01.5197 · Fragestunde. Frage · 2001-10-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Betreffend Gefahren infolge allfälliger Terrorangriffe aus der Luft unterscheiden sich die Mitteilungen zur Sicherheit der Atomkraftwerke seitens der Atomkraftwerkbetreiber und seitens der zuständigen Bundesstellen. Hierzu nun meine Frage:
Welche Abklärungen, Schritte und Auflagen zur entsprechenden Sicherung der Atomkraftwerke - insbesondere für Mühleberg - kann und will der Bundesrat in die Wege leiten bzw. welche Folgen würden solche materiellen und gesetzlichen Schritte für den Staat haben?