AS 2023 152
Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
Einziger Artikel
Die Verordnung vom 30. September 20221 über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken wird auf den 1. April 2023 aufgehoben.
17. März 2023 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset |