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AS 2020 707

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Tunesien

Verordnung über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Tunesien (Tunesien-Verordnung)

Änderung vom 3. März 2020

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, gestützt auf Artikel 5 Absätze 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 2015 1 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, verordnet:

I Der Anhang der Tunesien-Verordnung vom 25. Mai 20162 wird wie folgt geändert:

Der folgende Eintrag wird gestrichen:

Mohamed Marouane ben Ali ben tunesischer Nationalität, geboren am 11. März 1972 in Mohamed MABROUK Tunis, Sohn von Jaouida BEJI, verheiratet mit Sirine BEN ALI

II Diese Verordnung tritt am 16. März 2020 in Kraft.

3. März 2020 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Ignazio Cassis

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