AS 2023 204
Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile
Präambel
Kündigung
Am 17. März 2023 hat der Schweizerische Bundesrat das Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP‑Wagen verwendeten Ersatzteile gekündigt.
Gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Zollabkommens wird die Kündigung am 17. September 2023 wirksam.
Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten ErsatzteileSR 0.631.145.272; AS 1960 1573