00.5201 · Fragestunde. Frage · 2000-12-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 16. November 2000 hat die breit abgestützte Welt-Staudamm-Kommission ihren Schlussbericht veröffentlicht. Darin empfiehlt sie sämtlichen beteiligten Akteuren, bei der Prüfung von Gesuchen um staatliche Exportrisikogarantien nicht nur die wirtschaftlichen Risiken von Staudammprojekten einer näheren Prüfung zu unterziehen, sondern auch die sozialen, kulturellen und ökologischen Auswirkungen. Zudem soll auch die Meinung der von einem Projekt betroffenen Bevölkerung in die Planung und Realisierung einbezogen werden. Diese Empfehlungen richten sich ausdrücklich auch an die staatlichen Exportkreditagenturen. Die Erstellung dieses Berichts wurde von der Schweiz mitgetragen und auch finanziell unterstützt.
Ich frage den Bundesrat deshalb an, ob er die Empfehlungen der Welt-Staudamm-Kommission bei der Gewährung einer Exportrisikogarantie künftig als verbindliche Richtlinie anerkennen wird.