AS 2018 4711
Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige
Änderung vom 20. November 2018
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verordnet:
I Die Verordnung des EJPD vom 16. Februar 20101 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige wird wie folgt geändert:
Art. 2 Aufgehoben
Art. 6 Abs. 2 2 Führt Infostar nur das Geburtsjahr, so können der genaue Tag und der Geburtsmo- nat von bestehenden amtlichen Dokumenten übernommen werden. Bestehen keine amtlichen Dokumente mit genauem Tag und Geburtsmonat, kann der 01.01. einge- tragen werden.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
20. November 2018 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Simonetta Sommaruga
1 SR 143.111
2018-1905 4711
Ausweise für Schweizer Staatsangehörige. V des EJPD AS 2018
4712