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AS 2024 558

Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010

I

Das Internationale Kakao-Übereinkommen ist gemäss seinem Artikel 57 Absatz 3 seit dem 1. Oktober 2012 zwischen den Staaten und der Europäischen Union untereinander ganz und vorläufig in Kraft getreten. Für die folgenden Staaten ist das Übereinkommen gemäss seinem Artikel 57 Absatz 4 ebenfalls ganz und vorläufig in Kraft getreten1:

Ausfuhrmitglieder

Costa Rica

Kolumbien

Liberia

Vertragsstaat

Kündigung

Mit Wirkung am

Costa Rica

22. Dezember

2023

21. März

2024