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AS 2015 5967

Beschluss Nr. 2/2015 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung der Anlage III des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren

Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren Beschluss Nr. 2/2015 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung der Anlage III des Übereinkommens

Angenommen am 17. Juni 2015 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juli 2015

Der Gemischte Ausschuss, gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 19871 über ein gemeinsames Ver- sandverfahren, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat den Wunsch geäussert, dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (das «Übereinkommen») beizutreten und wurde dazu im Anschluss an den Be- schluss Nr. 1/2015 vom 11. Mai 2015 von dem durch das Übereinkommen geschaf- fenen Gemischten Ausschuss aufgefordert. (2) Daher sollten die Übersetzungen in die Amtssprache der früheren jugoslawi- schen Republik Mazedonien der in dem Übereinkommen verwendeten sprachlichen Bezugnahmen an den entsprechenden Stellen des Übereinkommens eingefügt wer- den. (3) Die Anwendbarkeit dieses Beschlusses sollte an das Datum des Beitritts der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu dem Übereinkommen ge- knüpft werden. (4) Damit Vordrucke für die Sicherheitsleistung, die nach den Vorgaben gedruckt wurden, die vor dem Datum des Beitritts der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien galten, verwendet werden können, sollte eine Übergangszeit vorgese- hen werden, in der die Vordrucke mit gewissen Anpassungen weiter verwendet werden dürfen. (5) Das Übereinkommen sollte daher entsprechend geändert werden. hat folgenden Beschluss erlassen:

1 SR 0.631.242.04 Das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren um- fasste ursprünglich folgende Vertragsparteien: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Republik Österreich, Republik Finnland, Republik Island, Königreich Norwegen, König- reich Schweden und Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Königreich Schweden sind am 1. Januar 1995 den Europäi- schen Gemeinschaften beigetreten und sind seither nicht mehr selbstständige Vertrags- parteien des Übereinkommens. Vertragsparteien sind ebenfalls seit dem 1. Juli 2012 die Republik Kroatien, seit dem 1. Dezember 2012 die Republik Türkei und seit dem 1. Juli 2015 die ehemalige jugosla- vische Republik Mazdonien.

2015-2926 5967

Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

Art. 1 Anlage III des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Art. 2

1. Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Juli 2015.

2. Die in den Anhängen C1, C2, C3, C4, C5 und C6 der Anlage III in der

am 1. Dezember 2012 geltenden Fassung wiedergegebenen Vordrucke dürfen bis zum 1. Mai 2016 weiter verwendet werden, sofern die notwendigen geografischen Änderungen und die Änderungen hinsichtlich eines Wahldomizils oder eines Zustel- lungsbevollmächtigten entsprechend vorgenommen werden.

Geschehen in Ankara am 17. Juni 2015.

Für den Gemischten Ausschuss Der Vorsitzende: Neşet Akkoç

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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

Anhang

1. In Anhang B1 wird unter Feld 51 zwischen Lettland und Malta folgende Angabe

eingefügt: «MK2 Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien»,

2. Anhang B6 Titel III wird wie folgt geändert:

2.1 Im ersten Teil der Tabelle «Beschränkte Geltung – 99200» wird vor MT folgen-

der Gedankenstrich eingefügt: «– MK Ограничено важење»

2.2 Im zweiten Teil der Tabelle «Befreiung – 99201» wird vor MT folgender Ge-

dankenstrich eingefügt: «– MK Изземање»

2.3 Im dritten Teil der Tabelle «Alternativnachweis – 99202» wird vor MT folgen-

der Gedankenstrich eingefügt: «– MK Алтернативен доказ»

2.4 Im vierten Teil der Tabelle «Unstimmigkeiten: Stelle, bei der die Gestellung

erfolgte (Name und Land) – 99203» wird vor MT folgender Gedankenstrich einge- fügt: «– MK Разлики: Испостава каде стоките се ставени на увид …… (назив и земја)»

2.5 Im fünften Teil der Tabelle «Ausgang aus … – gemäss Verordnung/Richt-

linie/Beschluss Nr. … Beschränkung oder Angaben unterworfen – 99204» wird vor MT folgender Gedankenstrich eingefügt: «– MK Излез од …………предмет на ограничувања или давачки согласно Уредба/Директива/Решение № …….»

2.6 Im sechsten Teil der Tabelle «Befreiung von der verbindlichen Beförderungs-

route – 99205» wird vor MT folgender Gedankenstrich eingefügt: «– MK Изземање од пропишан правец на движење»

2.7 Im siebten Teil der Tabelle «Zugelassener Verwender – 99206» wird vor MT

folgender Gedankenstrich eingefügt: «– MK Овластен испраќач» 2.8 Im achten Teil der Tabelle «Freistellung von der Unterschriftsleistung– 99207» wird vor MT folgender Gedankenstrich eingefügt: «– MK Изземање од потпис»

2 Vorläufiger Code, der nicht die endgültige Bezeichnung des Landes vorwegnimmt,

die nach Abschluss der derzeitigen Verhandlungen bei den Vereinten Nationen zugeteilt wird.

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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

2.9 Im neunten Teil der Tabelle «Gesamtbürgschaft untersagt – 99208» wird vor

MT folgender Gedankenstrich eingefügt: «– MK ЗАБРАНА ЗА УПОТРЕБА НА ОПШТА ГАРАНЦИЈА»

2.10. Im zehnten Teil der Tabelle «Unbeschränkte Verwendung – 99209» wird vor

MT folgender Gedankenstrich eingefügt: «– MK УПОТРЕБА БЕЗ ОГРАНИЧУВАЊЕ»

2.11 Im elften Teil der Tabelle «Nachträglich ausgestellt – 99210» wird vor MT

folgender Gedankenstrich eingefügt: «– MK Дополнително издадено»

2.12 Im zwölften Teil der Tabelle «Verschiedene – 99211» wird vor MT folgender

Gedankenstrich eingefügt: «– MK Различни»

2.13 Im dreizehnten Teil der Tabelle «Unverpackte Waren – 99212» wird vor MT

folgender Gedankenstrich eingefügt: «– MK Рефус»

2.14 Im vierzehnten Teil der Tabelle «Versender – 99213» wird vor MT folgender

Gedankenstrich eingefügt: «– MK Испраќач»

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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

3. Anhang C1 erhält folgende Fassung:

«Anhang C1

Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren

Bürgschaftsurkunde Einzelsicherheit I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete3 ......................................................................................... mit Wohnsitz in4 .......................................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. bis zum Höchstbetrag von ........................................................................................... selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union (bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Republik Kroatien, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Öster- reich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland) sowie gegenüber der Republik Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedoni- en, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Repub- lik Türkei, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino5, für die Beträge, die der Hauptverpflichtete6 .......................................................................................... den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge für die nachstehend bezeichneten Waren, die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Ver- sandverfahren bei der Abgangsstelle ............................................................................ ...................................................................................................................................... zu der Bestimmungsstelle ............................................................................................. überführt werden, mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgeldern schuldet oder schulden wird. Warenbezeichnung: .....................................................................................................

3 Name und Vorname oder Firma.

4 Vollständige Anschrift.

5 Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.

6 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Haupt-

verpflichteten.

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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

2. Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge ohne Aufschub zu zahlen, sofern er/sie oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht zur Zufrieden- heit der zuständigen Behörden nachgewiesen hat, dass das Verfahren beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des/der Unterzeichneten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Auffor- derung, innerhalb welcher der/die Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem Geld- und Kapitalmarkt des jeweiligen Landes gefordert wird.

3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der

Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der/die Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.

4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der/die Unterzeichnete ein Wahl-

domizil7 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:

Land Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift

............................................... .................................................................................

Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind. Der/die Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an.

7 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; das Anerkenntnis nach Absatz 4 Unterabsatz 2 und die Verpflichtung nach Absatz 4 Unterabsatz 4 sind ent- sprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerich- te zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.

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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.

(Ort) ....................................................... , den .........................................................

(Unterschrift)8 ..............................................................................................................

II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung. .............................................................................. Bürgschaftserklärung angenommen am ........................................ für das gemeinschaftliche/ gemeinsame Versandverfahren mit der Versandanmeldung Nr. .................................. vom ............................................. 9.

...................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»

8 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von ……………………», wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.

9 Von der Abgangsstelle auszufüllen.

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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

4. Anhang C2 erhält folgende Fassung:

«Anhang C2

Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren

Bürgschaftsurkunde Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete10 ....................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in11 ............................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union (bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Republik Kroatien, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Öster- reich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland) sowie gegenüber der Republik Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedoni- en, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Repub- lik Türkei, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino12 für die Beträge, die der Hauptverpflichtete den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren überführten Waren sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge – mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgeldern – schuldet oder schulden wird, für die der/die Unterzeichnete durch Ausstellung von Sicherheitsti- teln eine Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 7000 EUR je Sicherheitstitel übernommen hat. 2. Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchst- betrag von 7000 EUR je Sicherheitstitel ohne Aufschub zu zahlen, sofern er/sie oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht zur Zufriedenheit der zuständi- gen Behörden nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des/der Unterzeichneten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Auffor- derung, innerhalb welcher der/die Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen

10 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.

11 Vollständige Anschrift.

12 Nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.

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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem Geld- und Kapitalmarkt des jeweiligen Landes gefordert wird.

3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der

Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der/die Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf eines gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.

4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der/die Unterzeichnete ein Wahl-

domizil13 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:

Land Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift

............................................... .................................................................................

Der/die Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn/sie verbindlich sind. Der/die Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an. Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.

(Ort) ....................................................... , den .........................................................

(Unterschrift)14 ............................................................................................................

13 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Absatz 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungs- bevollmächtigten befindet. 14 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Sicherheit».

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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................................................... Bürgschaftserklärung angenommen am .......................................................................

...................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»

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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

5. Anhang C4 erhält folgende Fassung:

«Anhang C4

Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren

Bürgschaftsurkunde Gesamtbürgschaft I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete15 ....................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in16 ............................................................................................... leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. bis zum Höchstbetrag von ........................................................................................... der 100 %/50 %/30 %17 des Referenzbetrags entspricht, selbstschuldnerische Bürg- schaft gegenüber der Europäischen Union (bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Republik Kroatien, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slo- wakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Ver- einigten Königreich Grossbritannien und Nordirland) sowie gegenüber der Republik Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Türkei, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino18 für alle Beträge, die der Haupt- verpflichtete19 ............................................................................................................... den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die in das gemeinschaft- liche/gemeinsame Versandverfahren überführten Waren – mit Ausnahme von Geld- strafen oder Bussgeldern – schuldet oder schulden wird, und zwar sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge. 2. Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Länder die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchst- betrag ohne Aufschub zu zahlen, sofern er/sie oder ein anderer Beteiligter vor Ab-

15 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.

16 Vollständige Anschrift.

17 Unzutreffendes streichen.

18 Der Name der Vertragspartei oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versand- verfahren.

19 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Haupt-

verpflichteten.

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lauf dieser Frist nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörden nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren ordnungsgemäss beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des/der Unterzeichneten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Auffor- derung, innerhalb welcher der/die Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem Geld- und Kapitalmarkt des jeweiligen Landes gefordert wird. Dieser Höchstbetrag kann um die Beträge, die aufgrund der Bürgschaftserklärung bereits bezahlt worden sind, nur dann vermindert werden, wenn der/die Unterzeich- nete zur Erfüllung einer Schuld aufgefordert wird, die im Rahmen eines gemein- schaftlichen oder gemeinsamen Versandverfahrens entstanden ist, das vor Eingang der vorhergehenden Zahlungsaufforderung oder innerhalb von dreissig Tagen da- nach begonnen hat.

3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der

Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der/die Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf eines gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.

4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der/die Unterzeichnete ein Wahldo-

mizil20 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:

Land Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift

............................................... .................................................................................

Der/die Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn/sie verbindlich sind. Der/die Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an.

20 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; das Anerkenntnis nach Absatz 4 Unterabsatz 2 und die Verpflichtung nach Absatz 4 Unterabsatz 4 sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet.

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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 2/2015 AS 2015

Der/die Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.

(Ort) ....................................................... , den .........................................................

(Unterschrift)21 ............................................................................................................

II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................................................... Bürgschaftserklärung angenommen am .......................................................................

...................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»

6. In Anhang C5 wird in Feld 7 zwischen dem Wort «Island» und dem Wort «Nor-

wegen» die Angabe «ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien» eingefügt.

7. In Anhang C6 wird in Feld 6 zwischen dem Wort «Island» und dem Wort «Nor-

wegen» die Angabe «ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien» eingefügt.

21 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von ……………», wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.

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