benzoesäure genannten 0,5 % als Säure Salze der Benzoesäure und Benzoesäureester Benzolaminium, 3-[(4,5-Dihydro-3-methyl-5- nicht oxidierende Haar- 2,0 % oxo-1-phenyl-1Hpyrazol-4-yl)azo]- färbemittel N,N,Ntrimethyl,Chlorid; Basic Yellow 57 (CAS-Nr. 68391-31-1) 1,3-Benzoldiol, 4-chlor-; Oxidationshaarfärbemittel 2,5 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette 4-Chlororesorcinol unter oxidativen angegeben werden. (CAS-Nr. 95-88-5) Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden.

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Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Benzophenon-3 (INCI); UV-Filtersubstanz 10,0 % «Enthält Oxybenzon.» (ausgenommen, Oxybenzon (INN) wenn 0,5 % oder weniger verwendet werden und die Substanz nur zur Produkte- sicherung dient). Benzophenon-4 (INCI); UV-Filtersubstanz 5,0 % 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5- sulfonsäure; Sulisobenzone (INN) Benzophenon-5 (INCI); UV-Filtersubstanz 5,0 % als Sulfonsäure 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5- sulfonsäure und Natriumsalz 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-methyl-6- (2-methyl-3-(1,3,3,3-tetramethyl-1- (trimethylsilyl)-oxy)-disiloxanyl)-propyl- phenol (siehe Drometrizoltrisiloxan)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Benzoylperoxyd Mittel für künstliche 0,7 % (nach dem Mischen «Nur für gewerbliche Verwendung.» Fingernagelsysteme für die Verwendung) «Hautkontakt vermeiden.» «Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen.» Benzylalkohol a. antimikrobiell wirksam a. 1,0 % b.: Für einen anderen Zweck als die Hem- (CAS-Nr. 100-51-6) b. Lösungsmittel mung der Vermehrung von Mikroorganis- men im anwendungsfertigen Produkt. c. Duftstoffe / Aroma- Dieser Zweck muss aus der Aufmachung stoffe / ihre Ausgangs- des Erzeugnisses ersichtlich sein. stoffe c.: Dieser Stoff muss in der Liste der Bestandteile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Benzylbenzoat Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 120-51-4) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. 2-Benzyl-4-chlorphenol (siehe Chlorophen)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Benzylcinnamat Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 103-41-3) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Benzylhemiformal antimikrobiell wirksam 0,15 % Nur in Mitteln, die ausgespült werden. Formaldehydabspalter. (Siehe Anmerkun- gen am Anfang dieses Anhangs) 3-Benzylidencampher (INCI); UV-Filtersubstanz 2,0 % 3-Benzyliden-bornan-2-on Benzylidencampher Sulfonsäure (INCI); UV-Filtersubstanz 6,0 % als Säure -(2-Oxoborn-3-yliden)-toluen-4– sulfonsäure und Salze Benzylsalicylat Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 118-58-1) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Bisimidazylate (siehe Phenyldibenzimidazol- tetrasulfonat, Dinatriumsalz) Borsäure, Borate und Tetraborate a. Puder 5,0 % berechnet als % Nicht in Produkten für Kinder unter ausgenommen Stoff Nr. 1184 in Anhang 4 Borsäure 3 Jahren. «Nicht zur Pflege von Kindern unter

3 Jahren verwenden.», «Nicht auf irritier-

ter oder verletzter Haut anwenden.»

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

b. Mundpflege 0,1 % berechnet als % Nicht in Produkten für Kinder unter Borsäure 3 Jahren. «Nicht zur Pflege von Kindern unter

3 Jahren verwenden.»; «Hinunterschlu-

cken vermeiden» c. andere Anwendungen 3,0 % berechnet als % Nicht in Produkten für Kinder unter (ausgenommen Haar- Borsäure 3 Jahren. well- und Badepro- «Nicht zur Pflege von Kindern unter dukte) 3 Jahren verwenden.», «Nicht auf irritierter oder verletzter Haut anwenden.»; «Enthält Borate und Tetraborate.» (Bei einem Gehalt von >1,5 % löslichem Borat) Tetraborate a. Badeprodukte 18,0 % berechnet Nicht in Produkten für Kinder unter als Borsäure 3 Jahren. «Nicht zur Pflege von Kindern unter 3 Jahren verwenden.» b. Haarwellprodukte 8,0 % berechnet als Bor- «Sorgfältig ausspülen.» säure Bromchlorophen; antimikrobiell wirksam 0,1 % 2,2’-Methylen-bis(6-brom-4-chlorphenol) 5-Brom-5-nitro-1,3-dioxan antimikrobiell wirksam 0,1 % Nur in Mitteln, die ausgespült werden. Nitrosaminbildung vermeiden. Bronopol; antimikrobiell wirksam 0,1 % Nitrosaminbildung vermeiden. 2-Brom-2-nitropropandiol Butoxydiglykol; Lösungsmittel in Haarfär- 9% In Aerosolen verboten (Sprays) Diethylenglykolmonobutylether; bemitteln DEGBE (CAS-Nr. 112-34-5)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Butoxyethanol; a. Lösungsmittel in Oxida- a. 4,0 % a. und b.: In Aerosolen verboten (Sprays) Ethylenglykolmonobutylether; tionshaarfärbemitteln EGBE b. Lösungsmittel in nicht- b. 2,0 % (CAS-Nr. 111-76-2) oxidativen Haarfärbe- mitteln 2-(4-tert-Butylbenzyl)-propionaldehyd Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 80-54-6) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. 4-tert.-Butyldihydrocinnamaldehyd; 3-(4- 0,6 % tert.-Butylphenyl)propionaldehyd (CAS-Nr. 18127-01-0) Butylmethoxydibenzoylmethan (INCI); UV-Filtersubstanz 5,0 % 4-tert.-Butyl-4’-methoxy-dibenzoylmethan; Avobenzone (INN) Calciumhydroxid a. Mittel zur Haarentkräu- 7,0 % a.: «Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen selung aus 2 Kompo- vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in nenten: Reichweite von Kindern aufbewahren.» Ca(OH)2 + Guanidinsal- b. und c.: «Alkalihaltig; für Kinder unzu- zen gänglich aufbewahren; Kontakt mit den b. pH-Regulierung in  pH 12,7 Augen vermeiden.» Haarentfernungsmitteln c. pH-Regulierung in  pH 11 übrigen Produkten

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Camphor Benzalkonium Methosulfate UV-Filtersubstanz 6,0 % (INCI); N,N,N-Trimethyl-4-(2-oxoborn-3 -ylidenmethyl)-aniliniummethylsulfat 3-Carene; 3,7,7-Trimethylbicyclo- Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) [4.1.0]-hept-3-en (Isodipren) (CAS-Nr. 13466-78-9) Cedrus atlantica wood Oel und Extrakt Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 92201-55-3) Cetylpyridiniumchlorid antimikrobiell wirksam 0,05 % In Zahn- und Mundpflegemitteln. 0,2 % In Produkten, die auf der Haut verbleiben. 0,3 % In Produkten, die ausgespült werden. Chinin und seine Salze a. Shampoo 0,5 % als Chininbase b. Haarlotion 0,2 % als Chininbase 2-Chloracetamid antimikrobiell wirksam 0,3 % «Enthält Chloracetamid.» 1-(3-Chlorallyl)-3,5,7-triaza-1-azonia –adamantanchlorid (siehe Quaternium-15) Chloramin T (+); 0,2 % Tosylchloramid Natrium Chlorate der Alkalimetalle a. Zahnpasten 5,0 % b. übrige Anwendungen 3,0 % Chlorbutanol; antimikrobiell wirksam 0,5 % «Enthält Chlorbutanol.» 1,1,1-Trichlor-2-methyl-2-propanol In Aerosolen verboten. 2-Chlor-6-ethylamino-4-nitrophenol (***) a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,5 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 131657-78-8) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. b. nicht oxidierende b. 3,0 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen.

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Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren Chlorhexidin, -acetat, gluconat,-hydrochlorid antimikrobiell wirksam 0,3 % als Chlorhexidinbase Mund- und Zahnspülungen 0,14 % Nicht in Produkten für Kinder unter

12 Jahren.

«Nicht bei Kindern unter 12 Jahren an- wenden». «Anwendung während maximal

14 Tagen».

Zahn- und Mundpflege- 0,35 % Nicht in Produkten für Kinder unter kaugummis sowie Zahn- 12 Jahren. und Mundpflegebonbons «Nicht bei Kindern unter 12 Jahren an- wenden».

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Max. Tagesdosis von 20 mg Chlorhexidin [berechnet als Base] (Angabe von Dosie- rungsempfehlung und max. Tagesdosis erforderlich). 4-Chlor-m-kresol; antimikrobiell wirksam 0,2 % Nicht in Mitteln, die mit den Schleimhäu- 4-Chlor-3-methylphenol ten in Berührung gelangen. Mischung von Methylchloroisothiazolinone antimikrobiell wirksam 0,0015 % (im Mischungsver- Nur in Produkten, die abgespült werden. (und) Methylisothiazolinone; 5-Chlor-2- hältnis 3:1 von methyl-3(2H)-isothiazolon und 2-Methyl- 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)-isothiazolon (CAS-Nr. 26172-55-4, 3(2H)-isothiazolon 2682-20-4, 55965-84-9)2 zu 2-Methyl-3(2H)- isothiazolon). Chlorophen; antimikrobiell wirksam 0,2 % 2-Benzyl-4-chlorphenol Chlorphenesin; antimikrobiell wirksam 0,3 % p-Chlorphenylglycerylether Chlorxylenol (INN) (+); antimikrobiell wirksam 0,5 % 4-Chlor-3,5-dimethylphenol Cinnamal Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 104-55-2) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden.

2 Die beiden Einträge betreffend Methylisothiazolinone in diesem Anhang schliessen sich gegenseitig aus: Die Verwendung dieses Gemisches ist inkompatibel mit der Verwendung von Methylisothiazolinone als solchem im selben Produkt.

3500

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Cinnamylalkohol Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 104-54-1) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Citral Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 5392-40-5) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Citric acid (and) Silver citrate; antimikrobiell wirksam 0,2 % entspricht 0,0024 % Nicht in Mund- und Augenmitteln verwen- 1,2,3-Propantricarbonsäure, 2-Hydroxy-, Silber den. Monohydrat und 1,2,3-Propantricarbonsäure, 2-Hydroxy-, Silber(1 +)salz, Monohydrat

Citronellol Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 106-22-9) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Climbazol; antimikrobiell wirksam 0,5 % 1-(4-Chlorphenoxy)-1(1H-imidazolyl) –3,3-dimethyl-2-butanon

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Commiphora erythrea engler var. glabrescens 0,6 % engler gum, Extrakt und Oel (CAS-Nr. 93686-00-1) Cumarin Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 91-64-5) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Cuminum cyminum, Oel der Frucht und a. Produkte, die auf der a. 0,4 % Kreuzkümmelöl Extrakt Haut verbleiben (CAS-Nr. 84775-51-9) b. Produkte, die abgespült b. frei werden Cupressus sempervirens leaf Oel und Extrakt Peroxidgehalt unter 10 mmol/L(*) (CAS-Nr. 84696-07-1) Curry Red (***); nicht oxidierende Haarfär- 0,4 % Dinatrium-6-hydroxy-5- [(2-methoxy-4- bemittel sulfonato-m-tolyl)azo]naphthalin-2-sulfonat; CI 16035 (CAS-Nr. 25956-17-6) 2-Cyano-3,3-diphenyl-acrylsäure-2'- ethylhexylester (siehe Octocrylen) o-Cymen-5-ol (siehe 3-Methyl-4-(1-methylethyl)-phenol) Dehydracetsäure und Salze; antimikrobiell wirksam 0,6 % als Säure In Aerosolen verboten. 3-Acetyl-6-methyl-2,4-(3H)-pyrandion

3502

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Fettsäure-Dialkylamide und Dialkanolamide Höchstgehalt Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- an sekundä- den Systemen verwenden. rem Amin: Höchstgehalt an sekundärem Amin: 5 % 0,5 %. (gilt für Rohstoffe). Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg In nitritfreien Behältern aufbewahren. 2,3-Diaminodihydropyrazolopyrazolone Oxidationshaarfärbemittel 2,0 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette Dimethosulfonate; unter oxidativen angegeben werden. 2,3-Diamino-6,7-dihydro-1H,5H- Bedingungen darf pyrazolo[1,2-a]pyrazol-1- die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ondimethanesulfonat ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. (CAS-Nr. 857035-95-1) wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 1,6-Di-(4-amidinophenoxy)-n-hexan (siehe Hexamidin)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

2,4-Diaminophenoxyethanol a. Oxidationshaarfärbe- a. und a. und b.: Nach dem a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 70643-19-5) und sein Hydrochlo- mittel b.: 2,0 % Mischen unter Etikette angegeben werden. rid und sein Sulfatsalz b. Wimpernfärbemittel oxidativen Bedin- gungen darf die a.: « Haarfärbemittel können schwere Höchstkonzentration allergische Reaktionen hervorrufen. bei der Anwendung Bitte folgende Hinweise lesen und beach- am Haar oder auf ten: den Wimpern nicht Dieses Produkt ist nicht für Personen unter überschritten werden 16 Jahren bestimmt. (als Hydrochlorid). Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» b.: Nur für gewerbliche Anwendung. «Nur für gewerbliche Anwendung.» b.: Das Mischverhältnis muss auf der Etikette angegeben werden.

b.: « Dieses Produkt kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen.

3504 Wimpern sollten nicht gefärbt werden,

wenn der Verbraucher/die Verbraucherin: – einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn siene/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

1,3-bis(2,4-Diaminophenoxy)-propan (***); a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,2 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der 4,4’-[1,3-Propandiylbis(oxy)]bisbenzol-1,3- mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. diamin und sein Tetrahydrochloridsalz ven Bedingungen (CAS-Nr. 81892-72-0) darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar berechnet als ten: freie Base (1,8 % als Dieses Produkt ist nicht für Personen unter Tetrahydrochlorid- 16 Jahren bestimmt. salz) nicht über- Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem schritten werden. Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, b. nicht oxidierende b. 1,2 % b. als freie Base – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht Haarfärbemittel (1,8 % als Tetrahyd- haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- rochloridsalz) findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» b.: «Erzeugnis kann eine allergische Reak- tion hervorrufen.» 2,6-Diaminopyridine; a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,15 % a. und b.: Nach dem a. Das Mischverhältnis muss auf der Pyridine-2,6-diyldiamine mittel Mischen unter Etikette angegeben werden. (CAS-Nr. 141-86-6) b. Wimpernfärbemittel b. 0,15 % oxidativen Bedin- gungen darf die a.: « Haarfärbemittel können schwere Höchstkonzentration allergische Reaktionen hervorrufen. bei der Anwendung Bitte folgende Hinweise lesen und beach- am Haar nicht über- ten: schritten werden.

3505

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» b.: Nur für gewerbliche Verwendung. b. Das Mischverhältnis muss auf der Etikette angegeben werden. b.: «Nur für gewerbliche Verwendung. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.»

b.: « Dieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen.

3506

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Konsument/die Konsumentin – einen Ausschlag im Gesicht hat oder seine/ihre Kopfhaut empfindlich, ge- reizt oder verletzt ist; – schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat; – schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› eine Reaktion festgestellt hat.» 2,6-Diamino-3-((Pyridine-3-yl)azo)Pyridine; a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,25 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der 2,6-Pyridinediamin, 3-(3-Pyridinylazo) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. (CAS-Nr. 28365-08-4) b. nicht oxidierende b. 0,25 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

3507

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

2,4-Diaminopyrimidin-3-oxid (siehe Aminexil) Diazolidinyl Harnstoff; antimikrobiell wirksam 0,5 % Formaldehydabspalter (siehe Anmerkun- N-(Hydroxy-methyl)-N-(1,3-dihydroxy- gen am Anfang dieses Anhangs). methyl-2,5-dioxo-4-imidazolidinyl)-N’- (hydroxy-methyl) Harnstoff Dibromhexamidin und Salze antimikrobiell wirksam 0,1 % (einschl. Isethionat); 1,6-bis(4-Amidino-2-bromphenoxy)–n-hexan 2,4-Dichlorbenzylalkohol antimikrobiell wirksam 0,15 % Dichlorophenum 0,5 % «Enthält Dichlorophenum.» Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat UV-Filtersubstanz 10,0 % (INCI); 2-[-4-(Diethylamino)-2- hydroxybenzoyl]-Benzoesäurehexylester; (CAS-Nr. 302776-68-7) Diethylenglykol; Spuren in Bestandteilen 0,1 % DEG; 2,2’-Oxydiethanol (CAS-Nr. 111-46-6) Diethylhexylbutamidotriazon (INCI); UV-Filtersubstanz 10,0 % Dioctylbutamidotriazon; 4,4’-[[6-[[4-[[(1,1-Dimethyl-ethyl)amino]car- bonyl]phenyl]amino]-1,3,5-triazin-2,4- diyl]diimino]bis-,-bis(2- ethylhexyl)benzoesäure-ester (CAS-Nr. 154702-15-5) Dihydroxyindolin (***); nicht oxidierende Haarfär- 2,0 % «Erzeugnis kann eine allergische Reaktion 2,3-Dihydro-1H-indol-5,6-diol und sein bemittel hervorrufen.» Hydrobromidsalz (CAS-Nr. 29539-03-5)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridin Oxidationshaarfärbemittel 1,0 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette (CAS-Nr. 84540-47-6) unter oxidativen angegeben werden. Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: nicht überschritten Dieses Produkt ist nicht für Personen unter werden. 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Dimethicodiethylbenzalmalonat (siehe Polysilicone-15) 2,6-Dimethoxy-3,5-pyridindiamin Oxidationshaarfärbemittel 0,25 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette (CAS-Nr. 85679-78-3) und sein unter oxidativen angegeben werden. Hydrochlorid Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden (als Hydro- Dieses Produkt ist nicht für Personen unter chlorid). 16 Jahren bestimmt.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 4-Dimethylamino-benzoesäure-2-ethyl- hexylester (siehe Ethylhexyldimethyl PABA) Dimethylol-dimethylhydantoin; antimikrobiell wirksam 0,6 % 1,3-bis(Hydroxymethyl) 5,5-dimethyl- 2,4-imidazolidindion [DMDM Hydantoin] 4,4-Dimethyl-1,3-oxazolidin antimikrobiell wirksam 0,1 % pH im Endprodukt ≥ 6 Dinatrium-5,7-dinitro-8-oxid-2- a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,0 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der naphthalensulfonat; mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. Acid Yellow 1; b. nicht oxidierende b. 0,2 % ven Bedingungen CI 10316 Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a. und b.: « Haarfärbemittel können (CAS-Nr. 846-70-8) zentration bei der schwere allergische Reaktionen hervorru- Anwendung am fen. Haar nicht über- Bitte folgende Hinweise lesen und beach- schritten werden. ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Dinatrium-phenyldibenzimidazoltetrasulfonat (siehe Phenyldibenzimidazoltetrasulfonat, Dinatriumsalz) Disperse Blue No 377; nicht oxidierende Haar- 2,0 % Mischung von 1, 2 und 3 in Dispergiermittel färbemittel (Lignosulfat): 1) 1,4-bis[(2- hydroxyethyl) amino] anthra- 9,10-quinone (CAS-Nr. 4471- 41-4) 2) 1-[(2-hydroxyethyl) amino]-4- [(3- hydroxypropyl) amino]anthra-9,10- quinone (CAS-Nr. 67674-26-4) 3) 1,4-bis[(3- hydroxypropyl) amino] anthra- 9,10-quinone (CAS-Nr. 67701-36-4) Disperse Violet N° 1; nicht oxidierende Haar- 0,5 % Die Verunreinigung 1,4-Diaminoanthrachinon; färbemittel mit Disperse Red (CAS-Nr. 128-95-0) 15 in Disperse Violet 1 in Haarfär- bemitteln sollte <1 % (w/w) sein.

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Drometrizoltrisiloxan (INCI); UV-Filtersubstanz 15,0 % 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-methyl-6- (2-methyl-3-(1,3,3,3-tetramethyl-1- (trimethylsilyloxy)disiloxanyl)propyl)phenol Eichenmoos Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 90028-68-5) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Erdalkalisulfide Haarentfernungsmittel 6,0 % als S «Darf nicht in Hände von Kindern gelan- pH  12,7 gen. Kontakt mit den Augen vermeiden.» Ethanol, 2,2'-[[4-[(4- nicht oxidierende Haarfär- 0,3 % des Gemisches im Aminophenyl)azo]phenyl]imino]bis-; bemittel Verhältnis 1:1 aus Disperse Black 9 2,2’-[4-(4- (CAS-Nr. 20721-50-0) Aminophenyla- zo)phenylimino]diet hanol und Lignosul- fat) Etherische Öle und deren Bestandteile, 3,0 % einzeln oder in In Produkten, die auf der Haut verbleiben; generell Mischungen Massagemittel. Ethyl-4-aminobenzoat, ethoxyliert (siehe PEG-25 PABA) 5-Ethyl-3,7-dioxa-1-azabicyclo[3,3,0]octan antimikrobiell wirksam 0,3 % Nicht in Mundpflegemitteln und Mitteln, die mit Schleimhäuten in Berührung gelangen. Formaldehydabspalter (siehe Anmerkun- gen am Anfang dieses Anhangs)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Ethylhexyldimethyl PABA (INCI); UV-Filtersubstanz 8,0 % 2-Ethylhexyl-4-dimethylaminobenzoat; Octyldimethyl PABA Ethylhexylmethoxycinnamat (INCI); UV-Filtersubstanz 10,0 % 2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat; Octylmethoxycinnamat bis-Ethylhexyloxyphenol- UV-Filtersubstanz 10,0 % methoxyphenyltriazin (INCI); bis-Octoxyphenolmethoxyphenyltriazin; Anisotriazine Ethylhexylsalicylat (INCI); UV-Filtersubstanz 5,0 % 2-Ethylhexylsalicylat; Octylsalicylat Ethylhexyltriazon (INCI); Octyltriazon; UV-Filtersubstanz 5,0 % 2,4,6-Trianilino(p-carbo-2’-oxy)-1,3,5-triazin Ethylquecksilberthiosalicylat (siehe Thiomersal, INN) Ethyl Lauroyl Arginate HCl; 1. a. Seife 1. 0,8 % Ethyl-Nα-dodecanoyl-L-argininhydrochlorid b. Antischuppen- (CAS-Nr. 60372-77-2) shampoo c. Desodorierungsmit- tel, nicht sprühbar

2. antimikrobiell wirksam 2. 0,4 % 2. Nicht in Lippenpflegemitteln, Mund-

pflegemitteln und Sprays verwenden. Etidronsäure und Salze; a. Haarpflegemittel 1,5 % als freie Säure 1-Hydroxy-ethyliden-diphosphonsäure b. Seifen 0,2 % als freie Säure Eugenol Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 97-53-0) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als:

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Farnesol Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 4602-84-0) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Fettsäuren-dialkanolamide (siehe Dialkanolamide und Fettsäuren- Dialkanolamide) Fluorverbindungen: Mundpflege 0,15 % als F; einzeln «Enthält … fluorid.» (verwendete Fluor- – Aluminiumfluorid oder in Mischungen verbindung namentlich anführen). – Ammoniumfluorid mit anderen Für Zahnpasten mit einem Fluorgehalt von – Ammoniummonofluorphosphat zugelassenen 0.1 bis 0.15 %, die nicht ohnehin als für – Ammonium-Silicofluorid Fluorverbindungen Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind – Calciumfluorid (z. B. durch «nur für Erwachsene»): – Calciummonofluorphosphat «Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengrosse – Cetylamin-hydrofluorid Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermei- (Hexadecylamin-hydrofluorid) dung übermässigen Verschluckens Zähne- – Kaliumfluorid putzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher – Kaliummonofluorphosphat Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder – Kalium-silicofluorid Arzt befragen.» – Magnesiumfluorid – Magnesium-silicofluorid – Natriumfluorid Zahn- und Mundpflege- 0,01 % Nicht in Produkten für Kinder unter – Natriummonofluorphosphat kaugummis sowie Zahn- 12 Jahren. Max. Tagesdosis von 0.3 mg – Natrium-silicofluorid und Mundpflegebonbons Fluorid (Angabe von Dosierungsempfeh- lung und max. Tagesdosis erforderlich).

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– Nikomethanolfluorhydrat; «Nicht für Kinder unter 12 Jahren geeig- 3-Pyridyl-methanol net», – Oktadecenylaminhydrofluorid «Enthält … fluorid» (verwendete Fluor- – Olaflur verbindung namentlich anführen). (bis-(Hydroxyethyl)-aminopropyl- N-hydroxyethyl-octadecylamin- dihydrofluorid) – N,N’,N-Tri-(polyoexyethylen)- N-hexadecylpropylendiamin–dihydro- fluorid – Zinn-(II)-fluorid Formaldehyd antimikrobiell wirksam a. 0,2 % als freies Siehe Anmerkungen am Anfang dieses (Paraformaldehyd) Formaldehyd Anhangs. b. 0,1 % als freies a.: Ausgenommen Mundpflegemittel; Formaldehyd In Aerosolen (Sprays) verboten. b.: In Mundpflegemitteln. Nagelhärter 5,0 % «Die Nagelhaut mit einem Fettkörper schützen.» nur bei einer Konzentration von mehr als 0,05 %. 4-Formyl-1-Methylquinolinium-p- Oxidationshaarfärbemittel 2,5 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette Toluenesulfonate; unter oxidativen angegeben werden. Chinolinium, 4-Formyl-1-methyl, Salz mit Bedingungen darf 4-Methylbenzolsulfonsäure (1:1) die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere (CAS-Nr. 223398-02-5) ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Geraniol Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 106-24-1) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Glutaraldehyd; antimikrobiell wirksam 0,1 % In Aerosolen und Mundpflegemitteln Pentan-1,5-dial verboten. «Enthält Glutaraldehyd.» ab 0,05 % freiem Glutaraldehyd. Glyoxal (INCI) antimikrobiell wirkasam 0.01 % (CAS-Nr. 107-22-2) HC Blue No 2(***); nicht oxidierende Haarfär- 2,8 % «Erzeugnis kann eine allergische Reaktion 2,2’-[[4-[(2-Hydroxyethyl)amino]-3- bemittel hervorrufen.» nitrophenyl]imino]bisethanol Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- (CAS-Nr. 33229-34-4) den Systemen verwenden Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg In nitritfreien Behältern aufbewahren

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

HC Blue No 11(***); nicht oxidierende Haarfär- 2,0 % Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- 1-[(2’-Methoxyethyl)amino]-2-nitro-4- bemittel den Systemen verwenden [di-(2’-hydroxyethyl)amino]benzol Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg (CAS-Nr. 23920-15-2) In nitritfreien Behältern aufbewahren HC Blue No 12 a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,75 % a. Nach dem a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 104516-93-0) und sein Hydrochlo- mittel Mischen unter Etikette angegeben werden. rid b. nicht oxidierende b. 1,5 % oxidativen Be- Haarfärbemittel (als Hydro- dingungen darf a.: « Haarfärbemittel können schwere chlorid) die Höchstkon- allergische Reaktionen hervorrufen. zentration bei der Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Anwendung am ten: Haar nicht über- Dieses Produkt ist nicht für Personen unter schritten werden. 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg In nitritfreien Behältern aufbewahren

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

HC Blue No 16; nicht oxidierende Haarfär- 3,0 % – Nicht zusammen mit nitrosierend 1-Propanaminium, 3-[[9,10-Dihydro-4- bemittel wirkenden Systemen verwenden (methylamino)-9,10-dioxo-1-anthracenyl] – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg amino]-N,N-dimethyl-N-propyl-, Bromid – In nitritfreien Behältern aufbewahren (CAS-Nr. 502453-61-4) HC Orange No 2 nicht oxidierende Haarfär- 1,0 % (CAS-Nr. 85765-48-6) und seine Salze bemittel « Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- den Systemen verwenden Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg In nitritfreien Behältern aufbewahren

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

HC Red No 3; a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,45 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der 2-[(4-Amino-2-nitrophenyl)amino]ethanol; mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. (CAS-Nr. 2871-01-4) b. nicht oxidierende b. 3,0 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a. und b.: « Haarfärbemittel können zentration bei der schwere allergische Reaktionen hervorru- Anwendung am fen. Haar nicht über- Bitte folgende Hinweise lesen und beach- schritten werden. ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren

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HC Red No 10 + HC Red No 11; a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,0 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der 1-Amino-2-nitro-4-(2',3'- mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. dihydroxypropyl)amino-5-chlorbenzol + 1,4- b. nicht oxidierende b. 2,0 % ven Bedingungen bis-(2',3'-Dihydroxypropyl)amino-2-nitro-5- Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere chlorbenzol zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. (CAS-Nr. 95576-89-9 + 95576-92-4) Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren HC Red No 13 a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,25 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 94158-13-1) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. ven Bedingungen darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden Dieses Produkt ist nicht für Personen unter (als Hydrochlorid). 16 Jahren bestimmt. b. nicht oxidierende b. 2,5 % (als Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Haarfärbemittel Hydroch- Henna› können das Allergierisiko lorid) erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» HC Violet No 1 a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,25 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 82576-75-8) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. b. nicht oxidierende b. 0,28 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a. und b.: « Haarfärbemittel können zentration bei der schwere allergische Reaktionen hervorru- Anwendung am fen. Haar nicht über- Bitte folgende Hinweise lesen und beach- schritten werden. ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren HC Violet No 2(***); nicht oxidierende Haarfär- 2,0 % «Erzeugnis kann eine allergische Reaktion 1-Propanol, 3-[[4-[bis(2-hydroxyethyl) bemittel hervorrufen.» amino]-2-nitrophenyl]amino] Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- (CAS-Nr. 104226-19-9) den Systemen verwenden Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg In nitritfreien Behältern aufbewahren HC Yellow No 10(***); nicht oxidierende Haarfär- 0,1 % Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- 1,5-bis-(beta-Hydroxyethyl)amino-2-nitro-4- bemittel den Systemen verwenden chlorobenzol Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg (CAS-Nr. 109023-83-8) In nitritfreien Behältern aufbewahren Hexamethylentetramin; antimikrobiell wirksam 0,15 % Formaldehydabspalter (siehe Anmerkun- [Methenamin] gen am Anfang dieses Anhangs) Hexamidin und Salze (inkl. Isethionat antimikrobiell wirksam 0,1 % und p-Hydroxybenzoat); 1,6-Di-(4-amidinophenoxy)-n-hexan trans-2-Hexenal a. Mundpflegemittel (CAS-Nr. 6728-26-3) b. andere Mittel b. 0,002 %

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Hexetidin (INN) antimikrobiell wirksam 0,1 % Nicht in Mundpflegemitteln. Hexylcinnamaldehyd Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 101-86-0) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. 2-Hexylidencyclopentanon a. Mundpflegemittel (CAS-Nr. 17373-89-6) b. andere Mittel b. 0,06 % Homosalat (INCI, INN) UV-Filtersubstanz 10,0 % Hydrochinon Mittel für künstliche 0,02 % (nach Mischen für «Nur für gewerbliche Verwendung.» (CAS-Nr. 123-31-9) Fingernagelsysteme die Verwendung) «Hautkontakt vermeiden.» «Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen.» Hydrochinonmethylether Mittel für künstliche 0,02 % (nach Mischen für «Nur für gewerbliche Verwendung.» Fingernagelsysteme die Verwendung) «Hautkontakt vermeiden.» «Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen.» Hydrochinon-mono--D-glucopyranosid; Hautaufhellungsmittel 0,04 % Arbutin, Arbutosid Tyrosinasehemmer 4-Hydroxybenzoesäure und ihre Methyl- und antimikrobiell wirksam 0,4 % (als Säure) bei Ethylester sowie ihre Salze; 4- einem Ester Hydroxybenzoic acid (CAS-Nr. 99-96-7), 0,8 % (als Säure) bei methylparaben (CAS-Nr. 99-76-3), potassi- Estergemischen um ethylparaben (CAS-Nr. 36457-19-9), potassium paraben (CAS-Nr. 16782-08-4), sodium methylparaben (CAS-Nr. 5026-62-0), sodium ethylparaben (CAS-Nr. 35285-68-8),

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ethylparaben (CAS-Nr. 120-47-8), sodium paraben (CAS-Nr. 114-63-6), potassium methylparaben (CAS-Nr. 26112-07-2), calcium paraben (CAS-Nr. 69959-44-0) Butyl 4-hydroxybenzoat und seine Salze, antimikrobiell wirksam a. 0,14 % (als Säure) für die a. und b.: Nicht zur Verwendung in Mit- Propyl 4-hydroxybenzoat und seine Salze; Summe der Einzel- teln, die auf der Haut verbleiben und die Butylparaben (CAS-Nr. 94-26-8), propylpa- konzentrationen für die Anwendung im Windelbereich von raben (CAS-Nr. 94-13-3), sodium propylpa- Kindern unter 3 Jahren konzipiert sind. raben (CAS-Nr. 35285-69-9), sodium butyl- b. 0,8 % (als Säure) für a. und b.: Für Mittel, die auf der Haut paraben (CAS-Nr. 36457-20-2), potassium Gemische der in den verbleiben und die für Kinder unter 3 butylparaben (CAS-Nr. 38566-94-8), potas- letzten und diesen Jahren konzipert sind: sium propylparaben (CAS-Nr. 84930-16-5) Einträgen genannten «Nicht im Windelbereich verwenden.» Stoffe, in denen die Summe der Einzel- konzentrationen von Butyl- und Propylpa- rabenen und ihrer Salze 0,14 % nicht überschreitet Hydroxybenzomorpholin Oxidationshaarfärbemittel 1,0 % Nach dem Mischen (CAS-Nr. 26021-57-8) unter oxidativen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette Bedingungen darf angegeben werden. die Höchstkonzent- ration bei der An- « Haarfärbemittel können schwere wendung am Haar allergische Reaktionen hervorrufen. nicht überschritten Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp-

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findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- den Systemen verwenden Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg In nitritfreien Behältern aufbewahren 2-Hydroxybiphenyl und Salze (siehe o-Phenylphenol) 8-Hydroxychinolin (siehe 8-Quinolinol) Hydroxycitronellal Riechstoff (CAS-Nr. 107-75-5) a. Mundpflegemittel a. frei a. und b.: b. andere Mittel b. 1,0 % Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. 2-[bis(2-Hydroxyethyl)amino]-5-nitrophenol; nicht oxidierende Haar- 1,5 % – Nicht zusammen mit nitrosierend HC Yellow No. 4 färbemittel wirkenden Systemen verwenden (CAS-Nr. 59820-43-8) – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren

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1-Hydroxyethyl-4,5-Diamino Pyrazole Oxidationshaarfärbemittel 3,0 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette Sulfate; unter oxidativen angegeben werden. 4,5-Diamino-l-(2-hydroxyethyl)-1H- Bedingungen darf pyrazolsulfat (1:1) die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere (CAS-Nr. 155601-30-2) ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 1-Hydroxy-ethyliden-diphosphonsäure (siehe Etidronsäure) Hydroxyethyl-3,4-methylenedioxyanilin Oxidationshaarfärbemittel 1,5 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette (CAS-Nr. 94158-14-2) und sein Hydrochlo- unter oxidativen angegeben werden. rid Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: nicht überschritten Dieses Produkt ist nicht für Personen unter werden. 16 Jahren bestimmt.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- den Systemen verwenden Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg In nitritfreien Behältern aufbewahren Hydroxyethyl-2-nitro-p-toluidin; a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,0 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der 2-(4-Methyl-2-nitroanilin)ethanol mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. (CAS-Nr. 100418-33-5) b. nicht oxidierende b. 1,0 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist;

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren N-(2-Hydroxyethyl)-2-nitro-4- a. Oxidationshaarfärbe- a. 2,5 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der trifluormethylanilin; mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. HC Yellow No. 13 b. nicht oxidierende b. 2,5 % ven Bedingungen (CAS-Nr. 10442-83-8) Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon

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einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren 3-(2-Hydroxyethyl)-pphenylendiammonium- Oxidationshaarfärbemittel 2,0 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette sulfat; unter oxidativen angegeben werden. Hydroxyethyl-p-Phenylenediamine Sulfate Bedingungen darf (CAS-Nr. 93841-25-9) die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden (berechnet Dieses Produkt ist nicht für Personen unter als Sulfat). 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 2-Hydroxyethylpicraminsäure a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,5 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 99610-72-7) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. ven Bedingungen

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darf die Höchstkon- zentration bei der a.: « Haarfärbemittel können schwere Anwendung am allergische Reaktionen hervorrufen. Haar nicht über- Bitte folgende Hinweise lesen und beach- schritten werden. ten: b. nicht oxidierende b. 2,0 % Dieses Produkt ist nicht für Personen unter Haarfärbemittel 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon-5- sulfonsäure und Natrium-Salz (siehe Benzophenon-4 resp.Benzophenon-5) N-(Hydroxymethyl)-N-(1,3-dihydroxy- methyl-2,5-dioxo-4-imidazolidinyl)-N’- (hydroxymethyl) Harnstoff (siehe Diazolidinyl Harnstoff)

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1,3-bis(Hydroxymethyl)5,5-dimethyl-2,4- imidazolidindion (siehe Dimethylol-dimethylhydantoin) 1,3-bis(Hydroxymethyl)-imidazolidin-2-thion a. Haarbehandlungsmittel a. 2,0 % a.: In Aerosolen (Sprays) verboten. b. Nagelbehandlungsmittel b. 2,0 % b. pH < 4 a. und b.: «Enthält 1,3-bis- (Hydroxymethyl)-imidazolidin-2-thion.» 1-Hydroxy-2-methylnaphthalen; Oxidationshaarfärbemittel 2,0 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette 2-Methyl-1-Naphthol unter oxidativen angegeben werden. (CAS-Nr. 7469-77-4) Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. (Enthält die Dieses Produkt ist nicht für Personen unter Rezeptur eines 16 Jahren bestimmt. Haarfärbemittels Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem sowohl 2-Methyl-1- Henna› können das Allergierisiko Naphthol als auch 1- erhöhen. Acetoxy-2- Färben Sie Ihr Haar nicht, Methylnaphthalene, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht sollte die Höchst- haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- konzentration an 2- findlich, gereizt oder verletzt ist; Methyl-1-Naphthol – wenn Sie schon einmal nach dem am Kopf 2,0 % nicht Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- überschreiten.) gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

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Hydroxymethylpentylcyclohexen- Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- carboxaldehyd teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe (CAS-Nr. 31906-04-4) a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. 1-Hydroxy-4-methyl-6-(2,4,4-trimethyl- antimikrobiell wirksam a. 1,0 % a.: In Mitteln, die ausgespült werden. pentyl)-2-pyridon und Monoethanolaminsalz) b. 0,5 % b.: In den übrigen Mitteln (Piroctonolamin) 4-Hydroxypropylamino-3-nitrophenol (***) a. Oxidationshaarfärbe- a. 2,6 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 92952-81-3) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. b. nicht oxidierende b. 2,6 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Haar als freie Base Dieses Produkt ist nicht für Personen unter nicht überschritten 16 Jahren bestimmt. werden. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

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a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren Hydroxypropyl bis(N-hydroxyethyl-p- Oxidationshaarfärbemittel 0,4 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette phenylendiamin) und sein tetrahydrochlorid unter oxidativen angegeben werden. (CAS-Nr. 128729-30-6) Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden (als Tetra- Dieses Produkt ist nicht für Personen unter hydrochlorid). 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» -Hydroxysäuren Hautschälmittel 10,0 % pH > 3.5; berechnet als Glykolsäure Imidazolidinylharnstoff; antimikrobiell wirksam 0,6 % Formaldehydabspalter (siehe Anmerkun- 1,1’-Methylen-bis[3-(1-hydroxymethyl-2,4- gen am Beginn dieses Anhangs). dioximidazolidin-5-yl)-harnstoff]

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

1H-Indol-5,6-diol; a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,5 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der Dihydroxyindole mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. (CAS-Nr. 3131-52-0) b. nicht oxidierende b. 0,5 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a. und b.: « Haarfärbemittel können zentration bei der schwere allergische Reaktionen hervorru- Anwendung am fen. Haar nicht über- Bitte folgende Hinweise lesen und beach- schritten werden. ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

1H-Indol-2,3-dion; nicht oxidierende Haarfär- 1,6 % Isatin bemittel « Haarfärbemittel können schwere (CAS-Nr. 91-56-5) allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 1H-Indol-6-ol; Oxidationshaarfärbemittel 0,5 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette 6-Hydroxyindole unter oxidativen angegeben werden. (CAS-Nr. 2380-86-1) Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 3-Iod-2-propynyl-butyl-carbamat (IPBC) antimikrobiell wirksam Nicht in Mitteln für die Mundhygiene und (CAS-Nr. 55406-53-6) Lippenpflegemitteln verwenden. a. abzuspülende Mittel a. 0,02 % a. Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden, ausser in Badezu- sätzen/Duschgels und Shampoo. In Produkten, ausser Badezusät- zen/Duschgels und Shampoo, die von Kinder unter 3 Jahren verwendet wer- den könnten: «Nicht für Kindern unter

3 Jahren verwenden.»

b. Mittel, die auf der Haut b. 0,01 % b. Nicht in Körperlotionen und Körper- verbleiben cremes verwenden, die dazu bestimmt c. Desodorierungsmittel, c. 0.0075 % sind, grossflächig auf dem Körper auf- schweisshemmende getragen zu werden. Nicht in Mitteln Mittel für Kinder unter 3 Jahren verwenden. In Produkten, die von Kinder unter 3 Jahren verwendet werden könnten: «Nicht für Kindern unter 3 Jahren ver- wenden.»

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Isoamyl-p-methoxycinnamat (INCI), UV-Filtersubstanz 10,0 % Isomerengemisch; Amyl-4-methoxycinnamat; Isoamyl-4-methoxycinnamat Isopentyl-4-methoxycinnamat 4-Methyoxyzimtsäureamylester und Isomere Isobergamate; Menthadien-7-methylformat 0,1 % (CAS-Nr. 68683-20-5) Isocyclogeraniol; 2,4,6-Trimethyl-3- 0,5 % cyclohexen-1-methanol (CAS-Nr. 68527-77-5) Isoeugenol Riechstoff (CAS-Nr. 97-54-1) a. Mundpflegemittel a. frei a. und b.: b. andere Mittel b. 0,02 % Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Isopentyl-4-methoxycinnamat (siehe Isoamyl-p-methoxycinnamat, Isomerenge- misch) 4-Isopropyl-m-cresol (siehe 3-Methyl-4-(1-methylethyl)-phenol)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

d-Limonen Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 5989-27-5) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Peroxidgehalt unter 20mmol/L (*) l-Limonen; (S)-p-Mentha-1,8-dien Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (*) (CAS-Nr. 5989-54-8) dl-Limonen (racemisch); 1,8(9)-p- Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (*) Menthadien; p-Mentha-1,8-dien (Dipenten) (CAS-Nr. 138-86-3) Linalool Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr. 78-70-6) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. Liquidambar orientalis, Balsamöl und Extrakt 0,6 % (Styrax) (CAS-Nr. 94891-27-7) Liquidambar styraciflua, Balsamöl und 0,6 % Extrakt (Styrax) (CAS-Nr. 8046-19-3)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Lithiumhydroxid a Haarentkräuselung a.1. 4,5 % Allein oder in a.1.: Gewerbliche Verwendung: a.2. 2 % Gemischen mit «Nur für gewerbliche Verwendung» NaOH und KOH a.2.:. Publikumsprodukte: b. pH-Regulierung in Haar  pH 12,7 (ausgedrückt als entfernungsmitteln «Nicht in Reichweite von Kindern aufbe- NaOH-Gewicht) wahren.» c. pH-Regulierung in  pH 11 a.1. und a.2..: «Enthält Alkali. Kontakt mit übrigen Produkten den Augen vermeiden. Erblindungsge- fahr.» b.: «Enthält Alkali.» «Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.» «Kontakt mit den Augen vermeiden.» c.: Nur in Mitteln, die ausgespült werden. Methenamin (siehe Hexamethylentetramin) 1-Methoxy-3-(β-aminoethyl)amino-4- nicht oxidierende Haar- 0,5 % berechnet als Hydro- – Nicht zusammen mit nitrosierend nitrobenzol, Hydrochlorid; färbemittel chlorid wirkenden Systemen verwenden HC Yellow No. 9 – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg (CAS-Nr. 86419-69-4) – In nitritfreien Behältern aufbewahren Methoxydicyclopentadiencarboxaldehyd; 0,5 % Octahydro-5-methoxy-4,7-methano-1H- inden-carboxaldehyd (CAS-Nr. 86803-90-9) 6-Methoxy-N2-methyl-2,3- a. Oxidationshaarfärbe- a. und c.: 0,68 a. und c.: Nach dem a.: Das Mischverhältnis muss auf der pyridindiaminhydrochlorid und Dihydro- mittel % als freie Mischen unter Etikette angegeben werden. chloridsalz (***); b. nicht oxidierende Base (1,0 % oxidativen Bedin- 6-Methoxy-2-methylamino-3-aminopyridin Haarfärbemittel als Dihydroch- gungen darf die a.: « Haarfärbemittel können schwere HCl lorid) Höchstkonzentration allergische Reaktionen hervorrufen. (CAS-Nr. 90817-34-8) c. Wimpernfärbemittel bei der Anwendung Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: b. 0,68 % als freie Base am Haar oder Dieses Produkt ist nicht für Personen unter (1,0 % als auf den Wimpern 16 Jahren bestimmt.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Dihydrochlo- nicht überschritten Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem rid) werden. Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a., b. und c.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren b.: «Erzeugnis kann eine allergische Reak- tion hervorrufen.» c.: Nur für gewerbliche Verwendung. c.: Das Mischverhältnis muss auf der Etikette angegeben werden.

« Dieses Produkt kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Konsument/die Konsumentin: – einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; – schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat; – in der Vergangenheit schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› eine Reaktion festgestellt hat.» c.: «Sofort Augen spülen, falls das Erzeug- nis mit den Augen in Berührung gekommen ist.» 2-[(2-Methoxy-4-nitrophenyl)amino]ethanol nicht oxidierende Haar- 0,2 % – Nicht zusammen mit nitrosierend und seine Salze; färbemittel wirkenden Systemen verwenden 2-Hydroxyethylamino-5-nitroanisol – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg (CAS-Nr. 66095-81-6) – In nitritfreien Behältern aufbewahren Methylalkohol Denaturierungsmittel für 5,0 % in % des Ethyl- und Ethyl- und Isopropylalkohol Isopropylalkohols 3-Methylamino-4-nitrophenoxyethanol (***) nicht oxidierende Haarfär- 0,15 % Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- (CAS-Nr. 59820-63-2) bemittel den Systemen verwenden Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg In nitritfreien Behältern aufbewahren p-Methylaminophenol Oxidationshaarfärbemittel 0,68 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette (CAS-Nr. 150-75-4) und sein Sulfatsalz (als Sulfat) unter oxidativen angegeben werden. p-Methylaminophenol sulfate Bedingungen darf (CAS-Nr. 55-55-0) die Höchst- « Haarfärbemittel können schwere konzentration bei allergische Reaktionen hervorrufen. der Anwendung Bitte folgende Hinweise lesen und beach- am Haar nicht ten:

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

überschritten Dieses Produkt ist nicht für Personen unter werden. 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- den Systemen verwenden Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg In nitritfreien Behältern aufbewahren 4-Methylbenzylidencampher (INCI); UV-Filtersubstanz 4,0 % 3-(4’-Methylbenzyliden)-dl-campher; 3-(4’-Methylbenzyliden)-bornan-2-on 6-Methylcumarin Mundpflege 0,003 % 2,2’-Methylene bis-4-aminophenol HCl; a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,0 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der Phenol, 2,2’-methylene-bis[4-amino-], mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. dihydrochlorid b. nicht oxidierende b. 1,0 % ven Bedingungen (CAS-Nr. 27311-52-0, 63969-46-0) Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Methylen-bis-benzotriazolyl- UV-Filtersubstanz 10,0 % tetramethylbutylphenol (INCI); 2,2’-Methylen-bis-(6-(2H-benzotriazol-2-yl)- 4,1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol 2,2’-Methylen-bis(6-brom-chlorphenol) (siehe Bromchlorophen) 1,1’-Methylen-bis-3-(1-hydroxymethyl-2,4- dioxoimidazolidin-yl) Harnstoff (siehe Imidazolidinylharnstoff) Methylenchlorid 35,0 % Höchstens 0,2 % an Verunreinigung. Methylheptadienon; 6-Methyl-3,5- a. Mundpflegemittel heptadien-2-on b. andere Mittel b. 0,002 % (CAS-Nr. 1604-28-0) p-Methyldihydrocinnamaldehyd; Cresylpro- 0,2 % pionaldehyd; (CAS-Nr. 5406-12-2)

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2-Methyl-1-naphthylacetat; Oxidationshaarfärbemittel 2,0 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette 1-Acetoxy-2-Methylnaphthalene unter oxidativen angegeben werden. (CAS-Nr. 5697-02-9) Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. (Enthält die Dieses Produkt ist nicht für Personen unter Rezeptur eines 16 Jahren bestimmt. Haarfärbemittels Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem sowohl 2-Methyl-1- Henna› können das Allergierisiko Naphthol als auch 1- erhöhen. Acetoxy-2- Färben Sie Ihr Haar nicht, Methylnaphthalene, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht sollte die Höchst- haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- konzentration an 2- findlich, gereizt oder verletzt ist; Methyl-1-Naphthol – wenn Sie schon einmal nach dem am Kopf 2,0 % nicht Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- überschreiten.) gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 3-Methylnon-2-enenitril 0,2 % (CAS-Nr. 53153-66-5) Methyloctinecarbonat; Methylnon-2-ynoat a. Mundpflegemittel (CAS-Nr. 111-80-8) b. andere Mittel b. 0,002 % Bei alleiniger Verwendung In Kombination mit Methylheptincarbo- nat darf der gemein- same Anteil im

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschrei- ten (wobei der Anteil von Methyloctincar- bonat nicht höher als 0,002 % sein darf.) Methyl-2-octynoat Riechstoff a. und b.: Methylheptincarbonat a. Mundpflegemittel a. frei Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- (CAS-Nr.111-12-6) teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b. andere Mittel b. 0,01 % In Kombination mit Methyloctincarbonat a angegeben werden, wenn er vorhanden darf der gemeinsame ist in einer Konzentration von mehr als: Anteil im Fertiger- – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut zeugnis 0,01 % nicht verbleiben übersteigen, wobei – 0,01 % in Produkten, die ausgespült der Anteil an Methy- werden. loctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf. 2-Methyl-5-hydroxyethylaminophenol a. Oxidationshaarfärbe- a. und a. und b.: Nach dem a.: Das Mischverhältnis muss auf der ; 5-((2-Hydroxyéthyl)amino)-o-crésol mittel b.: 1,5 % Mischen unter Etikette angegeben werden. (CAS-Nr. 55302-96-0) b. Wimpernfärbemittel oxidativen Bedin- gungen darf die a.: « Haarfärbemittel können schwere Höchstkonzentration allergische Reaktionen hervorrufen. bei der Anwendung Bitte folgende Hinweise lesen und beach- am Haar oder auf ten: den Wimpern nicht Dieses Produkt ist nicht für Personen unter überschritten werden 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren b.: Nur für gewerbliche Anwendung. «Nur für gewerbliche Anwendung.» b.: Das Mischverhältnis muss auf der Etikette angegeben werden.

b.: « Dieses Produkt kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Konsument/die Konsumentin: – einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat; – in der Vergangenheit schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› eine Reaktion festgestellt hat.» b.: «Sofort Augen spülen, falls das Erzeug- nis mit den Augen in Berührung gekommen ist.» Methylisothiazolinon; 2-Methyl-2H- antimikrobiell wirksam 0,01 % isothiazol-3-on (CAS-Nr. 2682-20-4)3 3-Methyl-4-(1-methylethyl)-phenol; antimikrobiell wirksam 0,1 % o-Cymen-5-ol; 4-Isopropyl-m-cresol 2-Methylresorcin a. Oxidationshaarfärbe- 1,8 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 608-25-3) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. b. nicht oxidierende 1,8 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und Haar nicht über- beachten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen.

3 Die beiden Einträge betreffend Methylisothiazolinone in diesem Anhang schliessen sich gegenseitig aus: Die Verwendung von Methylisothiazolinone ist inkompatibel mit der Verwendung vom aufgelisten Gemisch in diesem Anhang im selben Produkt.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 3-Methyl-4-(2,6,6-trimethyl-2-cyclohexen- Riechstoff Dieser Stoff muss in der Liste der Bestand- 1-yl)-3-buten-2-on teile gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe (CAS-Nr. 127-51-5) a angegeben werden, wenn er vorhanden ist in einer Konzentration von mehr als: – 0,001 % in Produkten, die auf der Haut verbleiben – 0,01 % in Produkten, die ausgespült werden. 4-Methyoxyzimtsäureamylester und Isomere (siehe Isoamyl-p-methoxycinnamat) Monoalkylamine, Höchstgehalt Nicht zusammen mit nitrosierend wirken- Monoalkanolamine an sekundä- den Systemen verwenden. Reinheit min- und deren Salze rem Amin: destens 99 %. 0,5 % Höchstgehalt an sekündärem Amin: 0,5 % (gilt für Rohstoffe). Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg. In nitritfreien Behältern aufbewahren.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Myroxylon balsamicum var. pereirae, Ex- 0,4 % ktrakte und Destillate (Perumbalsamöl, absolut und Anhydrol) (CAS-Nr. 8007-00-9) 1,5- Naphthalenediol a. Oxidationshaarfärbe- a. 1,0 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 83-56-7) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. b. nicht oxidierende b. 1,0 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a. « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

2,7-Naphthalenediol a. Oxidationshaarfärbe- 1,0 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 582-17-2) und seine Salze mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. b. nicht oxidierende 1,0 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Haar nicht über- Bitte folgende Hinweise lesen und beach- schritten werden. ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 1-Naphthalenol; 1-Naphthol Oxidationshaarfärbemittel 2,0 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 90-15-3) unter oxidativen Etikette angegeben werden. Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Natriumhydroxymethylaminoacetat; antimikrobiell wirksam 0,5 % (Natrium-N-(hydroxymethyl)-glycinat) Natriumnitrit Korrosionsinhibitor 0,2 % Nicht zusammen mit sekundären oder tertiären Aminen oder sonstigen Nitrosa- mine bildenden Substanzen verwenden.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

2-Nitro-5-Glyceryl Methylaniline; a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,8 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der 1-Methylamino-2-nitro-5-(2,3-dihydroxy- mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. propyloxy)benzol b. nicht oxidierende b. 1,0 % ven Bedingungen (CAS-Nr. 80062-31-3) Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – n nitritfreien Behältern aufbewahren

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

3-Nitro-p-hydroxyethylaminophenol a. Oxidationshaarfärbe- a. 3,0 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 65235-31-6) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. b. nicht oxidierende b. 1,85 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a. und b.: « Haarfärbemittel können zentration bei der schwere allergische Reaktionen hervorru- Anwendung am fen. Haar nicht über- Bitte folgende Hinweise lesen und beach- schritten werden. ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren Nitromethan Korrosionsinhibitor 0,3 %

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Nitromoschusverbindungen Riechstoffe Moschusketon 1,4 % in Parfum (CAS-Nr.81-14-1) 0,56 % in Eau de Toilette 0,042 % in sonstigen Erzeugnissen Moschusxylol 1,0 % in Parfum (CAS-Nr. 81-15-2) 0,4 % in Eau de Toilette 0,03 % in sonstigen Erzeugnissen 2-[(2-Nitrophenyl)amino]ethanol; a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,75 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der HC Yellow No. 2 mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. (CAS-Nr. 4926-55-0) b. nicht oxidierende b. 1,0 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren 4-Nitrophenyl-aminoethylurea a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,25 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der (CAS-Nr. 27080-42-8) mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. b. nicht oxidierende b. 0,5 % ven Bedingungen Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a. und b.: – Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden – Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg – In nitritfreien Behältern aufbewahren

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

4-[(2-Nitrophenyl)amino]phenol; nicht oxidierende Haar- 1,0 % HC Orange No. 1 färbemittel « Haarfärbemittel können schwere (CAS-Nr. 54381-08-7) allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 4-Nitro-1,2-phenylendiamin; Oxidationshaarfärbemittel 0,5 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette 4-Nitro-o-Phenylenediamine unter oxidativen angegeben werden. (CAS-Nr. 99-56-9) Bedingungen darf die Höchstkonzent- « Haarfärbemittel können schwere ration bei der An- allergische Reaktionen hervorrufen. wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- nicht überschritten ten: werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» 2-Nitro-N1-phenyl-benzol-1,4-diamin; nicht oxidierende Haarfär- 1,0 % HC Red No. 1 bemittel « Haarfärbemittel können schwere (CAS-Nr. 2784-89-6) allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Octocrylen (INCI); UV-Filtersubstanz 10,0 % als Säure 2-Cyano-3,3-diphenyl-acrylsäure-2’- ethylhexylester

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

bis-Octoxyphenolmethoxyphenyltriazin (siehe bis-Ethylhexyloxyphenol- methoxyphenyltriazin) Octyldimethyl PABA (siehe Ethylhexyldimethyl PABA) Octylmethoxycinnamat (siehe Ethylhexylmethoxycinnamat) Octylsalicylat (siehe Ethylhexylsalicylat) Opopanax chironium, Harz 0,6 % (CAS-Nr. 93384-32-8) Oxalsäure, Ester und Alkalisalze Haarpflege 5,0 % «Nur für gewerbliche Verwendung.» N-(2 und 4)-[(2-Oxoborn-3-yliden)-methyl]- benzyl-acrylamid Polymer (siehe Polyac- rylamidomethylbenzylidencampher) -(2-Oxoborn-3-yliden)-toluen-4– sulfonsäure und Salze (siehe Benzyliden- campher Sulfonsäure) Oxybenzon (INN) (siehe Benzophenon-3) PEG-25 PABA (INCI); UV-Filtersubstanz 10,0 % Ethyl-4-aminobenzoat, ethoxyliert; 4-Aminobenzoesäure-ethylester, ethoxyliert Perillaldehyd; p-Mentha-1,8-dien-7-al a. Mundpflegemittel (CAS-Nr. 2111-75-3) b. andere Mittel b. 0,1 %

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Phenol, 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-methyl- 6-(2-methyl-3-(1,3,3,3-tetramethyl-1- (trimethylsilyl)-oxy)-disiloxanyl)-propyl (siehe Drometrizoltrisiloxan) 2-Phenoxy-ethanol antimikrobiell wirksam 1,0 % 3-Phenoxy-1-propanol antimikrobiell wirksam 1,0 % Nur in Mitteln, die ausgespült werden Nur in Mitteln die 2,0 % Verboten in Mundpflegemitteln. ausgespült werden Phenylbenzimidazol Sulfonsäure (INCI) UV-Filtersubstanz 8,0 % als Säure Kalium-, Natrium- und Triethanolaminsalze; 2-Phenylbenzimidazol-5-sulfonsäure Phenyldibenzimidazoltetrasulfonat, UV-Filtersubstanz 10,0 % berechnet als Säure Dinatriumsalz (INCI); 2,2’-(1,4-Phenylen)-bis-(1H-benzimidazol- 4,6-disulfonsäure, Natriumsalz); Bisimida- zylate N-substituierte Derivate von p-Phenylendia- Oxidationshaarfärbemittel 3% a. und b.: Nach dem a. und b.: Das Mischverhältnis muss auf min und ihre Salze; N-substituierte Derivate a. allgemeine Verwendung Mischen unter der Etikette angegeben werden. von o-Phenylen-diamin4, ausgenommen die oxidativen Bedin- in diesem Anhang an anderer Stelle und in b. gewerbliche Verwen- gungen darf die Anhang 4 unter den Nrn. 1309, 1311 und dung Höchstkonzentration a. und b.: « Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorru-

1312 aufgelisteten Derivate. bei der Anwendung fen.

am Haar als freie Base, nicht über- Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

4 Diese Stoffe können einzeln oder miteinander gemischt verwendet werden. Bei Stoffgemischen darf die Summe der Quotienten (zugesetzte Menge/zulässige Höchstkonzentration) der einzelnen Stoffe nicht grösser als 1 sein.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a.: «Enthält Phenylendiamin.» «Nicht zum Färben von Wimpern und Augenbrauen verwenden.» b.: «Nur für gewerbliche Verwendung.» «Enthält Phenylendiamin.» «Geeignete Handschuhe tragen.» p-Phenylendiamin und seine Salze, p- 1. Oxidationshaarfärbemit- 1. a und b.: 2 1. a. und b.: 1. a. und b.: Das Mischverhältnis muss auf Phenylenediamine, p-Phenylendiamine HCl, tel % Nach dem Mischen der Etikette angegeben werden. p-Phenylendiamine sulfate a. allgemeine Verwendung unter oxidativen (CAS-Nr. 106-50-3, 624-18-0, 16245-77-5) Bedingungen darf 1. a. und b.: « Haarfärbemittel können b. gewerbliche Verwen- die Höchstkonzent- schwere allergische Reaktionen hervorru- dung ration bei der An- fen. 2. Wimpernfärbemittel 2.: 2 % wendung am Haar Bitte folgende Hinweise lesen und beach- als freie Base nicht ten: überschritten wer- Dieses Produkt ist nicht für Personen unter den. 16 Jahren bestimmt. 2.: Nach dem Mi- Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem schen unter oxidati- Henna› können das Allergierisiko erhöhen. ven Bedingungen Färben Sie Ihr Haar nicht,

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

darf die Höchstkon- – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht zentration bei der haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- Anwendung auf den findlich, gereizt oder verletzt ist; Wimpern als freie – wenn Sie schon einmal nach dem Base nicht über- Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- schritten werden gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

1. a.: «Enthält Phenylendiamin.»

«Nicht zum Färben von Wimpern und Augenbrauen verwenden.»

1. b.: «Nur für gewerbliche Verwendung.»

«Enthält Phenylendiamin.» «Geeignete Handschuhe tragen» 2.: Nur für gewerbliche Verwendung. «Nur für gewerbliche Verwendung.» 2.: Das Mischverhältnis muss auf der Etikette angegeben werden.

2.: « Dieses Produkt kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Konsument/die Konsumentin:

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; – schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat; – in der Vergangenheit schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› eine Reaktion festgestellt hat.» 2.: «Sofort Augen spülen, falls das Erzeug- nis mit den Augen in Berührung gekommen ist.»; «Enthält Phenylendiamin.»; «Geeignete Handschuhe tragen» 3,3’-(1,4-Phenylendimethin)-bis-(7,7- dimethyl-2-oxo-bicyclo[2,2,1]-heptan-1-yl- methansulfonsäure) und Salze (siehe Terephthalylidendicampher Sulfon- säure) Phenylmethyl-pyrazolon Oxidationshaarfärbemittel 0,25 % Nach dem Mischen Das Mischverhältnis muss auf der Etikette (CAS-Nr. 89-25-8) unter oxidativen angegeben werden. Bedingungen darf die Höchstkonzent- ration bei der An- « Haarfärbemittel können schwere wendung am Haar allergische Reaktionen hervorrufen. nicht überschritten Bitte folgende Hinweise lesen und beach- werden. ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» o-Phenylphenol und Salze; antimikrobiell wirksam 0,2 % als Phenol 2-Hydroxybiphenyl Phenylquecksilber und Salze (inkl. Borat) antimikrobiell wirksam 0,007 % als Hg; einzeln Nur in Augendekorationsmitteln und oder in Mischungen Produkten zu deren Entfernung. mit anderen zugelas- «Enthält Phenylquecksilberverbindungen.» senen Hg- Verbindungen Picramic Acid und Sodium Picramate; a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,6 % a. Nach dem Mi- a. Das Mischverhältnis muss auf der 2-Amino-4,6-dinitrophenol und 2-amino-4,6- mittel schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. dinitrophenol, Natriumsalz b. nicht oxidierende b. 0,6 % ven Bedingungen (CAS-Nr. 96-91-3 und 831-52-7) Haarfärbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist;

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Picea Mariana Leaf Oel und Extract Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 91722-19-9) Pinus cembra leaf und twig Oel und Extrakt Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 92202-04-5) Pinus cembra leaf und twig Extrakt acetyliert Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 94334-26-6) Pinus mugo leaf und twig Oel und Extrakt Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 90082-72-7) Pinus mugo pumilio leaf und twig Oel und Peroxidgehalt unter 10 mmol/ L (*) Extrakt (CAS-Nr. 90082-73-8) Pinus nigra leaf und twig Oel und Extrakt Peroxidgehalt unter 10 mmol/ L (*) (CAS-Nr. 90082-74-9) Pinus palustris leaf und twig Oel und Extrakt Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 97435-14-8) Pinus pinaster leaf und twig Oel und Extrakt Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 90082-75-0) Pinus pumila leaf und twig Oel und Extrakt Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 97676-05-6) Pinus species leaf und twig Oel und Extrakt Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 94266-48-5)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Pinus sylvestris leaf und twig Oel und Ex- Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) trakt (CAS-Nr. 84012-35-1) Polidocanol; a. Mittel, die auf der Haut/ a. 3,0 % Laureth-9 in den Haaren verblei- (CAS-Nr. 3055-99-0) ben b. Aus-/abzuspülende b. 4,0 % Mittel Polyacrylamide: a. Körperpflege, die auf a. Restacrylamidgehalt: 0,1 mg/kg der Haut verbleiben. b. Sonstige kosmetische b. Restacrylamidgehalt: 0,5 mg/kg Mittel Polyacrylamidomethylbenzylidencampher UV-Filtersubstanz 6,0 % (INCI); N-(2 und 4)-[(2-Oxoborn-3-yliden)- methyl]-benzyl-acrylamid Polymer Polyhexamethylenbiguanid, Chlorid antimikrobiell wirksam 0,3 % Polysilicone-15 (INCI); UV-Filtersubstanz 10,0 % Dimethicodiethylbenzalmalonat (CAS-Nr. 207574-74-1) Propionsäure und Salze antimikrobiell wirksam 2,0 % als Säure Propylidenphthalid; 3-Propylidenphthalid a. Mundpflegemittel (CAS-Nr. 17369-59-4) b. andere Mittel b. 0,01 % Pyrithion-Zink Haarpflegeprodukte, die 0,1 % Für einen anderen Zweck als die Hem- (CAS-Nr. 13463-41-7) auf der Haut verbleiben mung der Vermehrung von Mikroorganis- men im anwendungsfertigen Produkt. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Pyrithion-Zink (+) antimikrobiell wirksam a. Mittel für Haare 1,0 % Nur in Mitteln, die ausgespült werden, b andere Mittel 0,5 % verboten in Mundpflegemitteln Quaternium-15 (INCI); antimikrobiell wirksam 0,2 % Formaldehydabspalter (siehe Anmerkun- 1-(3-Chlorallyl)-3,5,7-triaza-1-azonia- gen am Anfang dieses Anhangs). adamantanchlorid 8-Quinolinol und sein Sulfat; Stabilisator für Wasserstoff- 0,3 % als Base In Haarbehandlungsmitteln, die ausgespült 8-Hydroxychinolin peroxid werden. 0,03 % als Base In Haarbehandlungsmitteln, die nicht ausgespült werden. Resorcin; a. Oxidationshaarfärbe- a.: 1,25 % a. und b.: Nach dem a.: Das Mischverhältnis muss auf der Resorcinol; mittel Mischen unter Etikette angegeben werden. 1,3-Benzoldiol b. Wimpernfärbemittel b.: 1,25 % oxidativen Bedin- (CAS-Nr. 108-46-3) gungen darf die a.: « Haarfärbemittel können schwere c. Haarlotions und Sham- c. 0,5 % Höchstkonzentration allergische Reaktionen hervorrufen. poos bei der Anwendung Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: am Haar oder auf Dieses Produkt ist nicht für Personen unter den Wimpern nicht 16 Jahren bestimmt. überschritten wer- Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem den. Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.»

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

a.: «Enthält Resorcin. Nach Anwendung die Haare gut spülen. Nicht zum Färben von Wimpern und Augenbrauen verwenden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.» b.: Nur für gewerbliche Verwendung. b.: Das Mischverhältnis muss auf der Etikette angegeben werden.

b.: « Dieses Produkt kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beach- ten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter

16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Konsument/die Konsumentin: – einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; – schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat; – in der Vergangenheit schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› eine Reaktion festgestellt hat.»

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

b.: «Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Resorcin. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.» c.: «Enthält Resorcin.» Retinaldehyd; 0,05 % Nicht in Mundpflegemitteln. Retinal cis-Rose-Keton-1 (**); (Z)-1-(2,6,6- a. Mundpflegemittel Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl-)-2-buten-1-on b. andere Mittel b. 0,02 % (cis--Damascon) (CAS-Nr. 23726-94-5) trans-Rose-Keton-1 (**); 1-(2,6,6-Trimethyl- a. Mundpflegemittel 2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on b. andere Mittel b. 0,02 % (trans--Damascon) (CAS-Nr. 24720-09-0) cis-Rose-Keton-2 (**); 1-(2,6,6-Trimethyl-1- a. Mundpflegemittel cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on b. andere Mittel b. 0,02 % (cis--Damascon) (CAS-Nr. 23726-92-3)

trans-Rose-Keton-2 (**); (E)-1-(2,6,6- a. Mundpflegemittel Trimethyl-1-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on b. andere Mittel b. 0,02 % (trans--Damascon) (CAS-Nr. 23726-91-2) Rose-Keton-3 (**); 1-(2,6,6- a. Mundpflegemittel Trimethylcyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on b. andere Mittel b. 0,02 % (-Damascon) (CAS-Nr. 57378-68-4)

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

trans-Rose-Keton-3 (**); a. Mundpflegemittel 1-(2,6,6-Trimethyl-3-cyclohexen-1-yl)-2- b. andere Mittel b. 0,02 % buten-1-on (trans--Damascon) (CAS-Nr. 71048-82-3) Rose-Keton-4 (**); 1-(2,6,6- a. Mundpflegemittel Trimethylcyclohexa-1,3-dien-1-yl)-2- b. andere Mittel b. 0,02 % buten-1-on (Damascenon) (CAS-Nr. 23696-85-7) Rose-Keton-5 (**); 1-(2,4,4- 0,02 % Trimethylcyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on (CAS-Nr. 33673-71-1) trans-Rose-Keton-5 (**); (E)-1-(2,4,4- 0,02 % Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-on (Isodamascon) (CAS-Nr. 39872-57-6) Salicylsäure und Salze (+) antimikrobiell wirksam 0,5 % als Säure Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden, ausgenommen Shampoos. Für Mittel, die gegebenenfallsfür die Pflege von Kindern unter 3 Jahren ver- wendet werden könnten und die längere Zeit mit der Haut in Berührung bleiben. «Nicht zur Pflege von Kindern unter

3 Jahren verwenden»

Salicylsäure a. Haarpflegemittel a. 3,0 % Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren (CAS-Nr. 69-72-7) b. andere Mittel b. 2,0 % verwenden, ausgenommen Shampoos. Für Mittel, die gegebenenfalls für die Pflege von Kindern unter 3 Jahren ver- wendet werden könnten und die längere Zeit mit der Haut in Berührung bleiben: «Nicht zur Pflege von Kindern unter

3 Jahren verwenden»

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Für einen anderen Zweck als die Hem- mung der Vermehrung von Mirkoorganis- men im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersicht- lich sein. Selendisulfid Antischuppenmittel 1,0 % «Enthält Selendisulfid. Kontakt mit den Augen und mit gereizter Haut vermeiden.» Silberchlorid/Titandioxid Addukt antimikrobiell wirksam 0,02 % Nicht in Produkten für Kinder unter (20 % AgCl + 80 % TiO2 m/m) 3 Jahren; nicht in Lippen- und Mundpfle- gemitteln oder Produkten zur Pflege der Augenpartie. Silbernitrat Färbemittel für Wimpern 4,0 % «Bei Kontakt mit den Augen sofort aus- und Augenbrauen spülen.» «Enthält Silbernitrat.» Sorbinsäure und Salze antimikrobiell wirksam 0,6 % als Säure Strontiumacetat (Hemihydrat) Zahnpasta 3,5 % berechnet als Stron- «Enthält Strontiumacetat.» tium. Im Fall von Für Kinder wird von einem Gebrauch Vermischungen mit abgeraten. anderen nach diesem Anhang zugelasse- nen Strontiumver- bindungen bleibt die maximale Stronti- umkonzentration auf 3,5 % festgesetzt.

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Strontiumchlorid (Hexahydrat) a. Zahnpasta a. 3,5 % a. berechnet als «Enthält Strontiumchlorid.» Strontium. Im Fall Für Kinder wird von einem Gebrauch von Vermischungen abgeraten. mit anderen nach diesem Anhang zugelassenen Stron- tiumverbindungen bleibt die maximale Strontiumkonzentra- tion auf 3,5 % festgesetzt. b. Shampoo und Gesichts- b. 2,1 % b. berechnet als pflegemittel Strontium. Im Fall von Vermischungen mit anderen nach diesem Anhang zugelassenen Stron- tiumverbindungen bleibt die maximale Strontiumkonzentra- tion auf 2,1 % festgesetzt. Strontiumhydroxid pH-Regulierung in Haar- 3,5 % als Sr «Nicht in Reichweite von Kindern aufbe- entfernungsmitteln pH  12,7 wahren. Augenkontakt vermeiden.»

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Strontiumperoxid Haarbehandlungsmittel 4,5 % berechnet als Sr im Nur für Mittel, die ausgespült werden und gebrauchsfertigen nur für gewerbliche Verwendung. Erzeugnis Die Erzeugnisse müssen die für Wasser- stoff-peroxid festgelegten Anforderungen erfüllen. – «Gewerbliche Verwendung.» – «Berührung mit den Augen vermei- den.» – «Sofort Augen spülen, falls das Er- zeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.» – «Geeignete Handschuhe tragen.» Sulfite und Bisulfite anorganisch a. Oxidationshaarfärbe- a. 0,67 % als freies SO2 Für einen anderen Zweck als die Hem- mittel b. 6,7 % mung der Vermehrung von Mikroorganis- b. Haarentkräuselungs- men im anwendungsfertigen Produkt. c. 0,45 % Dieser Zweck muss aus der Aufmachung mitte d. 0,40 % des Erzeugnisses ersichtlich sein. c. Gesichtsbräunungs- mittel d. Andere Bräunungsmittel Sulfite und Bisulfite anorganisch (+) antimikrobiell wirksam 0,2 % als freies SO2 Sulisobenzon (INN) (siehe Benzophenon-4) Talk, Magnesiumsilikat a. Pulver für inKinder frei a. «Puder von Nase und Mund des Kindes unter 3 Jahren fernhalten.» b. Sonstige Produkte frei Terephthalylidendicampher UV-Filtersubstanz 10,0 % als Säure Sulfonsäure (INCI) und Salze; 3,3’-(1,4-Phenylendimethin)-bis-(7,7- dimethyl-2-oxo-bicyclo [2,2,1]-heptan-1-yl- methansulfonsäure) und Salze

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Terpene, -alkohol und -acetate Peroxidgehalt unter 10 mmmol/L (*) (CAS-Nr. 69103-01-1) Terpene-Kohlenwasserstoffe Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 68956-56-9) Terpene und Terpenoide, ausgenommen Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) Limonen (d-, l- und dl-Isomere) (CAS-Nr. 65996-98-7) Terpenes und Terpenoids Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 68917-63-5) -Terpinene; p-Mentha-1,3-dien Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 99-86-5) -Terpinene; p-Mentha-1,4-dien Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 99-85-4) Terpinolene; p-Mentha-1,4(8)dien Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 586-62-9) 2,4,5,6-Tetraaminopyrimidinsulfat; a. Oxidationshaarfärbe- a. 3,4 % a. Nach dem Mi- a.: Das Mischverhältnis muss auf der Tetraaminopyrimidine Sulfate mittel b. 3,4 % schen unter oxidati- Etikette angegeben werden. (CAS-Nr. 5392-28-9) b. nicht oxidierende Haar- ven Bedingungen färbemittel darf die Höchstkon- a.: « Haarfärbemittel können schwere zentration bei der allergische Reaktionen hervorrufen. Anwendung am Bitte folgende Hinweise lesen und beach- Haar nicht über- ten: schritten werden Dieses Produkt ist nicht für Personen unter (berechnet als 16 Jahren bestimmt. Sulfat). Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem b. berechnet als Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Sulfat Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist;

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

– wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» Thioglykolsäure und Salze a. Dauerwellen- und 11,0 % gebrauchsfertig, Gewerbliche Verwendung: «Nur für Haarentkräuselungs- pH 7–9,5; als Säure gewerbliche Verwendung.» mittel Weitere Packungsaufschriften und War- nungen siehe Publikumsprodukte. 8,0 % gebrauchsfertig, Publikumsprodukte: pH 7–9,5; als Säure «Enthält Salze der Thioglykolsäure. Gebrauchsanweisung befolgen. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.» Die Gebrauchsanweisung muss Folgendes enthalten: – «Augenkontakt vermeiden.» – «Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt auf- suchen.» b. Enthaarungsmittel 5,0 % gebrauchsfertig, – «Geeignete Handschuhe tragen.» pH 7–12,7; Gleiche Hinweise wie bei Buchstabe a, als Säure ausgenommen Hinweis auf Tragen von c. andere Haarbehand- 2,0 % gebrauchsfertig, Handschuhen. lungsmittel, die aus- pH 7–9,5; als Säure Gleiche Hinweise wie bei Buchstabe a, gespült werden Publikumsprodukte.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Thioglykolsäureester Dauerwellen- und 11,0 % gebrauchsfertig, Gewerbliche Verwendung: «Nur für Haarentkräuselungsmittel pH 6–9,5; als Säure gewerbliche Verwendung.» 8,0 % gebrauchsfertig, Publikumsprodukte und gewerbliche Ver- pH 6–9,5; als Säure wendung: «Enthält Ester der Thioglykol- säure. Gebrauchsanweisung befolgen. Nicht in Reichweite von Kindern aufbe- wahren.» Die Gebrauchsanweisung muss Folgendes enthalten: – «Kann bei Hautkontakt eine Sensibili- sierung hervorrufen.» – «Augenkontakt vermeiden.» – «Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt auf- suchen.» – «Geeignete Handschuhe tragen.» Thiomersal (INN); antimikrobiell wirksam 0,007 % als Hg; einzeln oder Nur in Augendekorationsmitteln und Ethylquecksilberthiosalicylat in Mischungen mit Produkten zu deren Entfernung. anderen zugelassenen «Enthält Thiomersal.» Hg-Verbindungen Thuja Occidentalis Leaf Oel und Extrakt; Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) Thuja Occidentalis Stem Oel (CAS-Nr. 90131-58-1) Titandioxid UV-Filtersubstanz 25,0 % (CAS-Nr. 13463-67-7) Toluol Nagelmittel 25 % «Ausser Reichweite von Kindern aufbe- (CAS-Nr. 108-88-3) wahren». «Nur für die Benutzung durch Erwachse- ne».

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

o-, m-, p-Toluylendiamine5, ihre Oxidationshaarfärbemittel a. und b.: Das Mischverhältnis muss auf N-substituierten Derivate und ihre Salze, a. allgemeine Verwendung a. und b.: 5 % a. und b.: Nach dem der Etikette angegeben werden. ausgenommen der in diesem Anhang Mischen unter genannte Stoff Toluylen-2,5-diamin und b. gewerbliche Verwen- a. und b.: « Haarfärbemittel können dung oxidativen Bedin- sein Sulfat sowie die in Anhang 4 unter den gungen darf die schwere allergische Reaktionen hervorru- Nrn. 364, 1310 und 1313 aufgelisteten Stoffe Höchstkonzentration fen. bei der Anwendung Bitte folgende Hinweise lesen und beach- am Haar berechnet ten: als freie Base, nicht Dieses Produkt ist nicht für Personen unter überschritten wer- 16 Jahren bestimmt. den. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal eine Reaktion hervorgerufen hat.» a.: «Enthält Phenylendiamine (p-Toluylendiamine).» «Nicht zum Färben von Wimpern und Augenbrauen verwenden.»

5 Diese Stoffe können einzeln oder miteinander gemischt verwendet werden. Bei Stoffgemischen darf die Summe der Quotienten (zugesetzte Menge/zulässige Höchstkonzentration) der einzelnen Stoffen die Einheit nicht überschreitet.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

b.: «Nur für gewerbliche Verwendung.» «Enthält Phenylendiamine (p-Toluylendiamine).» «Geeignete Handschuhe tragen» Toluylen-2,5-diamin und sein Sulfat6 Oxidationshaarfärbemittel a. und b.: Das Mischverhältnis muss auf (CAS-Nr. 95-70-5, 615-50-9) a. allgemeine Verwendung a. und b.: 2 % a. und b.: der Etikette angegeben werden. b. gewerbliche Verwen- als freie Base Nach dem Mischen bzw. 3,6 % als unter oxidativen a. und b.: « Haarfärbemittel können dung schwere allergische Reaktionen hervorru- Sulfatsalz Bedingungen darf die Höchstkonzent- fen. ration bei der An- Bitte folgende Hinweise lesen und beach- wendung am Haar ten: nicht überschritten Dieses Produkt ist nicht für Personen unter werden. 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‹schwarzem Henna› können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; – wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; – wenn eine temporäre Tätowierung mit ‹schwarzem Henna› bei Ihnen schon einmal Feine Reaktion hervorgerufen hat.» a.: «Enthält Phenylendiamine (p-Toluylendiamine).»

6 Diese Stoffe können einzeln oder miteinander gemischt verwendet werden. Bei Stoffgemischen darf die Summe der Quotienten (zugesetzte Menge/zulässige Höchstkonzentration) der einzelnen Stoffen die Einheit nicht überschreitet.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

«Nicht zum Färben von Wimpern und Augenbrauen verwenden.» b.: «Nur für gewerbliche Verwendung.» «Enthält Phenylendiamine (p-Toluylendiamine).» «Geeignete Handschuhe tragen» Tosylchloramid Natrium (siehe Chloramin T) Trialkylamine, a. 2,5 % a.: In Produkten, die auf der Haut verblei- Trialkanolamine ben. und deren Salze b.: In Produkten, die abgespült werden. a. und b.: Nicht zusammen mit nitrosierenden Stof- fen zusammen. Reinheit mindestens 99 %. Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 % (gilt für Rohstoffe). Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg. In nitritfreien Behältern aufbewahren. 2,4,6-Trianilino-(p-carbo-2’-ethylhexyl- 1’-oxy)-1,3,5-triazin (siehe Ethylhexyltria- zon) Triclocarban (+) antimikrobiell wirksam 0,2 % Reinheitskriterien: 3,3’,4,4’-Tetrachloroazobenzol < 1 mg/kg; 3,3’,4,4’-Tetrachloroazoxybenzol < 1 mg/kg.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Triclocarban Mitteln, die ausgespült 1,5 % Für einen anderen Zweck als die Hem- (CAS-Nr. 101-20-2) werden mung der Vermehrung von Mikroorganis- men im anwendungsfertigen Produkt. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein. Reinheitskriterien: 3,3’,4,4’-Tetrachloroazobenzol < 1 mg/kg; 3,3’,4,4’-Tetrachloroazoxybenzol < 1 mg/kg. Triclosan; 5-Chlor-2-(2,4-dichlorphenoxy)- antimikrobiell wirksam a. 0,3 % a. Nur in Zahnpasten, Handseifen, Körper- phenol seifen/Duschgels, Desodorierungsmittel, (CAS-Nr CAS 3380-34-5) nicht sprühbar Gesichtspuder und Concea- ler, Nagelmittel zur Reinigung von Finger- und Fussnägeln vor der Anwendung künstlicher Nagelsysteme b. 0,2 % b. Nur in Mundwasser Tris-biphenyl triazine; UV-Filtersubstanz 10,0 % Nicht in Sprays verwenden. 1,3,5-Triazin, 2,4,6-tris(1,1'-biphenyl)-4-yl (CAS-Nr. 31274-51-8) Turpentine, gum (Pinus spp.) Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) CAS-Nr. 9005-90-7 Turpentine, Dampfdestillat (Pinus spp.) Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 8006-64-2) Turpentine Oel und rektifiziertes Oel Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) (CAS-Nr. 8006-64-2) N,N,N-Trimethyl-4-(2-oxoborn-3- ylidenmethyl) –aniliniummethylsulfat (siehe Camphor Benzalkonium Methosulfate) 10-Undecylensäure, Salze antimikrobiell wirksam 0,2 % als Säure

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Verbena, reines Blütenöl der (Lippia citriodra 0,2 % Kunth.) (CAS-Nr. 8024-12-2) Wasserstoffperoxid oder andere Wasserstoff- a. Haarbehandlungsmittel a. 12,0 % gebunden oder a.: «Geeignete Handschuhe tragen.» peroxid freisetzende Verbindungen oder freigesetzt Gemische, Carbamidperoxid und Zinkper- b. Hautpflegemittel b. 4,0 % a., b., c., e.: «Enthält Wasserstoffperoxid. oxid Kontakt mit den Augen vermeiden. c. Nagelpflege c. 2,0 % Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis d. Mundpflegemittel, inkl. d. 0,1 % mit den Augen in Berührung gekommen Mundwasser, Zahnpas- ist.» ten, Zahnbleichmittel e. Zahnbleichmittel e. ˃ 0,1 % ≤ 6% e.: Die Gebrauchsanweisung und die Verpackung müssen Folgendes enthalten: f. Wimpernmittel f. 2 % Die Konzentration von H2O2 gebunden oder freigesetzt in % muss angegeben werden. «Vor der ersten Anwendung Ihren Zahn- arzt konsultieren!» «Vor der Anwendung innenliegende Benutz- und Sicherheitsinformationen aufmerksam lesen.» «Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 18 Jahren bestimmt.» «Anwendung während maximal 7 aufei- nander folgende Tage und nicht mehr als einmal pro Tag.» f. Nur für gewerbliche Verwendung. «Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden.

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a. Name b. Verwendungszweck c. zulässige Höchstkonzentration im d. spezielle Anforderungen/Warnhinweise (kursiv) anwendungsfertigen Produkt

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Enthält Wasserstoffperoxid.» Zinkoxid, mikrofein UV-Filtersubstanz 25 % In Aerosolen verboten (Sprays) Zinkphenolsulphonat Adstringens, Antiper- 6,0 % als Anhydrid «Augenkontakt vermeiden.» spirant, Deodorant Zinksalze, wasserlöslich, ausgenommen 1,0 % als Zink Zinkphenolsulphonat und Zink-Pyrithion

(*) Dieser Grenzwert bezieht sich auf den Stoff und nicht auf das kosmetische Fertigerzeugnis. (**) Die Summe dieser Stoffe in Kombination darf die zulässige Höchstkonzentration gemäss Spalte c. nicht überschreiten. (***) Die freie Base und die Salze dieses Haarfärbestoffes sind zugelassen, sofern deren Verwendung nicht im Anhang 4 untersagt wird.

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Anhang 4 (Art. 2 Abs. 4)

Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind Nr. Substanzname

254. Acenocoumarolum*

1. 2-Acetamido-5-chlor-benzoxazol

393. Acetonitril

1269. 3-[(4-(Acetylamino)phenyl)azo]-4-hydroxy-7-[[[[5-hydroxy-6-(phenylazo)-7-sulfo-2- naphthyl]amino]carbonyl]amino]-2-naphthalinsulfonsäure und ihre Salze bei Verwen- dung als Stoff in Haarfärbemitteln

2. Acetylcholin und seine Salze, (-Acetoxyethyl-trimethyl-ammoniumhydroxid)

16. Acetylenalkohole, ihre Ester, Ether und Salze

362. Acetylethyltetramethyltetralin oder AETT, (3’-Ethyl-5’,6’,7’,8’-tetrahydro-5’,5’,8’,8’- tetramethyl-2’-aceto-naphthon oder Tetramethyl-1,1,4,4-ethyl-6-acetyl-7- tetrahydronaphthalin-1,2,3,4) 1252. Acid Black No 131 (CAS-Nr. 12219-01-1) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1232. Acid Orange No 24 (CI-Nr. 20170, (CAS-Nr. 1320-07-6) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1233. Acid Red No 73 (CI-Nr. 27290, CAS-Nr. 5413-75-2) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln)

7. Acidum aminocaproicum* und seine Salze

9. Acidum thyropropicum* und seine Salze

12. Aconitin und seine Salze

11. Aconitum napellus L., seine Blätter, Wurzeln und Zubereitungen

13. Adonis vernalis L. und seine Zubereitungen

423. Alantwurzelöl (Inula helenium (CAS-Nr. 97676-35-2)), bei Verwendung als Duft- inhaltsstoff

255. Alkali-pentacyanonitrosylferrat (II) (Nitroprussiate)

336. Alkalixanthate und Alkylxanthate

411. Sekundäre Alkylamine und Alkanolamine und deren Salze

19. Alloclamidum* und seine Salze

18. Allylisothiocyanat, (Allylsenföl)

132. Ambenonii, z.B. chloridum*, (N,N’-bis-(Diethyl)-N,N’-bis-(o-chlorbenzyl)-N,N’- (4,5-dioxo-3,6-diaza-octamethylen)-diammonium-Salze) 167. 4-Aminobenzoesäure (CAS-Nr. 150-13-0) und seine Ester, mit freier Aminogruppe 22. Aminobenzol, (Anilin), seine Salze und seine halogenierten und sulfonierten Derivate 1257. 4-Aminobenzolsulfonsäure (CAS-Nr. 121-57-3) und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1219. 2-Amino-4-chlorphenol (CAS-Nr. 95-85-2) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbe- mitteln 1315. 6-Amino-o-cresol (CAS-Nr. 17672-22-9) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

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Nr. Substanzname

1308. 5-Amino-2,6-dimethoxy-3-hydroxypyridine (CAS-Nr. 104333-03-1) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1278. 1-Amino-4-[[4-[(dimethylamino)methyl]phenyl]amino]anthrachinon (CAS-

Nr. 12217-43-5) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1277. 6-Amino-2-(2,4-dimethylphenyl)-1H-benz[de]isochinolin-1,3(2H)-dion (CAS-

Nr. 2478-20-8) (Solvent Yellow 44) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1242. 4-Amino-3-Fluorphenol (CAS-Nr. 399-95-1)
1266. 3(oder5)-[[4-[(7-Amino-1-hydroxy-3-sulfonato-2-naphthyl)azo]-1-

naphthyl]azo]salizylsäure und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbe- mitteln 1283. 1-Amino-4-(methylamino)-9,10-anthracendion (CAS-Nr. 1220-94-6) (Disperse Violet 4) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1372. 2-Aminophénol (o-Aminophénol, CI 76520) (CAS-Nr. 95-55-6/67845-79-8/51-19-4) und seine Salze 1329. 4-[(4-Aminophenyl)(4-iminocyclohexa-2,5-dien-1-yliden)methyl]-o-toluidin (CAS- Nr. 3248-93-9) und sein Hydrochloridsalz (Basic Violet 14, CI-Nr. 42510) (CAS- Nr. 632-99-5) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1303. 1-[(3-Aminopropyl)amino]-4-(methylamino)anthrachinon und seine Salze bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln

412. 4-Amino-2-nitrophenol

383. 2-Amino-4-nitrophenol

384. 2-Amino-5-nitrophenol

1317. 2-Amino-3-nitrophenol (CAS-Nr. 603-85-0) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1291. (8-[(4-Amino-2-nitrophenyl)azo]-7-hydroxy-2-naphthyl)trimethylammonium und seine Salze, außer Basic Red 118 (CAS-Nr. 71134-97-9) als Verunreinigung in Basic Brown 17, bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

31. 4-Amino-salicylsäure und ihre Salze

156. N-(4-Amino-4-oxo-3,3-diphenyl-butyl)-N,N-diisopropyl-N-methylammonium-Salze

(z.B. Isopropamidi iodidum*)

32. Aminotoluole, (Toluidine), Isomere, ihre Salze, ihre halogenierten und ihre

sulfonierten Derivate 33. Aminoxylol, (Xylidin), Isomere, ihre Salze, ihre halogenierten und ihre sulfonierten Derivate

146. Amitriptylinum* und seine Salze

35. Ammi majus L. und seine Zubereitungen

143. Amydricain und seine Salze, (1,1-bis-(dimethylaminomethyl)-propyl benzoat)

50. Amylocain und seine Salze, (D,L-(1-Dimenthylaminomethyl-1-methyl-propyl)-

benzoat)

106. Anamirta cocculus L., Früchte

37. Androgen wirksame Stoffe

1340. [4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1- yliden]dimethylammoniumchlorid (Basic Blue 26, CI-Nr. 44045) (CAS-Nr. 2580-56- 5) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1300. 9,10-Anthracendion, 1-[(2-Hydroxyethyl)amino]-4-(methylamino)-, (CAS-Nr. 86722- 66-9) und seine Derivate und Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

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Nr. Substanzname

38. Anthracenöl

390. Antiandrogen wirksame Stoffe mit Steroidgrundgerüst

39. Antibiotika

40. Antimon und seine Verbindungen

41. Apocynum cannabinum L. und seine Zubereitungen

42. Apomorphin und seine Salze, (5,6,6a,7-Tetrahydro-6-methyl-4H-dibenzo [de,g]

chinolin-10,11-diol)

216. Apronalid, (2-Isopropyl-4-pentenoyl-harnstoff)

238. Arecolin

365. Aristolochiasäure und ihre Salze, sowie Aristolochia ssp. und ihre Zubereitungen

43. Arsen und seine Verbindungen

44. Atropa belladonna L. und ihre Zubereitungen

45. Atropin, seine Salze und Derivate, (Tropin-D,L-tropat)

286. Azacyclonolum* und seine Salze

Azelainsäure, (Nonandionsäure)

121. Azamethonii bromidum*

220. Barbitursäure, ihre Derivate und Salze

46. Bariumsalze, ausgenommen Bariumsulfat, Bariumsulfid, sowie Lacke, Pigmente und Salze unter den in Anhang 2 angegebenen Bedingungen

183. Bemegridum* und seine Salze

157. Benactyzinum*

53. Bendroflumethiazidum* und seine Derivate

51. Benzamin, (2,2,6-Trimethyl-piperidin-4-yl benzoat)

158. Benzatropinum* und seine Salze

1254. 1,2,4-Benzenetriacetate (CAS-Nr. 613-03-6) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

60. Benzilonii bromidum*

48. Benzimidazolon

47. Benzol

1297. Benzolamin, 3-[[4-[[Diamino(phenylazo)phenyl]azo]-2-methylphenyl]azo]-N,N,N- trimethyl-, und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1298. Benzolamin, 3-[[4-[[Diamino(phenylazo)phenyl]azo]-1-naphthyl]azo]-N,N,N-

trimethyl-, und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1227. 1,3-Benzoldiamin, 4-Ethoxy-6-methyl (CAS-Nr. 113715-25-6)und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1221. 1,4-Benzoldiamin, 2-Methoxy-5-methyl-, Dihydrochlorid (CAS-Nr. 56496-88-9) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1294. 1,3-Benzoldiamin, 4-Methyl-6-(phenylazo)-, und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1357. Benzolmethanaminium, N-Ethyl-N-(4-((4-(ethyl((3-sulfophenyl)methyl)amino) phenyl)(4-hydroxy-2-sulfophenyl) methylen)-2,5-cyclohexadien-1-yliden)-3-sulfo-, Hydroxid, inneres Salz, Dinatriumsalz (Fast Green FCF, CI-Nr. 42053) (CAS-Nr. 2353-45-9) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1276. Benzo[a]phenoxazin-7-ium, 9-(Dimethylamino)-, (CAS-Nr. 1124-09-0) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

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Nr. Substanzname

1280. Benzolsulfonsäure, 5-[(2,4-Dinitrophenyl)amino]-2-(phenylamino)-(CAS-Nr.

15347-52-1) und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1214. 1,2,4-Benzoltriamin, N-Phenyl (CAS-Nr. 136-17-4) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1261. Benzothiazol, 2-[[4-[Ethyl(2-hydroxyethyl)amino]phenyl]azo]-6-methoxy-3-methyl-, und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

424. Benzylcyanid (CAS-Nr. 140-29-4), bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

1377. Benzyl-4-hydroxybenzoat (INCI: Benzylparaben) (CAS-Nr. 94-18-8)

1259. 3(oder 5)-((4-(Benzylmethylamino)phenyl)azo)-1,2-(oder1,4)-dimethyl-1H-1,2,4- triazol und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

178. 4-Benzyloxyphenol, 4-Methoxyphenol und 4-Ethoxyphenol

54. Beryllium und seine Verbindungen, (Glucinium)

306. Betäubungsmittel: Jeder Stoff, der in den Tabellen I und II des am 30. März 1961 in New York unterzeichneten Einheitsübereinkommens über Betäubungsmittel aufge- zählt ist. Ausgenommen sind Hanf und Hanfprodukte, vorausgesetzt der Gehalt an THC (-9-Tetrahydrocannabinol) beträgt < 50 mg/kg im Fertigprodukt

23. Betoxycainum* und seine Salze

287. Bietamiverinum*

26. 4,4’-Biphenyldiamin, (Benzidin)

352. Bithionolum*

289. Blei und seine Verbindungen

56. Bretylii tosilas*

55. Brom, elementar

58. Bromisovalum*

59. Brompheniraminum und seine Salze*

62. Bruzin, (10,11-Dimethoxystrychnin)

150. Butandinitril, (Succinonitril)

90. Butanilicainum* und seine Salze

288. Butopiprinum* und seine Salze

341. p-tert. Butyl-brenzcatechin

108. N-Butyl-N’-(N-crotonoyl-sulfanilyl)-harnstoff

p-tert. Butyl-phenol und seine Derivate

414. 4-tert.-Butyl-3-methoxy-2,6-dinitrotoluen, (Moschus Ambrette)

340. p-tert. Butyl-phenol

422. 5-tert.-Butyl-1,2,3-trimethyl-4,6-dinitrobenzol, (Moschustibeten)

68. Cadmium und seine Verbindungen

1349. Calcium-3-hydroxy-4-[(1-sulfonato-2-naphthyl)azo]-2-naphthoat (Pigment Red 63:1, CI-Nr. 15880) (CAS-Nr. 6417-83-0) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

70. Cantharidin

69. Cantharis vesicatoria (Kanthariden, «spanische Fliegen»)

370. Captan, (N-(Trichlormethylthio)-4-cyclohexen-1,2-dicarboximid)

140. Captodiamum*

169. Caramiphenum*

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Nr. Substanzname

72. Carbazol, Nitroderivate

57. Carbromalum*

66. Carbutamidum*

235. Carisoprodolum*

408. Catechin

75. Cephaelin und seine Salze, (Emetin-methylether)

76. Chenopodium ambrosioides L., etherisches Öl

123. Chlofenotanum*

78. Chlor, elementar

77. Chloralhydrat, (2,2,2-Trichloracetaldehydhydrat oder 2,2,2-Trichlorethan-1,1-diol)

1365. 6-Chlor-2-(6-chlor-4-methyl-3-oxobenzo[b]thien-2(3H)-yliden)-4-

methylbenzo[b]thiophen-3(2H)-on (VAT Red 1, CI-Nr. 73360) (CAS-Nr. 2379-74-0) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1260. 2,2’-((3-Chlor-4-((2,6-dichlor-4-nitrophenyl)azo)phenyl)imino)bisethanol (CAS- Nr. 23355-64-8) (Disperse Brown 1) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1347. N-(5-Chlor-2,4-dimethoxyphenyl)-4-[[5-[(diethylamino)sulfonyl]-2-

methoxyphenyl]azo]-3-hydroxynaphthalin- 2-carboxamid (Pigment Red 5, CI- Nr. 12490) (CAS-Nr. 6410-41-9) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haar- färbemitteln 1304. N-[6-[(2-Chlor-4-hydroxyphenyl)imino]-4-methoxy-3-oxo-1,4-cyclohexadien-1- yl]acetamid (CAS-Nr. 66612-11-1) (HC Yellow No. 8) und seine Salze bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln

87. Chlormethinum* und seine Salze

1305. [6-[[3-Chlor-4-(methylamino)phenyl]imino]-4-methyl-3-oxocyclohexa-1,4-dien-1- yl]harnstoff (CAS-Nr. 56330-88-2) (HC Red No. 9) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

91. Chlormezanonum*

1318. 2-Chloro-5-nitro-N-hydroxyethyl-p-phenylenediamine (CAS-Nr. 50610-28-1) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1325. 2-[(4-Chlor-2-nitrophenyl)amino]ethanol (CAS-Nr. 59320-13-7) (HC Yellow No. 12) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1262. 2-[(4-Chlor-2-nitrophenyl)azo]-N-(2-methoxyphenyl)-3-oxobutanamid (CAS-

Nr. 13515-40-7) (Pigment Yellow 73) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1345. 1-[(2-Chlor-4-nitrophenyl)azo]-2-naphthol (Pigment Red 4, CI-Nr. 12085) (CAS- Nr. 2814-77-9) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

366. Chloroform

93. Chlorophacinon, (2-[2-(p-Chlorphenyl)-2-phenyl-acetyl]-1,3-indandion)

94. Chlorphenoxaminum*

79. Chlorpropamidum*

84. Chlorprothixenum* und seine Salze

262. Chlortalidonum*

82. Chlorzoxazonum*

168. Cholin und Methylcholin, Ester und ihre Salze

97. Chromsalze sowie Chromsäure und ihre Salze

3586

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

129. Cinchocainum* und seine Salze

8. Cinchophenum*, seine Salze, Derivate und deren Salze

98. Claviceps purpurea Tul., seine Alkaloide und seine Zubereitungen

85. Clofenamidum*

101. Cobalt-benzolsulfonat

102. Colchicin, seine Salze und seine Derivate

103. Colchicosid und seine Derivate

104. Colchicum autumnale L. und seine Zubereitungen

357. Coniferylbenzoate, ausgenommen normale Gehalte in natürlichen etherischen Ölen

290. Coniin

99. Conium maculatum L., seine Früchte, Pulver und Zubereitungen

105. Convallatoxin

1133. Costuswurzelöl (Sassurea lappa Clarke) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff (CAS-Nr. 8023-88-9)

225. Coumetarolum*

83. Crimidin, (2-Chlor-4-dimethylamino-6-methyl-pyrimidin)

107. Croton tiglium, fettes Öl

109. Curare und Curarine

110. Curarewirksame synthetische Stoffe

111. Cyanwasserstoffsäure und ihre Salze

425. Cyclamenalkohol, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff (CAS-Nr. 4756-19-8)

122. Cyclarbamatum*

159. Cyclizinum* und seine Salze

234. Cyclocumarol, (3,4-Dihydro-2-methoxy-2-methyl-4-phenyl-2H,5H-pyrano[3,2-c]

[1]benzopyran-5-on) 1352. 2,2’-[Cyclohexylidenbis[(2-methyl-4,1-phenylen)azo]]bis[4-cyclohexylphenol] (Solvent Yellow 29, CI-Nr. 21230) (CAS-Nr. 6706-82-7) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

113. Cyclomenolum* und seine Salze

1225. N-Cyclopentyl-m-Aminophenol bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

(CAS-Nr. 104903-49-3)

88. Cyclophosphamidum* und seine Salze

301. Datura stramonium L. und Zubereitungen

3. Deanoli aceglumas*

214. Decamethonii, z.B. bromidum*, (Decamethylen-bis-(trimethylammonium)-Salze)

226. Dextromethorphanum* und seine Salze

116. Dextropropoxyphenum *

117. Diacetylnalorphin, (N-Allyl-normorphin-diacetat)

376. 2,4-Diaminoanisol und seine Salze, CI 76 050, (1-Methoxy-2,4-diaminobenzol)

377. 2,5-Diaminoanisol und seine Salze, (1-Methoxy-2,5-diaminobenzol)

81. 2,4-Diaminoazobenzol-hydrochlorid-citrat, (Chrysoidin-hydrochlorid-citrat)

1229. 3,4-Diaminobenzoesäure (CAS-Nr. 619-05-6) bei Verwendung als Stoff in Haar- färbemitteln

3587

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

1309. 4,4’-Diaminodiphenylamine (CAS-Nr. 537-65-5) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1301. 1,4-Diamino-2-methoxy-9,10-anthracendion (CAS-Nr. 2872-48-2) (Disperse Red 11) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1314. 2,4-Diamino-5-methylphenoxyethanol (CAS-Nr. 141614-05-3) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

407. 2,4-Diaminophenylethanol und seine Salze

1310. 4-Diethylamino-o-toluidin (CAS-Nr. 148-71-0) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

49. Dibenzazepin und Dibenzodiazepin, ihre Salze und Derivate

1333. 4’,5’-Dibrom-3’,6’-dihydroxyspiro[isobenzofuran-1(3H),9’-[9H]xanthen]-3-on, 4’,5’- Dibromofluorescein, (Solvent Red 72) (CAS-Nr. 596-03-2) und sein Dinatriumsalz (CI-Nr. 45370) (CAS-Nr. 4372-02-5) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

119. 5-(, -Dibromphenethyl)-5-methyl-imidazolidin-2,4-dion

351. Dibromsalicylanilide

1351. 2,2’-[(3,3’-Dichlor[1,1’-biphenyl]-4,4’-diyl)bis(azo)]bis[N-(2,4-dimethylphenyl)-3- oxobutyramid] (Pigment Yellow 13, CI-Nr. 21100) (CAS-Nr. 5102-83-0) bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1263. 2,2’-[(3,3’-Dichlor[1,1’-biphenyl]-4,4’-diyl)bis(azo)]bis[3-oxo-N-phenylbutanamid] (Pigment Yellow 12, CAS-Nr. 6358-85-6) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1360. 8,18-Dichlor-5,15-diethyl-5,15-dihydrodiindolo[3,2-b:3’,2’-m]triphenodioxazin (Pigment Violet 23, CI-Nr. 51319) (CAS-Nr. 6358-30-1) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

125. Dichlorethane, (Ethylenchloride)

126. Dichlorethylene, (Ethylendichloride)

349. Dichlorsalicylanilide

231. Dicoumarolum*

224. N,N-Diethyl-(4-allyl-2-methoxyphenoxy)-acetamid und seine Salze

170. O,O’-Diethyl-O’’-(p-nitrophenyl)-phosphat

131. O,O’-Diethyl-O’’-(p-nitrophenyl)-thiophosphat

128. 2-Diethylaminoethyl-4-phenyl-3-hydroxy-benzoat und seine Salze

1223. 3-Diethylaminophenol (CAS-Nr. 91-68-9), bei Verwendung als Stoff in Haarfärbe- mitteln

130. 3-Diethylaminopropyl cinnamat

1370. Diethylenglykol (DEG), (2,2’-Oxydiethanol) (CAS-Nr. 111-46-6), Höchstkonzentra- tion für Spuren siehe Anhang 3.

426. Diethylmaleat (CAS-Nr. 141-05-9), bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

1311. N,N-Diethyl-p-phenylendiamin (CAS-Nr. 93-05-0) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

270. Difencloxazinum*

134. Digitalin und alle Digitalisglycoside

1243. N,N’-Dihexadecyl-N,N’-bis(2-Hydroxyethyl)Propandiamid

Bishydroxyethyl Biscetyl Malonamid (CAS-Nr. 149591-38-8) 1366. 5,12-Dihydrochino[2,3-b]acridin-7,14-dion (Pigment Violet 19, CI-Nr. 73900) (CAS-Nr. 1047-16-1) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

3588

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

427. Dihydrocumarin (CAS-Nr. 119-84-6), bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

1265. 2,3-Dihydro-2,2-dimethyl-6-[(4-(phenylazo)-1-naphthyl)azo]-1H-pyrimidin

(CAS-Nr. 4197-25-5) (Solvent Black 3) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

429. 6,7-Dihydrogeraniol, siehe 3,7-Dimethyl-2-octen-1-ol

342. Dihydrotachysterolum*

1361. 1,2-Dihydroxyanthrachinon (Pigment Red 83, CI-Nr. 58000) (CAS-Nr. 72-48-0) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1339. 1,4-Dihydroxybenzol (Hydroquinone) (CAS-Nr. 123-31-9) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1336. 3’,6’-Dihydroxy-4’,5’-diiodspiro[isobenzofuran-1(3H),9’-[9H]xanthen]-3-on, (Sol- vent Red 73) (CAS-Nr. 38577-97-8) und sein Natriumsalz (Acid Red 95, CI-Nr. 45425) (CAS-Nr. 33239-19-9) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1302. 1,4-Dihydroxy-5,8-bis[(2-hydroxyethyl)amino]anthrachinon (CAS-Nr. 3179-90-6) (Disperse Blue 7) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

428. 2,4-Dihydroxy-3-methylbenzaldehyd (CAS-Nr. 6248-20-0), bei Verwendung als

Duftinhaltsstoff 1245. 2,6-Dihydroxy-4-methylpyridin (CAS-Nr. 4664-16-8) und seine Salze bei Verwen- dung als Stoff in Haarfärbemitteln 1330. 4-[(2,4-Dihydroxyphenyl)azo]benzolsulfonsäure (CAS-Nr. 2050-34-2) und ihr Natriumsalz (Acid Orange 6, CI-Nr. 14270) (CAS-Nr. 547-57-9) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1334. 2-(3,6-Dihydroxy-2,4,5,7-tetrabromoxanthen-9-yl)-benzoesäure, Fluorescein, 2’,4’,5’,7’-Tetrabromo-, (Solvent Red 43) (CAS-Nr. 15086-94-9), sein Dinatriumsalz (Acid Red 87, CI-Nr. 45380) (CAS-Nr. 17372-87-1) und sein Aluminiumsalz (Pigment Red 90:1 Aluminium lake) (CAS-Nr. 15876-39-8) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

368. Dimethoxan, (6-Acetoxy-2,4-dimethyl-1,3-dioxan)

227. N,1-Dimethyl-hexylamin und seine Salze

142. Dimethylamin

1292. 5-((4-(Dimethylamino)phenyl)azo)-1,4-dimethyl-1H-1,2,4-triazol und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1184. N,N-Dimethylanilinium-tetrakis(pentafluorphenyl)borat (CAS-Nr. 118612-00-3)

430. 4,6-Dimethyl-8-tert.-butylcumarin (CAS-Nr. 17874-34-9), bei Verwendung als

Duftinhaltsstoff

431. Dimethylcitraconat (CAS-Nr. 617-54-9), bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

432. 7,11-Dimethyl-4,6,10-dodecatrien-3-on (CAS-Nr. 26651-96-7), bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

355. Dimethylformamid

227. N,1-Dimethyl-hexylamin und seine Salze

1288. N,N’-Dimethyl-N-hydroxyethyl-3-nitro-p-phenylenediamine (CAS-Nr. 10228-03-2) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

338. Dimethyli sulfoxidum*

429. 3,7-Dimethyl-2-octen-1-ol, (6,7-Dihydrogeraniol), (CAS-Nr.40607-48-5) bei Ver- wendung als Duftinhaltsstoff)

30. 1,3-Dimethylpentylamin und seine Salze

3589

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

1312. N,N-Dimethyl-p-phenylenediamine (CAS-Nr. 99-98-9) und seine Salze bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln

433. 6,10-Dimethyl-3,5,9-undecatrien-2-on, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 141-10-6)

153. Dimevamidum* und seine Salze

1348. Dinatrium-4-[(5-chlor-4-methyl-2-sulfonatophenyl)azo]-3-hydroxy-2-naphthoat (Pigment Red 48, CI-Nr. 15865) (CAS-Nr. 3564-21-4) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1341. Dinatrium-3-[(2,4-dimethyl-5-sulfonatophenyl)azo]-4-hydroxynaphthalin-1-sulfonat (Ponceau SX, CI-Nr. 14700) (CAS-Nr. 4548-53-2) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1368. Dinatrium-[29H,31H-phthalocyanindisulfonato(4-)-N29,N30,N31,N32]cuprat(2-) (Direct Blue 86, CI-Nr. 74180) (CAS-Nr. 1330-38-7) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

151. Dinitrophenol-Isomere

343. p-Dioxan, (1,4-Diethylendioxid)

136. Dioxethedrinum* und seine Salze

339. Diphenhydraminum* und seine Salze

434. Diphenylamin, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 122-39-4)

80. Diphenoxylatum*

160. 5,5-Diphenyl-4-imidazolidinon

154. Diphenylpyralinum* und seine Salze

1241. Disperse Rot 15 ausser als Verunreinigung in Disperse Violet 1 (CAS-Nr. 116-85-8)

162. Disulfiramum*

29. D,L-2-Amino-1,2-bis-(4-methoxyphenyl)-ethanol , (Evadol) und seine Salze

36. D,L-2,3-Dichlor-2-methylbutan, Amylendichlorid

176. Doxylaminum* und seine Salze

163. Emetin, seine Salze und Derivate

196. Endrin, (1,2,3,4,10,10-Hexachlor-6,7-epoxy-1,4,4a,5,6,7,8,8a-octahydro-1,4-endo- 5,8-endo-dimethano-naphthalin)

164. Ephedrin und seine Salze

14. Epinephrinum*

400. 1,2-Epoxybutan

166. Eserin, (Physostigmin) und seine Salze

1328. Ethanamin, N-[4-[[4-(diethylamino)phenyl][4-(ethylamino)-1-naphthyl]methylen]- 2,5-cyclohexadien-1-yliden]-N-ethyl-, und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1271. Ethanamin, N-(4-[Bis[4-(diethylamino)phenyl]methylen]-2,5-cyclohexadien-1- yliden)-N-ethyl-, und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1299. Ethanamin, N-[4-[(4-(Diethylamino)phenyl)phenylmethylen]-2,5-cyclohexadien-1- yliden)-N-ethyl-, und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1355. Ethanaminium, N-(4-((4-(Diethylamino)phenyl)(2,4-disulfophenyl)methylen)-2,5- cyclohexadien-1-yliden)- N-ethyl-, Hydroxid, inneres Salz, Natriumsalz (Acid Blue 1, CI-Nr. 42045) (CAS-Nr. 129-17-9) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

3590

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

1356. Ethanaminium, N-(4-((4-(Diethylamino)phenyl)(5-hydroxy-2,4-

disulfophenyl)methylen)-2,5-cyclohexadien- 1-yliden)-N-ethyl-, Hydroxid, inneres Salz, Calciumsalz (2:1) (Acid Blue 3, CI-Nr. 42051) (CAS-Nr. 3536-49-0) bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1255. Ethanol, 2,2’-Iminobis-, Reaktionsprodukte mit Epichlorhydrin und 2-Nitro-1,4- benzoldiamin (CAS-Nrn. 68478-64-8, 158571-58-5) (HC Blue No. 5) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1264. 2,2’-(1,2-Ethendiyl)bis[5-((4-ethoxyphenyl)azo]benzolsulfonsäure und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

319. Ethionamidum*

173. Ethoheptazinum* und seine Salze

1134. 7-Ethoxy-4-Methylcumarin (CAS-Nr. 87-05-8) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff 1344. 4-[(4-Ethoxyphenyl)azo]naphthol (Solvent Orange 3, CI-Nr. 12010) (CAS-Nr. 6535- 42-8) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

406. 4-Ethoxy-m-phenylendiamin und seine Salze

435. Ethylacrylat, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff (CAS-Nr. 140-88-5)

1290. 4-Ethylamino-3-nitrobenzoesäure (CAS-Nr. 2788-74-1) (N-Ethyl-3-Nitro PABA) und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 204. Ethyl biscoumacetat und die Salze der nicht veresterten Säure, (Ethyl-2,2-bis- (4-hydroxy-3-cumarinyl)-acetat)

182. Ethylenoxid

1327. 3-[[4-[Ethyl(2-hydroxyethyl)amino]-2-nitrophenyl]amino]-1,2-propandiol (CAS- Nr. 114087-41-1) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln Ethylenglykol-monoethylether

272. Ethylphenacemidum*

362. 3’-Ethyl-5’,6’,7’,8’-tetrahydro-5’,6’,8’,8’-tetramethyl-2’-aceto-naphthon, (Acetyl- ethyltetramethyltetralin oder AETT oder -1,1,4,4- Tetramethyl-6-ethyl-7-acetyl- 1,2,3,4-tetrahydronaphthalen)

397. Farbstoff CI 12075 einschliesslich der Lacke, Pigmente und Salze

378. Farbstoff CI 12140

387. Farbstoff CI 13065

401. Farbstoff CI 15585

379. Farbstoff CI 26105

388. Farbstoff CI 42535

380. Farbstoff CI 42555, CI 42555-1, CI 42555-2

386. Farbstoff CI 42640

398. Farbstoff CI 45170 und CI 45170:1

389. Farbstoff CI 61554

112. Feclemin, (N,N’-Tetraethyl-2-(-cyclohexylbenzyl)-1,3-propandiamin)

436. Feigenblätter, rein (Ficus carica), bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 68916-52-9)

208. Fenadiazolum*

180. Fenozolonum*

274. Fenyramidolum*

187. Fluanisonum*

3591

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

189. Fluoresonum*

190. Fluorouracilum*

191. Fluorwasserstoffsäure, ihre Salze, ihre Komplexverbindungen und Fluoride,

ausgenommen die in Anhang 3 aufgeführten

252. Furazolidonum*

358. Furocumarine [z.B. Trioxysalenum*, 5- und 8-Methoxypsoralen] ausgenommen

normale Gehalte in natürlichen etherischen Ölen. In tagsüber anzuwendenden Pflege- und Sonnenschutzprodukten max. 1 mg/kg Fertigprodukte; etherische Öle mit natürlichen Gehalten sind entsprechend zu dosieren.

192. Furtrethonii, z.B. iodidum*, (Furfuryl-trimethyl-ammonium-Salze)

193. Galantaminum*

329. Gallamini triethiodidum*

194. Gestagen wirksame Stoffe

300. Glucocorticoide

181. Glutethimidum* und seine Salze

100. Glycyclamidum*

296. Goldsalze

230. Guaifenesinum*

259. Guanethidinum* und seine Salze

185. Haloperidolum*

1238. HC Grün Nr. 1 (CAS-Nr. 52136-25-1)
1237. HC Orange Nr. 3 (CAS-Nr. 81612-54-6)
1239. HC Rot Nr. 8 und seine Salze (CAS-Nr. 97404-14-3, 13556-29-1)
1236. HC Gelb Nr. 11 (CAS-Nr. 73388-54-2)

437. trans-2-Heptenal, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff (CAS-Nr. 18829-55-5)

197. Hexachlorethan

371. Hexachlorophen, (2,2’-Dihydroxy-3,3’,5,5’,6,6’-hexachlor-diphenylmethan)

316. Hexaethyl tetraphosphat

1135. Hexahydrocumarin (CAS-Nr. 700-82-3) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

124. Hexamethylen-bis-(trimethylammonium-Salze, (z.B. Hexamethonii bromidum*,)

115. Hexapropymatum*

438. trans-2-Hexenaldiethylacetal, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 67746-30-9)

439. trans-2-Hexenaldimethylacetal, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 18318-83-7)

199. Hydrastin sowie Hydrastinin und ihre Salze

200. Hydrazide und ihre Salze

201. Hydrazin, seine Derivate und ihre Salze

440. Hydroabiethylalkohol, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 13393-93-6) 1246. 5-Hydroxy-1,4-benzodioxan (CAS-Nr. 10288-36-5) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

3592

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

1338. 1-Hydroxy-2,4-diaminobenzol (2,4-Diaminophenol) (CAS-Nr. 95-86-3) und sein Dihydrochloridsalz (2,4-Diaminophenol HCl) (CAS-Nr. 137-09-7) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1316. Hydroxyethylaminomethyl-p-aminophenol (CAS-Nr. 110952-46-0) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1320. Hydroxyethyl-2,6-dinitro-p-anisidine (CAS-Nr. 122252-11-3) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1326. 3-[[4-[(2-Hydroxyethyl)methylamino]-2-nitrophenyl]amino]-1,2-propandiol (CAS- Nr. 173994-75-7) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1285. N1-(2-Hydroxyethyl)-4-nitro-o-phenylendiamin (CAS-Nr. 56932-44-6) (HC Yellow No. 5) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1307. 4,6-Bis(2-hydroxyethoxy)-m-phenylendiamin und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

135. 7-{2-Hydroxy-3-[N-(2-hydroxyethyl)-N-methyl-amino]-propyl}-theophyllin

(Xanthinol) 1323. 3-Hydroxy-4-[(2-hydroxynaphthyl)azo]-7-nitronaphthalin-1-sulfonsäure (CAS- Nr. 16279-54-2) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1220. 4-Hydoxyindol (CAS-Nr. 2380-94-1) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 5. 4-(4-Hydroxy-3-jod-phenoxy)-3,5-dijod-phenylessigsäure, (3,3,5-Trijodthyroessig- säure) und ihre Salze

243. 4-Hydroxy-3-(1-naphthyl)-cumarin

1332. 2-(6-Hydroxy-3-oxo-(3H)-xanthen-9-yl)benzoesäure, Fluorescein, (CAS-Nr. 2321- 07-5) und ihr Dinatriumsalz (Acid yellow 73 sodium salt, CI-Nr. 45350) (CAS-Nr. 518-47-8) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1331. 3-Hydroxy-4-(phenylazo)-2-naphthoesäure (CAS-Nr. 27757-79-5) und ihr Calcium- salz (Pigment Red 64:1, CI-Nr. 15800) (CAS-Nr. 6371-76-2) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

417. 3,3-Bis(4-Hydroxyphenyl)phthalid (Phenolphthalein)*

385. 17--Hydroxypregn-4-en-3,20-dion und seine Ester

1249. Hydroxypyridinone (CAS-Nr. 822-89-9) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1363. 1-Hydroxy-4-(p-toluidino)anthrachinon (Solvent Violet 13, CI-Nr. 60725)

(CAS-Nr. 81-48-1) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1346. 3-Hydroxy-N-(o-tolyl)-4-[(2,4,5-trichlorphenyl)azo]naphthalin-2-carboxamid (Pig- ment Red 112, CI-Nr. 12370) (CAS-Nr. 6535-46-2) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

240. Hydroxyzinum*

210. Hyoscyamin, seine Salze und Derivate

211. Hyoscyamus niger L., Blätter, Samen, Pulver und Zubereitungen

418. 3-Imidazol-4-ylacrylsäure, (Urocansäure) und Ethylester

1268. (μ-((7,7’-Iminobis(4-hydroxy-3-((2-hydroxy-5-(N-

methylsulfamoyl)phenyl)azo)naphthalin-2-sulfonato))(6-)))dicuprat(2-) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

34. Imperatorin, (9-[(3-Methyl-2-butenyl)oxy]-7H-furo[3,2-g][1]benzopyran-7-on)

1273. 3H-Indol, 2-(2-((2,4-Dimethoxyphenyl)amino)ethenyl)-1,3,3-trimethyl-, und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

3593

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

1272. 3H-Indol, 2-[[(4-Methoxyphenyl)methylhydrazono]methyl]-1,3,3-trimethyl-, und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

152. Inproquonum*

1358. 1,3-Isobenzofurandion, Reaktionsprodukte mit Methylchinolin und Chinolin (Solvent Yellow 33, CI-Nr. 47000) (CAS-Nr. 8003-22-3) bei Verwendung als Stoff in Haar- färbemitteln Isobutyl-4-hydroxybenzoat (INCI: Isobutylparaben);

1375. Natriumsalz oder Salze von Isobutylparaben (CAS-Nr. 4247-02-3/84930-15-4)

52. Isocarboxazidum*

198. Isodrin, (1,2,3,4,10,10-Hexachlor-1,4,4a,5,8,8a-hexahydro-1,4,5,8-endo-

endo-dimethanonaphthalin)

228. Isometheptenum* und seine Salze

247. Isopentylnitrite

17. Isoprenalinum*

441. 6-Isopropyl-2-decahydronaphthalinol, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 34131-99-2) 1374. Isopropyl-4-hydroxybenzoat (INCI: Isopropylparaben); Natriumsalz oder Salze von Isopropylparaben (CAS-Nr. 4191-73-5)

148. Isosorbidii dinitras*

213. Jod, elementar

361. Jodothymol, (6,6-Bithymoldijodid)

294. Juniperus sabina L., seine Zweigspitzen, etherisches Öl und Zubereitungen

74. Katalase

Kojisäure 1279. Laccaic Acid (CI Natural Red 25, (CAS-Nr. 60687-93-6) und ihre Salze bei Verwen- dung als Stoff in Haarfärbemitteln

359. Laurus nobilis L., Öl der Samen (Oleum Lauri)

284. Levophacetoperan und seine Salze, ((-)-L-threo--Phenyl-2-piperidinmethanol acetat)

399. Lidocainum

195. Lindan und seine Salze, (1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan)

218. Lobelia inflata L. und Zubereitungen

219. Lobelinum* und seine Salze

127. Lysergidum* und seine Salze

89. Mannomustinum* und seine Salze

419. Material der Kategorie 1 und Material der Kategorie 2 gemäss den Artikeln 5 und 6 der Verordnung vom 25. Mai 20117 über die Entsorgung von tierischen Nebenproduk- ten (VTNP)

229. Mecamylaminum*

141. Mefeclorazinum* und seine Salze

322. Mephenesinum* und seine Esters

236. Meprobamatum*

222. Mescalin und seine Salze

7 SR 916.441.22

3594

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

223. Metaldehyd

145. Metamfepramonum* und seine Salze

171. Metethoheptazinum* und seine Salze

147. Metforminum* und seine Salze

144. Methapyrilenum* und seine Salze

174. Metheptazinum* und seine Salze

205. Methocarbamolum*

6. Methotrexatum*

442. 7-Methoxycumarin, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 531-59-9) 1226. N-(2-Methoxyethyl)benzol-1,4-diamindihydrochlorid bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln (CAS-Nr. 72584-59-9) 1251. 2-Methoxy-4-nitrophenol (CAS-Nr. 3251-56-7) (4-Nitroguaiacol) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

443. 4-(p-Methoxyphenyl)-3-buten-2-on, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 943-88-4)

444. 1-(p-Methoxyphenyl)-1-penten-3-on, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 104-27-8) 1212. 6-Methoxypyridin-2,3-diamindihydrochlorid bei Verwendung als Stoff in Haarfärbe- mittel (CAS-Nr. 94166-62-8) 445. Methyl-trans-2-butenoat, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff (CAS-Nr. 623-43-8)

446. 7-Methylcumarin, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff (CAS-Nr. 2445-83-2)

1256. N-Methyl-1,4-diaminoanthrachinon, Reaktionsprodukte mit Epichlorhydrin und Monoethanolamin, (CAS-Nr. 158571-57-4) (HC Blue No. 4) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1247. 3,4-Methylenedioxyphenol (CAS-Nr. 533-31-3) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1248. 3,4-Methylenedioxyaniline (CAS-Nr. 14268-66-7) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 451. Methyleugenol, (CAS-Nr. 93-15-2), ausgenommen normale Gehalte in verwendeten natürlichen etherischen Ölen und unter der Voraussetzung, dass die Konzentration folgende Werte nicht übersteigt: a. 100mg/kg in Parfums, Extraits b. 40 mg/kg in Eaux de Toilette c. 20 mg/kg in Hautpflegeprodukten in Emulsionsform d. 10 mg/kg in Produkten, die abgespült werden e. 2 mg/kg in sonstigen Mitteln, die auf der Haut verbleiben und Erzeugnisse zur Mundpflege 447. 5-Methyl-2,3-hexandion (CAS-Nr. 13706-86-0), bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

1289. 3-(N-Methyl-N-(4-methylamino-3-nitrophenyl)amino)propan-1,2-diol (CAS-

Nr. 93633-79-5) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1284. N-Methyl-3-nitro-p-phenylenediamine (CAS-Nr. 2973-21-9) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1296. 4,4’-[(4-Methyl-1,3-phenylen)bis(azo)]bis[6-methyl-1,3-benzoldiamin]

(CAS-Nr. 4482-25-1) (Basic Brown 4) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

413. 2-Methyl-m-phenylendiamin

3595

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

175. Methylphenidatum* und seine Salze

1244. 1-Methyl-2,4,5-trihydroxybenzol (CAS-Nr. 1124-09-0) und seine Salze bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln

133. Methyprylonum* und seine Salze

292. Metyraponum*

64. Mofebutazonum*

96. Monochlorethan, (Ethylchlorid)

334. Monochlorethylen, (monomeres Vinylchlorid)

344. Morpholin und seine Salze, (Tetrahydro-1,4-oxazin)

86. Mustin-N-oxid und seine Salze, (N-Methyl-bis-(2-chlorethyl)-amin-N-oxid)

20. Nalorphinum*, seine Salze und Ether

244. Naphazolinum* und seine Salze

1213. Naphthalin-2,3-diol (CAS-Nr. 92-44-4) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1228. Naphthalin-1,7-diol (CAS-Nr. 575-38-2) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbe- mitteln 1295. 2,7-Naphthalindisulfonsäure, 5-(Acetylamino)-4-hydroxy-3-((2-methylphenyl)azo)-, und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1267. 2-Naphthalinsulfonsäure, 7-(Benzoylamino)-4-hydroxy-3-[[4-[(4-

sulfophenyl)azo]phenyl]azo]-, und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbe- mitteln 1270. 2-Naphthalinsulfonsäure, 7,7’-(Carbonyldiimino)bis(4-hydroxy-3-[[2-sulfo-4-[(4- sulfophenyl)azo]phenyl]azo]-, (CAS-Nr. 25188-41-4) und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

241. -Naphthol

242. -Naphthylamin und -Naphthylamin und ihre Salze

114. Natrii hexacyclonas*

309. Neodym und seine Salze

245. Neostigmin und seine Salze, (z.B. Neostigmini bromidum*)

246. Nicotin und seine Salze

1359. Nigrosin (CI-Nr. 50420) (CAS-Nr. 8005-03-6) bei Verwendung als Stoff in Haar- färbemitteln 1274. Nigrosin, spirituslöslich (Solvent Black 5, CAS-Nr. 11099-03-9), ), bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1250. 3-Nitro-4-aminophenoxyethanol (CAS-Nr. 50982-74-6) und seine Salze bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1373. N-(2-Nitro-4-aminophenyl)-allylamin (HC Red No. 16) und seine Salze (CAS-Nr 160219-76-1)

249. Nitrobenzol

250. Nitrocresole und ihre Alkalisalze

251. Nitrofurantoinum*

253. Nitroglycerin

1287. 2-Nitro-N-hydroxyethyl-p-anisidin (CAS-Nr. 57524-53-5) und seine Salze bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1281. 4-[(4-Nitrophenyl)azo]anilin (CAS-Nr. 730-40-5) (Disperse Orange 3) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

3596

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

1282. 4-Nitro-m-phenylenediamine (CAS-Nr. 5131-58-8) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1319. 2-Nitro-p-phenylenediamine (CAS-Nr. 5307-14-2) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1321. 6-Nitro-2,5-pyridinediamine (CAS-Nr. 69825-83-8) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 410. Nitrosamine (z.B. Dimethylnitrosoamin (CAS-Nr. 62-75-9), Nitrosodipropylamin (CAS-Nr. 621-64-7), 2,2'-(Nitrosoimino)bisethanol) (CAS-Nr. 1116-54-7)

256. Nitrostilbene, ihre Homologen und ihre Derivate

1235. 6-Nitro-o-Toluidin (CAS-Nr. 570-24-1)

1324. 3-[(2-Nitro-4-(trifluormethyl)phenyl)amino]propan-1,2-diol (CAS-Nr. 104333-00-8) (HC Yellow No. 6) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

209. Nitroxolinum* und seine Salze

Nonandionsäure, (Azelainsäure)

257. Noradrenalin und seine Salze

258. Noscapinum* und seine Salze

202. Octamoxinum* und seine Salze

267. Octamylaminum* und seine Salze

28. Octodrinum* und seine Salze

260. Oestrogenwirksame Stoffe

261. Oleandrin

165. Oxanamidum* und seine Derivate

172. Oxypheneridinum* und seine Salze

381. Padimate A, Mischung von Isomeren, (4-Dimethylaminobenzoesäure-amylester)

186. Paramethasonum*

179. Parethoxycainum* und seine Salze

1234. PEG-3, 2’, 2’-di-p-Phenylenediamin (CAS-Nr. 144644-13-3)

263. Pelletierin und seine Salze

212. Pemolinum* und seine Salze

264. Pentachlorethan

265. Pentaerythrityli tetranitras*

120. Pentamethylen-bis-(trimethylammonium)-Salze (z.B. Pentamethonii bromidum*)

421. 1,1,3,3,5-Pentamethyl-4,6-dinitroindan, (Moschusmosken)

448. 2-Pentylidencyclohexanon, bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

(CAS-Nr. 25677-40-1)

1378. Pentyl-4-hydroxybenzoat (INCI: Pentylparaben) (CAS-Nr. 6521-29-5)

1136. Absonderung von Myroxylon pereirae (Royle) Klotzch) (Perubalsam, roh) bei Ver- wendung als Duftinhaltsstoff (CAS-Nr. 8007-00-9)

266. Petrichloralum*

269. Phenacemidum*

95. Phenaglycodolum

1322. Phenazin, 3,7-Diamino-2,8-dimethyl-5-phenyl-, und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

271. Phenindione, (2-Phenyl-1,3-indandion)

3597

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

232. Phenmetrazinum*, seine Derivate und seine Salze

1222. Phenol, 5-Amino-4-fluoro-2-methyl-, Sulfat (2:1) (CAS-Nr. 163183-01-5) bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1216. Phenol, 4-Amino-2-Methoxymethyl-, Hydrochlorid, (CAS-Nr. 29785-47-5) bei

Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1230. Phenol, 2-Aminomethyl-4-Amino-, Dihydrochlorid (CAS-Nr. 79352-72-0) bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1306. Phenothiazin-5-ium, 3,7-Bis(dimethylamino)-, (CAS-Nr. 47367-75-9 und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

320. Phenothiazinum* und seine Verbindungen

1275. Phenoxazin-5-ium, 3,7-Bis(diethylamino)-, (CAS-Nr. 47367-75-9) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

71. Phenprobamatum*

273. Phenprocoumonum*

1353. 1-((4-Phenylazo)phenylazo)-2-naphthol (Solvent Red 23, CI-Nr. 26100)

(CAS-Nr. 85-86-9) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1343. 4-(Phenylazo)resorcin (Solvent Orange 1, CI-Nr. 11920) (CAS-Nr. 218-131-9) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

356. 4-Phenyl-3-buten-2-on, (Benzylidenaceton)

67. Phenylbutazonum

363. o-Phenylendiamin und seine Salze, (1,2-Diaminobenzol)

1204. m-Phenylendiamin und seine Salze

1293. m-Phenylendiamin, 4-(Phenylazo)-, (CAS-Nr. 495-54-5) und seine Salze bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1376. Phenyl-4-hydroxybenzoat (INCI: Phenylparaben) (CAS-Nr. 17696-62-7)

279. Phosphor und Metallphosphide

1367. [29H,31H-Phthalocyaninato(2-)-N29,N30,N31,N32]Kupfer (Pigment Blue 15,

CI-Nr. 74160) (CAS-Nr. 147-14-8) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

281. Physostigma venenosum Balf.

374. Phytolacca Ssp. und ihre Zubereitungen

1371. Phytonadion, Phytomenadione (CAS-Nr. 84-80-0, 81818-54-4)

282. Picrotoxin

268. Pikrinsäure

283. Pilocarpin und seine Salze

311. Pilocarpus jaborandi Holmes und seine Zubereitungen

118. Pipazetatum* und seine Salze

372. 6-(1-Piperidinyl)-2,4-pyrimidindiamin-3-oxid (Minoxidil) und seine Salze

285. Pipradrolum* und seine Salze

137. Piprocurarii iodidum*

420. Pix lithanthracis, (Pix ex carbonis, Steinkohlenteer und andere benzpyrenhaltige Produkte

239. Poldini metilsulfas*

1369. Polychlorkupferphthalocyanin (Pigment Green 7, CI-Nr. 74260) (CAS-Nr. 1328-53-6) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

3598

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

405. Pramocain

161. Probenecidum*

25. Procainamidum*, seine Salze und Derivate

149. Propandinitril, (Malononitril)

206. Propatylnitratum*

138. Propyphenazonum*

291. Prunus laurocerasus L., wässriges Destillat der Blätter (Kirschlorbeerwasser)

278. Psilocybinum*

1218. 1H-Pyrazol-4,5-diamin, 1-[(4-Chlorophenyl)methyl]- Sulfat (2:1)

(CAS-Nr. 163183-00-4) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1217. 1H-Pyrazol, 4,5-Diamino-1-Methyl, Dihydrochlorid (CAS-Nr. 20055-01-0), bei

Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

345. Pyrethrum album L. und seine Zubereitungen

1224. 2,6-Pyridindiamin, N,N-Dimethyl-, Mono- (oder Di-) Hydrochlorid bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1215. Pyridin, 3,5-Diamino-2,6-bis(2-Hydroxyethoxy)- (CAS-Nr. 117907-42-3),

Dihydrochlorid, bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

346. Pyridin maleat, (Pyrianisaminmaleat)

369. Pyrithion-Natrium, (1-Hydroxy-1H-2-pyridinthion)

396. Pyrithiondisulfid + Magnesiumsulfat, (2,2’-Dithio-bis (pyridin-1-oxid), Anlagerungs- produkt mit Magnesiumsulfat-Trihydrat)

409. Pyrogallol

221. Quecksilber und seine Verbindungen, ausser den in Anhang 3 genannten Fällen

395. 8-Quinolinol (8-Hydroxychinolin) und sein Sulfat mit Ausnahme der Verwendungen von Anhang 3.

293. Radioaktive Stoffe8

15. Rauwolfia serpentina, Alkaloide und ihre Salze

360. Safrol, ausgenommen normale Gehalte in natürlichen etherischen Ölen, unter der Voraussetzung, dass die Konzentration im Fertigprodukt folgende Werte nicht über- schreitet: l00 mg/kg sonstige kosmetische Mittel und 50 mg/kg bei Zahn- und Mund- pflegemitteln. Kinderzahn-pasten müssen safrolfrei sein.

248. Salpetrige Säure, Metallsalze, ausgenommen Natriumnitrit

217. Santonin

332. Schoenocaulon officinale Lind., seine Samen und Zubereitungen

73. Schwefelkohlenstoff

295. Scopolamin, seine Salze und Derivate

297. Selen und seine Verbindungen mit Ausnahme von Selendisulfid unter den in Anhang

3 festgelegten Bedingungen.

298. Solanum nigrum L. und seine Zubereitungen

1231. Solvent Red 1 (Cl 12150) (CAS-Nr. 1229-55-6) bei Verwendung als Stoff in Haar- färbemitteln

299. Spartein und seine Salze

4. Spironolactonum*

8 Im Sinne der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (SR 814.501).

3599

Kosmetische Mittel. V des EDI AS 2015

Nr. Substanzname

402. Strontiumlactat

403. Strontiumnitrat

404. Strontiumpolycarboxylat

302. Strophanthin, seine Genine (Strophanthidine) und die jeweiligen Derivate

303. Strophanthus-Arten und ihre Zubereitungen

304. Strychnin und seine Salze

305. Strychnos-Arten und ihre Zubereitungen

155. Sulfinpyrazonum*

307. Sulfonamide, (p-Aminobenzolsulfonamid und seine durch Substitution eines oder mehrerer H-Atome in einer der beiden NH2-Gruppen erhaltenen Derivate) und ihre Salze 1258. 3,3’-(Sulfonylbis(2-nitro-4,1-phenylen)imino)bis(6-(phenylamino))benzolsulfonsäure und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

308. Sultiamum*

21. Sympathomimetische Amine mit Wirkung auf das zentrale Nervensystem: alle Stoffe der in der Entschliessung AP (69) 2 des Europarats enthaltenen Liste rezeptpflichtiger Arzneimittel

237. Tefazolinum* und seine Salze

312. Tellur und seine Verbindungen

139. Tetrabenazinum* und seine Salze

350. Tetrabromsalicylanilide

63. Tetracainum* und seine Salze

314. Tetrachlorethylen

315. Tetrachlorkohlenstoff

367. 2,3,7,8-Tetrachlorodibenzo-p-dioxine

348. Tetrachlorsalicylanilide

276. Tetraethylpyrophosphat

1240. Tetrahydro-6-Nitrochinoxalin und seine Salze (CAS-Nr. 158006-54-3, 41959-35-7)

394. Tetrahydrozolin und seine Salze

1337. 2’,4’,5’,7’-Tetraiodofluorescein (CAS-Nr. 15905-32-5), sein Dinatriumsalz (Acid Red 51, CI-Nr. 45430) (CAS-Nr. 16423-68-0) und sein Aluminimsalz (Pigment Red 172 Aluminium lake) (CAS-Nr. 12227-78-0) bei Verwendung als Stoff in Haar- färbemitteln 362. Tetramethyl-1,1,4,4-ethyl-6-acetyl-7-tetrahydronaphthalin-1,2,3,4, (3’-Ethyl- 5’,6’,7’,8’-tetrahydro-5’,6’,8’,8’-tetramethyl-2’-aceto-naphthon oder Acetyl- ethyltetramethyltetralin oder AETT) 1354. Tetranatrium-6-amino-4-hydroxy-3-[[7-sulfonato-4-[(4-sulfonatophenyl)azo]-1- naphthyl]azo]naphthalin- 2,7-disulfonat (Food Black 2, CI-Nr. 27755) (CAS- Nr. 2118-39-0) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 1362. Trinatrium 8-hydroxypyren-1,3,6-trisulfonat (Solvent Green 7, CI-Nr. 59040) (CAS-Nr. 6358-69-6) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

61. Tetrylammonii bromidum*

280. Thalidomidum* und seine Salze

317. Thallium und seine Verbindungen

3600

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Nr. Substanzname

306. THC (-9-Tetrahydrocannabinol)

siehe Betäubungsmittel

318. Thevetia neriifolia Juss., Glycoside

233. Thiamazolum*

321. Thioharnstoff und seine Derivate, ausgenommen das in Anhang 3 genannte

207. Thioporan, (3,3’-(3-Methylthiopropyliden bis)-(4-hydroxycumarin))

310. Thiotepum*

354. Thiuram-disulfid

353. Thiuram-monosulfid

177. Tolboxanum*

65. Tolbutamidum*

1313. Toluene-3,4-diamine (CAS-Nr. 496-72-0) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

364. m-Toluylendiamin und seine Salze, (2,4-Diaminotoluol)

1364 1,4-Bis(p-tolylamino)anthrachinon (Solvent Green 3, CI-Nr. 61565)

(CAS-Nr. 128-80-3) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

324. Tranylcyprominum* und seine Salze

328. Tretaminum*

375. Tretinoinum*, (Retinsäure und ihre Salze)

275. Triamterenum* und seine Salze

326. 2,2,2-Tribromethanol

373. Tribromsalanum, (3,4’,5-Tribromosalicylanilid)

10. Trichloressigsäure

327. Trichlormethinum* und seine Salze

325. Trichlornitromethan, (Chlorpikrin)

277. Tricresylphosphat

188. Trifluperidol*

1253. 1,3,5-Trihydroxybenzol (Phloroglucinol) (CAS-Nr. 108-73-6) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln 449. 3,6,10-Trimethyl-3,5,9-undecatrien-2-on (CAS-Nr. 1117-41-5), bei Verwendung als Duftinhaltsstoff 1350. Trinatrium-3-hydroxy-4-(4’-sulfonatonaphthylazo)naphthalin-2,7-disulfonat (Acid Red 27, CI-Nr. 16185) (CAS-Nr. 915-67-3) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbe- mitteln 1342. Trinatriumtris[5,6-dihydro-5-(hydroxyimino)-6-oxonaphthalin-2-sulfonato(2-)- N5,O6]ferrat(3-) (Acid Green 1, CI-Nr. 10020) (CAS-Nr. 19381-50-1) bei Ver- wendung als Stoff in Haarfärbemitteln

92. Triparanolum*

347. Tripelennamin*

1286. N1-(Tris(hydroxymethyl))methyl-4-nitro-1,2-phenylendiamin (CAS-Nr. 56932-45-7) (HC Yellow No. 3) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

27. Tuaminoheptanum*, seine Isomeren und seine Salze

215. Uragoga ipecacuanha Baill. und verwandte Arten, Wurzeln und ihre Zubereitungen

330. Urginea scilla Stern und ihre Zubereitungen

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Nr. Substanzname

418. Urocaninsäure (3-Imidazol-4-ylacrylsäure), und Ethylester

323. Vaccine, Toxine oder Seren, die nach Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 2001/83/EG9 als immunologische Arzneimittel definiert sind

184. Valnoctamidum*

331. Veratrin und seine Salze

333. Veratrum ssp. und ihre Zubereitungen

450. Verbena, ätherische Öle der (Lippia citriodora, Kunth.) und ihre Derivate, ausge- nommen Verbena Absolue (CAS-Nr. 8024-12-2) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

335. Vitamin D2 und D3, (Ergocalciferolum* und Cholecalciferolum)

203. Warfarinum* und seine Salze

1335. Xanthyl, 9-(2-Carboxyphenyl)-3-(2-methylphenyl)amino)-6-((2-methyl-4-

sulfophenyl)amino)-, inneres Salz (CAS-Nr. 10213-95-3), und sein Natriumsalz (Acid Violet 9, CI-Nr. 45190) (CAS-Nr. 6252-76- 2) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

313. Xylometazolinum* und seine Salze

337. Yohimbin und seine Salze

416. Zellen, Gewebe oder Erzeugnisse menschlichen Ursprungs

391. Zirkonium und seine Derivate mit Ausnahme der in Anhang 3 genannten Komplexe sowie Zirkoniumlacke, -pigmente oder -salze unter den in Anhang 2 angegebenen Bedingungen.

24. Zoxazolaminum*

* Die in diesem Anhang mit einem * versehenen Bezeichnungen entsprechen dem «Computer Printout 1975, International Nonproprietary Names (INN) for pharmaceutical products, Lists 1–33 of proposed INN», veröffentlicht von der Weltgesundheitsorganisa- tion, Genf, August 1975.

9 Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel, Fassung gemäss ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 67.

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