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00.5075 · Fragestunde. Frage · 2000-03-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

In den Medien war zu lesen, dass - im Hinblick auf den Referendumsabstimmungskampf für die Änderung des Militärgesetzes - am Eidgenössischen Schützenfest in Bière im Juli 2000 und an den Tagen der offenen Tür der militärischen Schulen mit Informationsständen des VBS pro Militärgesetzänderung informiert - d. h. Propaganda betrieben - wird.

Wird der Bundesrat bzw. das VBS auch gegnerischen Organisationen (Auns usw.), welche gegen den neutralitätswidrigen Auslandeinsatz von Schweizer Soldaten antreten, das gleiche demokratische Recht einräumen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hält fest, dass Auslandeinsätze in internationalen Friedensoperationen auf der Grundlage des "Sicherheitspolitischen Berichtes 2000" nicht neutralitätswidrig sind. Auch betreibt das VBS keine Propaganda. Hingegen informiert es kontinuierlich seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Angehörigen der Armee und die Öffentlichkeit über die Sicherheitspolitik des Bundesrates, die "Armee XXI" und weitere aktuelle Themen und Vorhaben.

Es wird keinen politischen Organisationen erlaubt, im Rahmen von militärischen Schulen und Kursen Propaganda zu betreiben.

Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass für das Eidgenössische Schützenfest der Schweizerische Schützenverband verantwortlich zeichnet. Ob das VBS am Eidgenössischen Schützenfest in Bière über sicherheitspolitische Themen informieren wird, ist noch offen.

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