AS 2020 3581
Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010
Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010 vom 25. Juni 2010
SR 0.916.118.1; AS 2012 5859
Geltungsbereich am 11. August 2020, Nachtrag1 Das Internationale Kakao-Übereinkommen ist gemäss seinem Artikel 57 Absatz 3 seit dem 1. Oktober 2012 zwischen den Staaten und der Europäischen Union unter- einander ganz und vorläufig in Kraft getreten. Für die folgenden Staaten ist das Übereinkommen gemäss seinem Artikel 57 Absatz 4 ebenfalls ganz und vorläufig in Kraft getreten2:
Ausfuhrmitglieder
Brasilien Nigeria Papua-Neuguinea Venezuela
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2012 5859 und 2016 2303.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege). 2 Der ausführliche Geltungsbereich wird mit dem endgültigen Inkrafttreten dieses Überein- kommens veröffentlicht werden.
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