AS 2022 774
Verordnung über die militärische Sicherheit (VMS)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 21. November 20181 über die militärische Sicherheit wird wie folgt geändert:
Art. 11 Abs. 3
3 Er kann zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben im Rahmen von Einsätzen im Ausland mit ausländischen Behörden und Kommandostellen auf bi- und multilateraler Ebene zusammenarbeiten. Regelmässige Kontakte bedürfen einer jährlichen Genehmigung durch den Bundesrat.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
23. November 2022 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis |