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AS 2017 6023

Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung

Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung

Änderung vom 18. Oktober 2017

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 20. Juni 20141 über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Art. 2 Tarifstruktur für ärztliche Leistungen

1 In der Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED), Version 1.08, vom Bun-

desrat genehmigt am 15. Juni 2012, werden die Anpassungen nach Anhang 1 vorge- nommen.

2 Die Tarifstruktur für ärztliche Leistungen (TARMED), Version 1.08, mit den

Anpassungen nach Anhang 1 wird als gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruk- tur festgelegt und in Anhang 2 wiedergegeben.

Art. 2a Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen Für physiotherapeutische Leistungen wird die Tarifstruktur nach Anhang 3 festge- legt.

II

1 Anhang 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

2 Diese Verordnung erhält neu die Anhänge 2 und 3 gemäss Beilage.

1 SR 832.102.5

2017-2154 6023

Festlegung und Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung. V AS 2017

III Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

18. Oktober 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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Festlegung und Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung. V AS 2017

Anhang 12 (Art. 2 Abs. 1)

Anpassungen der Tarifstruktur für ärztliche Leistungen

2 Die Anpassungen werden in der AS nicht veröffentlicht. Sie sind abrufbar unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vollständige Texte zu Verweispublikationen: AS 2017 6023, Anhang 1 (xlsx)

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Festlegung und Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung. V AS 2017

Anhang 23 (Art. 2 Abs. 2)

Gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für ärztliche Leistungen

3 Die gesamtschweizerische einheitliche Tarifstruktur wird in der AS nicht veröffentlicht. Sie ist abrufbar unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vollständige Texte zu Verweispublikationen: AS 2017 6023, Anhang 2 (pdf)

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Festlegung und Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung. V AS 2017

Anhang 34 (Art. 2a)

Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen

4 In der AS nicht veröffentlicht. Die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen ist abrufbar unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vollständige Texte zu Verweis- publikationen: AS 2017 6023 Anhang 3 (pdf)

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Festlegung und Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung. V AS 2017

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