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01.5147 · Fragestunde. Frage · 2001-10-01

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Zivilstandsverordnung (ZStV) ist auf den 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Gemäss Artikel 3 Absatz 1bis der Verordnung wird für die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten neu ein minimaler Beschäftigungsgrad von 40 Prozent verlangt. Diese Bestimmung wird dazu führen, dass etwa 50 Prozent der Zivilstandsämter in den Gemeinden verschwinden werden. Artikel 50 Absatz 2 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden zu beachten. Diese Verordnung ist ein massiver Eingriff in die Autonomie der Gemeinden.

In diesem Zusammenhang stellt sich folgende Frage:

Aufgrund welcher Kriterien wurde dieser Beschäftigungsgrad von 40 Prozent für Zivilstandsbeamtinnen und -beamten festgelegt, nachdem Untersuchungen zeigen, dass das Zivilstandswesen in der Schweiz gut organisiert ist?

Welchen Stellenwert misst der Bundesrat den Vorschlägen der Arbeitsgruppe "Reorganisation Zivilstandswesen" des Kantons Zürich bei, die Vorschläge zur Qualitätssicherung im Zivilstandswesen gemacht hat?

Ist der Bundesrat bereit, diese Vorschläge zu prüfen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen?