01.031 · Geschäft des Bundesrates · 2001-06-05
Bundeskanzlei
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 5. Juni 2001 über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts
Ausgangslage
Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat einerseits diejenigen Anpassungen von Bundesgesetzen, von deren Organisationsbestimmungen er auf Grund seiner Kompetenz zur Organisation der Bundesverwaltung abgewichen ist. Die Abweichungen sind von Gesetzes wegen (Art. 64 Abs. 1 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997, RVOG; SR 172.010) zeitlich befristet und der Bundesversammlung innert vier Jahren nach Inkrafttreten des RVOG zu unterbreiten (Art. 64 Abs. 2 RVOG). Anderseits benutzt der Bundesrat die Gelegenheit, das Organisationsrecht auf Gesetzesstufe generell zu bereinigen und zu straffen. Dabei geht es insbesondere darum, die nötigen Änderungen auf Gesetzesstufe nachzuvollziehen, die sich aus der Regierungs- und Verwaltungsreform ergeben, unnötig gewordene Organisationsbestimmungen in Bundeserlassen aufzuheben sowie gesetzlich festgelegte Zuständigkeitsbestimmungen stufengerechter auszugestalten. Im Weiteren bietet die Botschaft auch die Gelegenheit, die Anpassung verschiedener Erlasse zu beantragen, die in einem weiteren Sinne von der Bereinigung des Organisationsrechts berührt werden.
Verhandlungen
Beide Räte stimmten der Vorlage zu.