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AS 2019 2671

Reglement über die Organisation des Fonds für Verkehrssicherheit

Reglement über die Organisation des Fonds für Verkehrssicherheit

Änderung vom 31. Januar 2019 vom Bundesrat genehmigt am 21. August 2019

Die Verwaltungskommission des Fonds für Verkehrssicherheit verordnet:

I Das Reglement vom 9. Juni 20041 über die Organisation des Fonds für Verkehrs- sicherheit wird wie folgt geändert:

Art. 1 Organe Die Organe des Fonds sind die Verwaltungskommission und die Geschäftsstelle.

Art. 2 Abs. 1

1 Die Verwaltungskommission setzt sich zusammen aus mindestens:

a. zwei Personen aus der Bundesverwaltung; b. zwei Personen aus den Kantonen; c. einer Person aus der Versicherungswirtschaft; d. drei Personen aus verschiedenen Fachgebieten des Strassenverkehrs; e. vier Personen aus Verbänden und Organisationen des Strassenverkehrs, da- von mindestens eine, die den nicht motorisierten Verkehr vertritt.

Art. 3 Abs. 2 Bst. b

2 Die Verwaltungskommission hat namentlich folgende Aufgaben:

b. Sie entscheidet die Geschäfte, die sie nicht an die Geschäftsstelle delegiert hat.

Art. 8 Aufgehoben

1 SR 741.817

2019-0889 2671

Organisation des Fonds für Verkehrssicherheit. R AS 2019

II Dieses Reglement tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

31. Januar 2019 Im Namen der Verwaltungskommission des Fonds für Verkehrssicherheit Der Präsident: Volker Fröse

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