01.5114 · Fragestunde. Frage · 2001-09-24
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Trifft es zu, dass:
- das durchgeführte Verfahren insbesondere mit der Möglichkeit der Nachbesserung von Offerteingaben und die Erteilung des Ausführungsauftrages an das ausschreibende Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) WTO-widrig sind?
- mit der Verwendung der Offerteingaben durch das mit der Ausführung beauftragte BBL die gesetzlichen Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb verletzt werden?
- der vertrauliche Charakter der eingereichten Offerten durch diesen verwaltungsinternen Auftrag - mit Bezug auf die Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen - durch das BBL verletzt wird?
- die Bundesverwaltung damit den Grundsatz der Trennung zwischen hoheitlichen Aufgaben und privatwirtschaftlicher Ausführung verletzt?