AS 2019 4319
Verordnung über die Strukturen der Armee
Verordnung über die Strukturen der Armee (VSA)
Änderung vom 20. November 2019
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 29. März 20171 über die Strukturen der Armee wird wie folgt geändert:
Art. 3 Bst. b Dienstzweige der Armee sind: b. der Nachrichtendienst;
Art. 6 Bst. ebis Folgende Angehörige der Armee werden nicht in eine Formation eingeteilt: ebis. Angehörige der Armee in der militärischen Weiterausbildung zum Unterof- fizier, höheren Unteroffizier oder Offizier;
II Anhang 1 wird gemäss Beilage geändert.
1 SR 513.11
2019-1224 4319
Strukturen der Armee. V AS 2019
III Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
20. November 2019 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
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Strukturen der Armee. V AS 2019
Anhang 1 (Art. 1)
Strukturen der Armee
Folgende Einträge ersetzen gemäss nachstehender Tabelle: – 1. Gliederungsebene «Kommando Operationen», 2. Gliederungsebene «Kommando Militärpolizei», Strukturebene – 1. Gliederungsebene «Kommando Ausbildung», 2. Gliederungsebene «Höhere Kaderausbildung der Armee», Strukturebene
1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Kommando Operationen … Kommando Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Sicherheitsdienst Kompetenzzentrum Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Fahndung und Schutz Militärpolizeibataillon 1 Militärpolizeibataillon 2 Militärpolizeibataillon 3 Militärpolizeibataillon 4
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Strukturen der Armee. V AS 2019
1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
… Kommando Ausbildung … Höhere Kaderausbildung der Armee Operative Schulung Kommando Generalstabsschule Kommando Zentralschule Kommando Militärakademie Kommando Berufsunteroffiziersschule der Armee …
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