AS 2016 597
Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen
Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV)
Änderung vom 5. Februar 2016
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verordnet:
I Die Verordnung des UVEK vom 18. Januar 20111 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen wird wie folgt geändert:
Art. 11 Abs. 1bis und 2 1bis Werden vor Ablauf der Nutzungsdauer einer Anlage einzelne Anlageteile ersetzt oder erneuert, so kann die Anlage aufgrund einer Unterteilung in eine Hauptanlage und Unteranlagen aktiviert und abgeschrieben werden. Sind im Anhang Unteran- lagen aufgeführt, so bedarf eine davon abweichende Unterteilung einer Bewilligung. Die Unterteilung der Anlage muss in der Anlagen- und Abschreibungsrechnung ersichtlich sein.
2 Auf Gesuch des Unternehmens kann das BAV einen abweichenden Abschrei-
bungssatz bewilligen, wenn das Unternehmen: a. besondere Bau- und Betriebsverhältnisse nachweist; b. eine Abweichung der wahrscheinlichen Nutzungsdauer von der Bandbreite der Abschreibungsdauer begründet; oder c. andere als die im Anhang aufgeführten Unteranlagen abschreiben möchte.
II Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
1 SR 742.221
2015-3299 597
Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen. V des UVEK AS 2016
III Diese Verordnung tritt am 1. März 2016 in Kraft.
5. Februar 2016 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Doris Leuthard
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Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen. V des UVEK AS 2016
Anhang (Art. 11)
Bandbreiten der Abschreibungssätze
1 Anlagen ohne vorgegebene Unterteilung in Unteranlagen
Anlagen Abschreibungen
Bandbreite Dauer in Jahren
min. max. max. min. in Prozent in Prozent
1.1 Grundstücke
1.1.1 Aufwendungen für Grundstücke 0,0 0,0 – –
1.1.2 Aktivierte Entschädigungen im Zusam-
menhang mit Grundstücken 1,5 2,0 67 50
1.2 Hochbau für Betrieb, Zugang, Verkauf,
Unterhalt und Verwaltung
1.2.1 Gebäude 1,25 2,0 80 50
1.2.2 Gebäude in Leichtbauweise (Einstellhallen) 3,0 5,0 33 20
1.3 Anlagen und Einrichtungen
1.3.1 Tankanlagen, Waschanlagen 5,0 10,0 20 10
1.3.2 Mechanische und elektrische Einrichtungen
in Gebäuden und im Freien 3,0 20,0 33 5
1.3.3 Überdachte oder im Freien stehende Ein-
richtungen für Unterhaltsanlagen der Infra- struktur 3,0 10,0 33 10
1.4 Kunstbauten
1.4.1 Brücken 1,25 3,0 80 33
1.4.2 Tunnel 1,0 2,0 100 50
1.4.3 Übrige Kunstbauten 1,25 3,0 80 33
1.5 Fahrbahn
1.5.1 Gleisoberbau (Schienen, Schwellen,
Schotter) 3,0 4,0 33 25
1.5.2 Weichen, Zahnstangeneinfahrten 4,0 20,0 25 5
1.5.3 Unterbau (ohne Kunstbauten) 1,25 4,0 80 25
1.5.4 Seile, Seiltrag- und Druckrollen sowie
Gehänge von Stand- und Luftseilbahnen 6,0 20,0 17 5
1.6 Bahnstrom- und Antriebsanlagen
1.6.1 Fahrleitungsanlagen 3,0 4,0 33 25
1.6.2 Unterwerke, Gleichrichter und Trans-
formatoren 2,0 4,0 50 25
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Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen. V des UVEK AS 2016
Anlagen Abschreibungen
Bandbreite Dauer in Jahren
min. max. max. min. in Prozent in Prozent
1.6.3 Schaltposten und übrige Bahnstromanlagen 3,0 10,0 33 10
1.6.4 Antriebe und Bremsen für Stand- und
Luftseilbahnen (soweit nicht in Anlagen nach Ziff. 1.3.2 enthalten) 3,0 8,0 33 13
1.7 Sicherungsanlagen
1.7.1 Stellwerke 4,0 5,0 25 20
1.7.2 Zugbeeinflussung 4,0 10,0 25 10
1.7.3 Leittechnik Sicherungsanlagen 4,0 10,0 25 10
1.7.4 Weichenausrüstung 4,0 20,0 25 5
1.7.5 Bahnübergangsanlagen und übrige
Sicherungsanlagen 4,0 10,0 25 10
1.7.6 Steuerungstechnik für Stand- und Luftseil-
bahnen (soweit nicht in Anlagen nach Ziff.
1.6.4 enthalten) 4,0 20,0 25 5
1.8 Niederspannungs- und Telekomanlagen
1.8.1 Übertragungssysteme (Kabelanlagen,
Lichtwellenleiter, Kupferleiter usw.) 3,0 10,0 33 10
1.8.2 Datenkommunikation (Datennetzwerke)
und Kommunikationssysteme (GSM-R, Kundeninformationssysteme, Funkanlagen, Telefonie usw.) 4,0 20,0 25 5
1.8.3 Betriebsleitstelle 4,0 20,0 25 5
1.8.4 Stromversorgungen (Nieder- und Klein-
spannungseinspeisung, Schaltgerätekombi- nationen, Hilfs- und Ersatzstromanlagen) 4,0 10,0 25 10
1.8.5 Sicherheit und Überwachung: Brandmel--
de-, Intrusions- und Schliessanlagen, Fahr- leitungssignalisation 3,0 20,0 33 5
1.8.6 Übrige Niederspannungs- und Telekom-
anlagen 4,0 20,0 25 5
1.9 Publikumsanlagen sowie Anlagen im
Freien für Zugang, Betrieb und Unter- halt 1,5 4,0 67 25
1.9.1 Publikumsanlagen (Perronkörper, Perron-
dächer, Unter- und Überführungen, Trep- pen, Rampen, Perron-Möblierung [inkl. Wartehallen-Ausrüstung, Signaletik usw.]) 1,5 4,0 67 25
1.9.2 Lifte, Rolltreppen 5,0 20,0 20 5
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Anlagen Abschreibungen
Bandbreite Dauer in Jahren
min. max. max. min. in Prozent in Prozent
1.9.3 Übrige Publikumsanlagen 1,5 5,0 67 20
1.9.4 Güterverkehrszugang 1,25 4,0 80 25
1.9.5 Landungsanlagen für die Schifffahrt 5,0 10,0 20 10
1.10 Rangierbahnhöfe
(Anlagen und Abschreibungen wie bei der übrigen Eisenbahninfrastruktur)
1.11 Schienenfahrzeuge für die Instandhal-
tung der Infrastruktur 2.0 20,0 50 5
1.12 Strassenfahrzeuge und Schiffe
1.12.1 Arbeits- und Dienststrassenfahrzeuge 10,0 20,0 10 5
1.12.2 Anhänger für den Personen- und
Sachentransport 7,0 10,0 14 10
1.12.3 Schiffe 2,5 5,0 40 20
1.13 Verkaufsgeräte und Mobilien
(Raumausstattungen, Geräte und Werk- zeuge)
1.13.1 Verkaufsgeräte, Parkuhren, Geräte für die
Zutrittskontrolle und die Frequenzzählung 10,0 20,0 10 5
1.13.2 Mobilien, Hard- und Software, Inventar
von Verkaufsräumen und mobile An- und Aufbauten von Fahrzeugen 3,0 25,0 33 4
1.14 Sofern nach Artikel 62 Absatz 2 EBG2
der Infrastruktur zugeordnet (Benützung zur Kostenmiete)
1.14.1 Anlagen für den Tagesunterhalt des
Rollmaterials 3,0 20,0 33 5
1.14.2 Kraftwerke und Übertragungsleitungen 3,0 4,0 33 25
1.14.3 Verkaufsanlagen (Inventar von Verkaufs-
räumen) 3,0 5,0 33 20
1.14.4 Räume für Nebenbetriebe, Diensträume für
Eisenbahnverkehrsunternehmen 2,0 5,0 50 20
2 SR 742.101
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2 Anlagen mit vorgegebener Unterteilung in Unteranlagen
Anlagen Unteranlagen Abschreibungen
Bandbreite Dauer in Jahren
min. max. max. min. in Prozent in Prozent
2.1 Bahnfahrzeuge
und -kabinen
2.1.1 Elektrische Schie-
nentriebfahrzeuge 2,5 5,0 40 20
2.1.2 Treibstoffbetriebene
Schienentriebfahr- zeuge und -züge 4,0 7,0 25 14
2.1.3 Wagen von Eisen-
bahnen und Stand- seilbahnen 2,5 5,0 40 20
2.1.4 Kabinen von
Luftseilbahnen 4,0 10,0 25 10 Unteranlagen der Anlagen 2.1.1–2.1.4: Elektrik für Traktion und Sicherheit 5,0 10,0 20 10 Komforteinrichtungen 5,0 10,0 20 10 Fahrgastinformations- systeme, nachgerüstete Klimageräte 8,0 20,0 13 5 Bauteile (insbesondere von Drehgestellen und Gelenken) 10,0 20,0 10 5 Treibstoffbetriebene Traktionsmotoren 4,0 12,0 25 8
2.2 Busse
2.2.1 Autobusse,
ausgenommen Kleinbusse 7,0 10,0 14 10
2.2.2 Kleinbusse 12,0 15,0 8 7
2.2.3 Trolleybusse 5,0 10,0 20 10
Unteranlagen der Anlagen 2.2.1–2.2.3: Komforteinrichtungen 5,0 10,0 20 10 Fahrgastinformations- systeme 8,0 20,0 13 5
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