00.5151 · Fragestunde. Frage · 2000-09-25
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Urteil des Bundesgerichts vom 13. März 2000 in Bezug auf einen Hanfladen hat grosse Auswirkungen für die Hanfanbauten, und zwar in dem Sinne, als der gewerbsmässige Anbau von Hanf mit einem THC-Gehalt von über 0,3 Prozent praktisch nicht mehr möglich sein wird. Dabei ist unbestritten, dass die Verwendung von Hanf als Tee oder Duftkissen bei vielen Patienten (z. B. MS, Glaukomen, Migräne) zur Linderung der Schmerzen und Schlafstörungen führt. Dieses Urteil steht im Widerspruch zu den Revisionsbestrebungen des Betäubungsmittelgesetzes. Es entsteht das Dilemma, dass die bundesgerichtliche Rechtsprechung die Justiz zu einer restriktiven Praxis verpflichtet, während die Bundespolitik in Richtung Liberalisierung des Hanfkonsums und entsprechend der Hanfproduktion geht.
Wie will der Bundesrat aus diesem Dilemma herausfinden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.