AS 2019 3683
Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel
Berichtigung (Art. 10 Abs. 1 PublG)
Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)
vom 16. Dezember 2016 (AS 2017 1353; SR 817.022.16)
Art. 5 Abs. 1 Bst. d Ziff. 1 Betrifft nur den italienischen Text.
Anhang 5 Teil C Ziff. 1
statt: 1 … … Modifizierte Stärke1 … …
muss es heissen: 1 … … Modifizierte Stärke2 … …
1 Die Angabe der Funktionsklasse oder der E-Nummer ist nicht erforderlich.
2 Die Angabe der Einzelbezeichnung oder der E-Nummer ist nicht erforderlich.
2019-3792 3683
V des EDI betreffend die Information über Lebensmittel. Berichtigung AS 2019
Anhang 14 Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
19. November 2019 Bundeskanzlei
3684
Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.
3685
Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.
3686
Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.
3687
3688