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AS 2024 638

Verordnung über die Primärproduktion (VPrP)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 23. November 20051 über die Primärproduktion wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 33 Sie gilt nicht für:a. das Jagen;b. das Fischen;c. das Ernten wild wachsender Erzeugnisse.

Art. 2 Abs. 1 Bst. b und 21 In dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffe:b. Primärprodukte: Pflanzen, Algen und Mikroalgen, Pilze und Tiere sowie daraus gewonnene Erzeugnisse der Primärproduktion, die zur Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel bestimmt sind.2 Für Mikroalgen und Pilze gelten die gestützt auf diese Verordnung erlassenen Ausführungsbestimmungen zur Pflanzenproduktion.

Art. 3 Abs. 2 Bst. a und b2 Die Meldepflicht nach Absatz 1 gilt nicht für Betriebe, die die folgenden Kriterien erfüllen:a. Betrifft nur den französischen Text.b. Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.

Art. 4 Abs. 3 Bst. c3 Sie müssen dafür sorgen, dass:c. Kontaminationen durch Tiere, Schädlinge, Abfälle, schädliche Bestandteile der Luft, des Wassers und des Bodens, durch Rückstände von chemischen Stoffen, durch Dünger sowie durch Futtermittel und deren Verpackungsmaterial vermieden werden;

Art. 9 Abs. 11 Das BLW beaufsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den Vollzug der Vorschriften über die Primärproduktion in den Kantonen. Das BLW und das BLV können nach Anhörung der zuständigen kantonalen Behörden Weisungen betreffend die Kontrolle erlassen. Vorbehalten bleibt Artikel 16 der Milchprüfungsverordnung vom 20. Oktober 20102.

II

Die Milchprüfungsverordnung vom 20. Oktober 20103 wird wie folgt geändert:

Ingressgestützt auf die Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a und 44 des Lebensmittelgesetzes vom 20. Juni 20144
und auf die Artikel 10, 41 und 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19985,

III

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

6. November 2024

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Viola Amherd
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

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