AS 2016 3407
Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich
Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich
Änderung vom 16. September 2016
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 7. Dezember 19981 über die Marktbeobachtung im Landwirt- schaftsbereich wird wie folgt geändert:
Art. 1 Marktbeobachtung
1 Das Bundesamt für Landwirtschaft führt eine Marktbeobachtung im Bereich der
Land- und Ernährungswirtschaft durch. Dazu unterhält es eine Marktbeobachtungs- stelle. 2 Die Marktbeobachtungsstelle erfasst periodisch das Preisniveau landwirtschaft- licher Erzeugnisse und von deren Verarbeitungsprodukten auf verschiedenen Ver- arbeitungs- und Handelsstufen.
3 Sie kann zusätzlich periodisch das Preisniveau von Produktionsmitteln auf ver-
schiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen erfassen.
Art. 2 Abs. 1 Bst. f
1 Der Marktbeobachtung unterstehen folgende Warengruppen:
f. landwirtschaftliche Produktionsmittel.
1 SR 942.31
2016-1143 3407
Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich. V AS 2016
II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
16. September 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
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