AS 2016 5123
Verordnung über die Aufhebung der Reglemente über die Lehrlingsausbildung und die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe
Verordnung über die Aufhebung der Reglemente über die Lehrlingsausbildung und die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe
vom 12. Dezember 2016
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) verordnet:
Art. 1 Aufhebung Es werden aufgehoben: a. das Reglement vom 1. April 1961 über die Lehrlingsausbildung im Bogen- macher-Gewerbe; b. das Reglement vom 1. April 1961 über die Mindestanforderungen der Lehr- abschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
1 Lernende im Bogenmacher-Gewerbe, die ihre Ausbildung vor dem 1. Januar 2017
begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab.
2 Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2022 auf sein Verlangen
nach bisherigem Recht geprüft.
Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
12. Dezember 2016 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation: Josef Widmer, stellvertretender Direktor
SR 412.101.222.28
2016-2570 5123
Aufhebung der Reglemente über die Lehrlingsausbildung und die AS 2016 Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe. V des SBFI