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AS 2025 321

Verordnung der FINMA über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser (KreV-FINMA). Berichtigung

Präambel

Verordnung der FINMA
über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser

(KreV-FINMA)

vom 6. März 2024 (AS 2024 141; SR 952.033.21)

Anhang 1 Ziff. 12statt:

Gekaufte Option

Verkaufte Option

Call-Option

Put-Option

kumulative Verteilungsfunktion der Standard-Normalverteilung

ln(…)

natürliche Logarithmusfunktion

K

Ausübungspreis der Option (Strike)

P

Marktwert des Basiswerts oder im Fall von asiatischen Optionen der momentane Betrag desjenigen Mittelwerts, der dem Auszahlungsprofil zugrunde liegt. Bei Zinsoptionen in Währungen mit negativen Marktzinsen oder bei Kontrakten mit negativen Ausübungszinsen ist P durch und K durch zu ersetzen, wobei > 0 und . Für alle Zinsoptionen in derselben Währung hat denselben Wert oder ist optionsspezifisch zu berechnen als .

Volatilität nach Ziffer 15

T

Restlaufzeit in Jahren bis zum vertraglich spätesten Ausübungszeitpunkt der Option (Time to Maturity)

muss es heissen:

12 Aufsichtsrechtliches Delta für Optionen

Gekaufte Option

Verkaufte Option

Call-Option

+Φ(ln⁡(P/K)+0.5∙σ2∙Tσ∙√T)

−Φ(ln⁡(P/K)+0.5∙σ2∙Tσ∙√T)

Put-Option

−Φ(−ln⁡(P/K)−0.5∙σ2∙Tσ∙√T)

+Φ(−ln⁡(P/K)−0.5∙σ2∙Tσ∙√T)

kumulative Verteilungsfunktion der Standard-Normalverteilung

ln(…)

natürliche Logarithmusfunktion

K

Ausübungspreis der Option (Strike)

P

Marktwert des Basiswerts oder im Fall von asiatischen Optionen der momentane Betrag desjenigen Mittelwerts, der dem Auszahlungsprofil zugrunde liegt. Bei Zinsoptionen in Währungen mit negativen Marktzinsen oder bei Kontrakten mit negativen Ausübungszinsen ist P durch und K durch zu ersetzen, wobei > 0 und . Für alle Zinsoptionen in derselben Währung hat denselben Wert oder ist optionsspezifisch zu berechnen als .

Volatilität nach Ziffer 15

T

Restlaufzeit in Jahren bis zum vertraglich spätesten Ausübungszeitpunkt der Option (Time to Maturity)

19. Mai 2025

Bundeskanzlei

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