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AS 2023 291

Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)

Präambel

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen,

gestützt auf Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 20161 betreffend die Information über Lebensmittel (LIV),

verordnet:

I

Anhang 14 der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 betreffend die Information über Lebensmittel wird gemäss Beilage geändert.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

31. Mai 2023

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen:

Hans Wyss

(Art. 31 Abs. 2 und 3, 32 Abs. 1, 33 sowie 34 Abs. 2 Bst. b)

Zulässige gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel, Lebensmittelbestandteile, Lebensmittelinhaltsstoffe und Lebensmittelkategorien sowie die Voraussetzungen für ihre Verwendung

Die beiden Einträge für «Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung» werden ersetzt durch die beiden nachfolgenden Einträge:

Lebensmittel, Lebensmittelbestandteile, Lebensmittelinhaltsstoffe, Lebensmittelkategorien

Angabe

Verwendungsbedingungen

Einschränkungen/Warnhinweise

Mahlzeitersatz für gewichtskontrollierende Ernährung

Das Ersetzen einer der täglichen Hauptmahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung durch einen solchen Mahlzeitersatz trägt dazu bei, das Gewicht nach Gewichtsabnahme zu halten.

Damit die Angabe zulässig ist, muss das Lebensmittel den Anforderungen nach Artikel 3 und 35d VLBE2 entsprechen.

Damit die Angabe zulässig ist, müssen die Konsumentinnen und Konsumenten über die Bedeutung einer ausreichenden täglichen Flüssigkeitsaufnahme aufgeklärt und auf die Tatsache hingewiesen werden, dass die Erzeugnisse ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung verwendet werden, zu der notwendigerweise auch andere Lebensmittel gehören.

Um die angegebene Wirkung zu erzielen, muss täglich eine Hauptmahlzeit durch einen Mahlzeitersatz ersetzt werden.

Mahlzeitersatz für gewichtskontrollierende Ernährung

Das Ersetzen von zwei täglichen Hauptmahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung durch einen solchen Mahlzeitersatz trägt zu Gewichtsabnahme bei.

Damit die Angabe zulässig ist, muss das Lebensmittel den Anforderungen nach Artikel 3 und 35d VLBE entsprechen.

Damit die Angabe zulässig ist, müssen die Konsumentinnen und Konsumenten über die Bedeutung einer ausreichenden täglichen Flüssigkeitsaufnahme aufgeklärt und auf die Tatsache hingewiesen werden, dass die Erzeugnisse ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung verwendet werden, zu der notwendigerweise auch andere Lebensmittel gehören.

Um die angegebene Wirkung zu erzielen, müssen täglich zwei Hauptmahlzeiten durch je einen Mahlzeitersatz ersetzt werden.