AS 2024 284
Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 11. August 19991 über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen wird wie folgt geändert:
Art. 11a Abs. 33 Für den Empfang am Flughafen und die polizeiliche Zuführung zum Flugzeug vergütet der Bund die folgenden Pauschalen pro Person:a. für Linienflüge 440 Franken;b. für Sonderflüge in Dritt- und Herkunftsstaaten 2700 Franken.
II
Diese Verordnung tritt am 15. Juli 2024 in Kraft.
14. Juni 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd |