AS 2017 6139
Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRELV)
Änderung vom 18. Oktober 2017
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 28. Oktober 20151 über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks Betrifft nur den französischen Text.
Art. 6a Beitrag für die In-situ-Erhaltung
1 Für In-situ-Erhaltungsflächen können Beiträge ausgerichtet werden, wenn auf
diesen Flächen die folgenden Bewirtschaftungsziele erreicht werden: a. Es wird die natürliche genetische Vielfalt des autochthonen Pflanzenbe- stands beibehalten. b. Die botanische Zusammensetzung des autochthonen Pflanzenbestands er- fährt keine wesentliche Veränderung. 2 Das BLW informiert über die Möglichkeit, für In-situ-Erhaltungsflächen Beiträge zu erhalten. Es wählt aus den Flächen, für die um Beiträge ersucht werden, die beitragsberechtigten Flächen aus.
3 Die Auswahl der beitragsberechtigen Flächen erfolgt aufgrund der folgenden
Kriterien: a. botanische Zusammensetzung des autochthonen Pflanzenbestands; b. Art der Bewirtschaftung der Fläche;