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AS 2017 2807

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Ägypten

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Ägypten (Ägypten-Verordnung)

Änderung vom 13. April 2017

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, gestützt auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20151 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, verordnet:

I Der Anhang der Verordnung vom 25. Mai 20162 über die Sperrung von Vermö- genswerten im Zusammenhang mit Ägypten wird wie folgt geändert:

Ausländische politisch exponierte Personen und ihnen nahestehende Personen, deren Vermögenswerte nach Artikel 1 gesperrt sind

Die folgende natürliche Person wird gestrichen: Rachid Mohamed Rachid, ehemaliger Handels- und Industrieminister

II Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft.

13. April 2017 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Didier Burkhalter