AS 2024 715
Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (VISV)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Visa-Informationssystem-Verordnung vom 18. Dezember 20131 wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs. 1 Bst. a Ziff. 11 Die folgenden Behörden haben zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben online Zugang zu den Daten des ORBIS:a. beim SEM:1. die Abteilung Zulassung Aufenthalt und die Abteilung Identifikation und Sicherheitsprüfung: zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den Bereichen Visa, Reisedokumente und Identifikation,
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
27. November 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd |