AS 2022 690
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. November 20211,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 19862 gegen den unlauteren Wettbewerb wird wie folgt geändert:
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts
Art. 8a Verwendung von Paritätsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben
Unlauter handelt insbesondere, wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preis- und Angebotssetzung von Beherbergungsbetrieben durch Paritätsklauseln, namentlich bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen, direkt oder indirekt einschränken.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 17. Juni 2022 Die Präsidentin: Irène Kälin | Ständerat, 17. Juni 2022 Der Präsident: Thomas Hefti |
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 6. Oktober 2022 unbenützt abgelaufen.3
2 Es wird auf den 1. Dezember 2022 in Kraft gesetzt.4
16. November 2022 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis |