AS 2015 4743
Verordnung des WBF über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für die Jahre 2016 und 2017
Verordnung des WBF über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für die Jahre 2016 und 2017
vom 23. November 2015
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19941 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), verordnet:
Art. 1 Anpassung der Schwellenwerte Die Schwellenwerte nach Artikel 6 Absatz 1 BöB betragen für die Jahre 2016 und 2017: a. 230 000 Franken für Lieferungen; b. 230 000 Franken für Dienstleistungen; c. 8,7 Millionen Franken für Bauwerke; d. 700 000 Franken für:
1. Lieferungen und Dienstleistungen im Auftrag einer Auftraggeberin
nach Artikel 2 Absatz 2 BöB,
2. Aufträge, welche die Automobildienste der Schweizerischen Post zur
Durchführung ihrer in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit im Bereich des Personentransports vergeben.
Art. 2 Inkrafttreten und Geltungsdauer Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2017.
23. November 2015 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Johann N. Schneider-Ammann
SR 172.056.12 1 SR 172.056.1
2015-2093 4743
Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen AS 2015 für die Jahre 2016 und 2017. V des WBF