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AS 2024 101

Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen

Geltungsbereich am 29. Februar 2024, Nachtrag1

Vertragsstaaten

Ratifikation
Beitritt (B)

Inkrafttreten

Albanien

21. August

2023

20. September

2023

Botsuana

12. Juli

2021 B

11. August

2021

Kongo (Brazzaville)

14. November

2023 B

14. Dezember

2023

Oman*

21. Oktober

2022 B

20. November

2022

Palau

19. Januar

2024

18. Februar

2024

Simbabwe

28. September

2023 B

28. Oktober

2023

Tadschikistan*

29. Juni

2022

29. Juli

2022

  • * Vorbehalte und Erklärungen.

    Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Organisation der Vereinten Nationen (UNO): https://treaties.un.org eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

  • Die * im oben erwähnten Geltungsbereich umfassen nicht die Erklärungen aller Vertragsparteien (siehe Art. 7 Abs. 4) zur Bezeichnung der zuständigen Behörden und Verbindungsstellen, die für die Übermittlung und den Empfang der in Artikel 7 genannten Informationen verantwortlich sind.

  • Die * im oben erwähnten Geltungsbereich umfassen auch nicht die Erklärungen aller Vertragsparteien (siehe Art. 9 Abs. 3), die in Übereinstimmung mit Artikel 9 Absatz 2 zur Begründung der Gerichtsbarkeit eines Staates nach innerstaatlichem Recht abgegeben wurden.

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