AS 2018 3961
Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
Internationales Übereinkommen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
SR 0.353.23; AS 2009 493
Geltungsbereich am 29. Oktober 2018, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Benin 2. November 2017 2. Dezember 2017 Bosnien und Herzegowina 29. Juni 2017 29. Juli 2017 Guatemala 26. September 2018 26. Oktober 2018 Palästina 29. Dezember 2017 B 28. Januar 2018 Singapur* 2. August 2017 1. September 2017 * Vorbehalte und Erklärungen. Die * im oben erwähnten Geltungsbereich umfassen nicht die Erklärungen aller Vertrags- parteien (siehe Art. 7 Abs. 4) zur Bezeichnung der zuständigen Behörden und Verbin- dungsstellen, die für die Übermittlung und den Empfang der in Artikel 7 genannten Infor- mationen verantwortlich sind. Die * im oben erwähnten Geltungsbereich umfassen auch nicht die Erklärungen aller Vertragsparteien (siehe Art. 9 Abs. 3), die in Übereinstimmung mit Artikel 9 Absatz 2 zur Begründung der Gerichtsbarkeit eines Staates nach innerstaatlichem Recht abgegeben wur- den. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völker- recht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2009 493 5667, 2010 3525,
2011 4613, 2013 1483, 2014 989, 2015 1123, 2016 3095 und 2017 2653.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2018-3398 3961
Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen. Internationales Übereink. AS 2018
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