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AS 2021 147

Verordnung des EJPD über Abgasmessmittel für Verbrennungsmotoren

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung des EJPD über Abgasmessmittel für Verbrennungsmotoren (VAMV)

Änderung vom 4. März 2021

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verordnet:

I Die Verordnung des EJPD vom 19. März 20061 über Abgasmessmittel für Verbren- nungsmotoren wird wie folgt geändert:

Art. 9b Verfahren für das Inverkehrbringen Messmittel für Nanopartikel aus Verbrennungsmotoren bedürfen einer ordentlichen Zulassung und einer Ersteichung nach Anhang 5 der Messmittelverordnung.

Aufgehoben

Art. 13a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. März 2021

1 Konformitätsbescheinigungen für Messmittel für Nanopartikel aus Verbrennungs-

motoren, die nach der bisherigen Regelung dieser Verordnung ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.

2 Nach Ablauf der Gültigkeit der Konformitätsbescheinigungen nach Absatz 1 müs-

sen die Messmittel für Nanopartikel aus Verbrennungsmotoren neu nach Artikel 9b in Verkehr gebracht werden.

II Anhang 5 wird aufgehoben.

1 SR 941.242

2021-0744 AS 2021 147

Abgasmessgeräte für Verbrennungsmotoren. V des EJPD AS 2021 147

III Diese Verordnung tritt am 15. April 2021 in Kraft.

4. März 2021 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Karin Keller-Sutter