AS 2026 136
Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Anhang 5 der Verordnung vom 15. August 20181 über die Einreise und die Visumerteilung erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
II
Diese Verordnung tritt am 8. April 2026 in Kraft.
1. April 2026 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsidentin: Guy Parmelin |
(Art. 8 Abs. 3)
Durchführungs- und delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission zur vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für den kurzfristigen Aufenthalt
Durchführungsverordnung (EU) 2026/496 der Kommission vom 6. März 2026 über die vorübergehende Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige Georgiens, die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- oder Amtspässen sind, Fassung gemäss ABl. L, 2026/496, 6.3.2026.