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AS 2016 4819

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Ägypten

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Ägypten (Ägypten-Verordnung)

Verlängerung vom 9. Dezember 2016

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 des Bundesgesetzesvom 18. Dezember 20151 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, verordnet:

I Die Ägypten-Verordnung vom 25. Mai 20162 wird wie folgt geändert:

Art. 4 Abs. 2

2 Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 10. Februar 2018 verlängert.

II Diese Verordnung tritt am 11. Februar 2017 in Kraft.

9. Dezember 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr