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AS 2019 2955

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Ukraine (Ukraine-Verordnung)

Änderung vom 20. September 2019

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, gestützt auf Artikel 5 Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20151 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, verordnet:

I Der Anhang der Ukraine-Verordnung vom 25. Mai 20162 wird wie folgt geändert:

Ausländische politisch exponierte Personen und ihnen nahestehende Personen, deren Vermögenswerte nach Artikel 1 gesperrt sind

Die folgenden natürlichen Personen werden gestrichen:

Andriy (Andrey) Petrovych KLYUYEV (KLUEV/KLYUEV), geboren am 12. August 1964, ehemaliger Chef der Präsidialabteilung Serhiy Petrovych KLYUYEV (KLUEV/KLYUEV), geboren am 19. August 1969, Geschäftsmann, Bruder von Andriy Klyuyev